#SiebenFragen – Eine Aktion der Initiative Neuer Anfang

Das ist nicht Evangelium

Dass Papst Leo X. einst die Thesen des Martin Luther als irrelevantes „Mönchs-Gezänk“ abtat, war der vielleicht folgenschwerste Fehler der Kirchengeschichte. Genau 500 Jahre später ist die Römisch-Katholische Kirche erneut im Begriff, eine theologische Debatte in einem nicht allzu fernen Land herunterzuspielen, zu ignorieren und für ein deutsches Problem zu halten.

Die nächste Spaltung der Christenheit steht vor der Tür. Und sie wird wieder aus Deutschland kommen. Sie wird diesmal alle Ortskirchen mit dem Geist der Rebellion und des Verrats am Evangelium infizieren, wenn die Universalkirche jetzt nicht die Grundlagen des einen, heiligen, katholischen und apostolischen Glaubens bekräftigt, und den Gläubigen in Deutschland neu vorlegt. Die „Sieben Fragen an die Katholische Kirche in Deutschland zu Freiheit und Autonomie“ sind der Warn- und Weckruf von Theologen, Philosophen und Anthropologen aus Deutschland an die Weltkirche.

„Dein Wille geschehe“?

Hinter dem Synodalen Weg steht eine fundamentale Verschiebung der theologischen Zentralachse; sie erklärt die Fülle radikaler Forderungen dieses Gremiums, die schon jetzt weltweit für Skandal sorgen. Schritt für Schritt verlagerte sich die Achse, um die sich alles dreht, von Gott und seinen Offenbarungen auf den Menschen und seine Bedürfnisse, weg von der Theozentrik, hin zu nackter Anthropozentrik. Nicht mehr der Herr – sein Wort und Wille – steht im Fokus, sondern der Mensch – sein Wille, seine Interessen, seine Identität, sein Begehren, seine Freiheit sollen bestimmen, was Sache ist in der Kirche, was vor dem Tribunal der Moderne (in Gestalt einer weltkirchlich nicht autorisierten Versammlung von mehr oder weniger kundigen Delegierten) noch plausibel erscheint, was gelehrt und gelebt werden darf und was nicht.

„Zunächst einmal darf kein Gott akzeptiert werden“, sagt Magnus Striet, der einflussreichste Vordenker auf dem Synodalen Weg, „der die Freiheit des Menschen und damit das von ihm beanspruchte Recht auf freie Selbstbestimmung nicht achtet.“1 Bei Striet wird „Autonomie“ zum alles bestimmenden Kriterium. Etliche Bischöfe, so der Essener Bischof Overbeck, stimmen ihm zu: „Wie Menschen zu leben haben, lässt sich nicht mehr allgemein autoritativ verordnen, ohne das Gottesgeschenk der Autonomie mit Füßen zu treten.“2 Übersetzt bedeutet dies: Es darf buchstäblich nichts geben, was den Menschen in seiner Selbstverwirklichung von außen her bestimmt, nicht einmal Gott und seine Gebote.

Du musst dir nichts mehr sagen lassen

Das ist nicht Evangelium. Das ist schlechte deutsche Subjektphilosophie, die nach einem unbegrenzten „Du darfst“ sucht und vorneweg Absolution erheischt für jeden Akt freier und überlegter Selbstbestimmung – als gäbe es keinen Unterschied zwischen Gewissen und Gewissenhaftigkeit, oder zwischen Wahrheit und Wahrhaftigkeit. Der Mensch – so erklären Magnus Striet, Stephan Goertz, Saskia Wendel und andere Protagonisten einer radikalen Modernisierung – muss sich nichts mehr sagen lassen, was er sich selbst nicht sagen könnte. Gott ist nur noch Postulat der praktischen Vernunft, eine Hypothese, ein „menschlich normiert(er)“ Begriff3; und diese Hypothese hat keine lesbaren Spuren in der Schöpfung hinterlassen.

„Bezogen auf die Frage, was moralisch geboten sein könnte, braucht man den Gott dieses Glaubens nicht“4, und „dass Gott die Menschen als Mann und Frau geschaffen oder er die Ehe gestiftet habe, ist schlicht und einfach eine Interpretation von Menschen“5, – auch die Annahme, dass es „eine binäre biologische Natur des Menschen gibt, die aus sich selbst heraus eine normative Geltung beanspruchen kann“6. Alle Türen der Genderperspektive sind offen, und jedweder sexuellen Selbstverwirklichung ist mit „Wertschätzung“ zu begegnen. Von Sünde ist im Kontext von Sexualität ohnehin nicht mehr die Rede.

