Ist das ZdK jetzt demokratisch?
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat sich erstmals ein „Leitbild“ gegeben und beansprucht neuerdings, „demokratisch organisiert“ zu sein. Das ist nicht nur neu, sondern anmaßend und irreführend.
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat sich erstmals ein „Leitbild“ gegeben und beansprucht neuerdings, „demokratisch organisiert“ zu sein. Das ist nicht nur neu, sondern anmaßend und irreführend.
Das ZdK fühlt sich von Rom missverstanden und färbt sich und den Synodalen Weg schön — allerdings unter Zuhilfenahme von Halbwahrheiten. Kommentar einer ehemaligen Synodalen.
Jetzt kommt es drauf an: Gibt es in der Bischofskonferenz noch Köpfe, die politisch denken können? Im ZdK haben sich - angeführt von Irme Stetter-Karp - offensichtlich die radikalen Kräfte durchgesetzt. Die erfahrenen Funktionäre und Politiker fordern in ihrem Ultimatum implizit nichts anderes als die Unterwerfung der Bischöfe unter ihr Regime und nennen es „Zusammenarbeit“. Wenn es unter unseren Bischöfen auch nur einen Rest von theologischem und politischem Verstand gibt, dann sagen sie in aller Klarheit „Nein!“ zu dieser Zumutung. Von Martin Brüske
Viola Kohlberger hat am 22. April nicht die erforderliche Mehrheit im Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) gefunden. Dieser Vorgang wird gegenwärtig vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) skandalisiert. Die Nichtwahl wird nicht nur als „irritierend“ und „verstörend“ bezeichnet, sondern hat zu einer tiefen Vertrauenskrise geführt. Das ZdK hat auf seiner Vollversammlung am 28. Mai den Bischöfen ein Ultimatum gestellt: Es droht damit, die Zusammenarbeit mit der DBK einzustellen. Martin Grünewald ordnet die Vorgänge ein.
Das jüngste römische Schreiben „Fiducia supplicans“ (FS) wird weiter lebhaft diskutiert. Bevor Einzelfragen sachgerecht diskutiert werden können, hält der in der Schweiz lehrende Theologe Martin Brüske eine sorgfältige Gesamtdeutung für unverzichtbar. Vorher aber ist das Verhältnis von FS zum Responsum von 2021 und zum deutschen „Synodalen Weg“ zu klären. Sein Fazit: FS taugt weder zur Vereinnahmung durch Anhänger des deutschen „Synodalen Weges“ noch taugt der Vorwurf, damit würde eine neue Lehre geschaffen.
Die Initiative „Neuer Anfang“ ruft alle deutschen Diözesanbischöfe auf, ihre Positionierung hinsichtlich des am 10. November gegründeten Synodalen Ausschusses zu überdenken. Sowohl der Papstbrief an die vier Aussteigerinnen des Synodalen Weges als auch das Schreiben („Note“) von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin, die damals noch nicht bekannt waren, haben eine endgültige Klarheit über die römische Sicht auf den Synodalen Weg gebracht, die jede weitere Diskussion ausschließt.
Rasch hat der Papst auf den Brief von vier ehemaligen Teilnehmerinnen des Synodalen Wegs zur Errichtung eines Synodalen Ausschusses geantwortet und angesichts des deutschen Ausscherens aus der Gemeinschaft der Weltkirche tiefe Sorge geäußert. Martin Brüske ordnet die Aussagen des Briefes theologisch ein.
DIE WELT berichtet heute online über die „Sorge“ des Papstes um die katholische Kirche in Deutschland. Dies teilt er in einem Brief mit, den die WELT im Wortlaut veröffentlicht. Die katholische Initiative „Neuer Anfang“ reagiert mit der Aufforderung an die Mehrheit unter den deutschen Bischöfen, die bislang die Gründung eines vom Papst untersagten „Synodalen Rates“ befürworten, keine neue Spaltung in der Weltkirche herbeizuführen.
Über den Synodalen Ausschuss liegt das Urteil eines Mannes vor, der zu den großen Theologen und nicht zuletzt zu den großen Ekklesiologen gehört: Walter Kardinal Kasper. Dieser Theologe und Kardinal hat in der Kirche höchste Verantwortung getragen. Er ist bekannt für seine Ausgewogenheit. Dennoch kommt er zu einem vernichtenden Urteil über das Projekt „Synodaler Ausschuss/Synodaler Rat“.
Der Kirchenrechtlicher Prof. Dr. Dr. Stefan Mückl breitet in seinem Vortrag detailliert aus, warum ein deutsch-katholisches Sonderlehramt kein gangbarer Weg ist. Der Autor nimmt eine Einordnung des Begriffs "Gehorsam" im kirchlichen Kontext vor, zeigt Grenzen und Gefahren des Gehorsamsanspruches auf und skizziert Handlungsmöglichkeiten für Gläubige bei "Amtsmissbrauch" wider das Lehramt.