Was von der Heiligen Schrift her christliche Anthropologie ist, und was in 2000 Jahre der Hochreflexion über die göttliche Offenbarung erarbeitet wurde, kann verabschiedet werden, wenn es im Zeitalter individueller Selbstbestimmung die eigene Lebensweise stört und die Routinen des normal Menschlichen unterbricht. Wo es keine dem Menschen vorgegebene Wahrheit gibt, darf der gedachte, erhoffte und in seiner Autorität zurechtgestutzte Gott nur noch unserer Freiheit applaudieren und sich „an einer Kultur erfreuen, die das Gelingen von Beziehungen unabhängig von sexuellen Präferenzen wertschätzt.“ 7

Die „Sieben Fragen an die Katholische Kirche in Deutschland zu Freiheit und Autonomie“ wurden verfasst, um den theoretischen Hintergrund freizulegen, auf dem der Synodale Weg Beschlüsse fassen möchte. Der Präzision halber sind es Fragen auf einem recht hohen theologischen und philosophischen Abstraktionsniveau. Es sind aber genau jene Fragen, die sich eine verbindlich lehrende Kirche heute stellen muss, wenn sie sich nicht in einen dumpfen Pluralismus und eine zynische Gleich-Gültigkeit in der Wahrheitsfrage verabschieden will.


  1. Magnus Striet, Naturrecht und Geschlechterverhältnisse. Ein fundamental-theologischer Beitrag. In: Kirche und Schule. Hg. Bischöfliches Generalvikariat Münster, 12/2021 | NR. 195, S. 11↩︎
  2. Franz-Josef Overbeck, Vorurteile überwinden, in: Gräve u.a., Katholisch und queer, Paderborn 2021, S. 215↩︎
  3. Magnus Striet, Ernstfall Freiheit. Arbeiten an der Schleifung der Bastionen, Freiburg 2018, S. 81↩︎
  4. Magnus Striet. Ebenda, S. 26↩︎
  5. Magnus Striet, Naturrecht und Geschlechterverhältnisse. Ein fundamental-theologischer Beitrag. In: Kirche und Schule. Hg. Bischöfliches Generalvikariat Münster, 12/2021 | NR. 195, S. 8↩︎
  6. Magnus Striet, Ebenda, S. 9↩︎
  7. Magnus Striet, Ebenda, S. 11↩︎

Sieben Fragen an die
Katholische Kirche in Deutschland
zu Freiheit und Autonomie

Der „Synodale Weg“ in Deutschland tritt mit dem Anspruch auf, eine „neue Sexualmoral“ zu entwerfen. Man bezieht sich dabei auf eine alternative Anthropologie und ein Verständnis von Freiheit, wie es die deutschsprachige Theologie schon etliche Zeit beschäftigt.

Dort wird dem menschlichen Subjekt „Freiheit“ in so radikaler Weise zugesprochen, dass sie

  1. absolutes Vermögen zur Selbstbestimmung ist,
  2. ihren Ursprung in sich selbst hat (Selbstursprünglichkeit),
  3. losgelöst vom Schöpfer und somit innerlich nicht mehr durch ihre Kreatürlichkeit1 strukturiert ist.

Dass „Freiheit“ durch Gott erst ermöglicht und getragen wird, und dass sie dazu da ist, in Bindung an Gott und in Ausrichtung auf ihn hin die Fülle des Guten zu erlangen, wird nicht mehr gesehen. Auch nicht, dass die menschliche Freiheit von der Erbsünde gebrochen ist. „Autonomie“ wird zum einzig möglichen Ausgangspunkt ethischer Reflexion. Unter den Bedingungen der Moderne müsse auch der gläubige Mensch in die Freiheit entlassen werden, selbst zu wissen und zu bestimmen, was für ihn gut ist. Deshalb könne es eine allgemeinverbindliche kirchliche Lehre nicht mehr geben. Weder das Erbsündendogma, wie es durch das Konzil von Trient verbindlich definiert wurde, noch die Tradition naturrechtlichen Denkens könne aufrechterhalten werden. Die Person, die sich selbst bestimmt, wird programmatisch von ihrem naturalen Grund abgelöst; der Mensch hat keine „Natur“. Er ist unbestimmte Freiheit. Ein verbindliches christliches Ethos, das von der Kirche verpflichtend verkündigt wird und das mehr beinhaltet, als die Wiederholung der Axiome der Selbstbestimmung und ihrer wechselseitigen Anerkennung wird innerlich unmöglich und ebenfalls abgelehnt.

Die gerade skizzierte Richtung weist intern eine Fülle von Differenzierungen auf, auch hinsichtlich Nähe und Ferne zum Glauben der Kirche. Es geht nicht um einzelne Theologinnen und Theologen, sondern um eine Denkform, die mittlerweile reales kirchliches Geschehen bestimmt und zunehmend auch von deutschen Bischöfen vertreten wird. Zu den Konsequenzen dieser Position gehört die Ablehnung der Sexualmoral der Kirche (ihre Festlegung auf die Ehe als exklusiver Ort der Sexualität, ihre Wertung von kirchlich nichtkonformer Sexualität u.a.) wie auch der Polarität und Komplementarität der zwei Geschlechter als wesentlicher Bestandteil des biblischen Zeugnisses vom Menschen. Insbesondere auf dem sogenannten Synodalen Weg wird mit dieser Denkform ein epochaler Paradigmenwechsel im Grundverständnis des Menschen und seiner Freiheit eingeläutet.

Das verwirrt und beunruhigt uns zutiefst. Wir fragen uns, ob diese Denkform nicht zu grundlegenden Aussagen des christlichen Glaubens in fundamentalem Widerspruch steht. Wir haben deshalb zentrale Annahmen dieser Position in Form von „Sieben Fragen an die Katholische Kirche in Deutschland zu Freiheit und Autonomie“ gebracht. Die Fragen müssen dringend geklärt werden. Wir können nicht gemeinsam Kirche sein in einem Zustand diametraler Widersprüche.

  1. Kann man „Freiheit“ denken, ohne die konstitutive Bedeutung ihrer Kreatürlichkeit zu beachten?
    Wird menschliche Freiheit unter den Bedingungen der Moderne nur dann richtig und ihrer eigenen Würde gemäß gedacht, wenn sie als absolutes Vermögen begriffen wird und damit ohne den inneren konstitutiven Bezug auf den Schöpfer, der sie beständig hervorbringt und formt und auf sich selbst als Fülle des Guten ausrichtet?
  2. Stehen die Lehre von der Erbsünde und das moderne Freiheitsverständnis in einem unlösbaren Widerspruch?
    Widerspricht die christliche Erbsündenlehre, so wie sie das Konzil von Trient gefasst hat, unter den Bedingungen der Moderne so sehr der unbedingten Geltung eines solchen Verständnisses der Freiheit und ihrer Würde, dass sie verabschiedet werden muss?
  3. Besteht christliche Ethik heute in der Aushandlung der Grenzen von Selbstbestimmung?
    Muss eine christliche Ethik unter den Bedingungen der Moderne auf die gegenseitige Anerkennung der Selbstbestimmung der Freiheit und der Aushandlung ihrer Grenzen beschränkt werden?
  4. Hat die Kirche heute die Legitimation zu verbindlicher ethischer Weisung verloren?
    Muss die Kirche, wenn sie die Gabe der Autonomie im Sinne des genannten Freiheitsverständnisses anerkennen will, auf verbindliche und allgemeingültige ethische Weisung grundsätzlich verzichten?
  5. Muss heute das Urteil des Gewissens vollzogen werden „etsi deus non daretur“2?
    Genügt es tatsächlich, dass ein Gewissensurteil sich nur noch an der eigenen Würde der Freiheit und der Würde der anderen normieren kann und Gott bewusst als Normierungsgrund übergangen wird, da es in „nachmetaphysischem Denken“ nicht sicher ist, dass er überhaupt existiert?
  6. Muss man heute Person und Natur trennen?
    Liegt ein entscheidender Fortschritt des christlichen Verständnisses der Person darin, sie von keiner Bindung an eine vorgegebene Wahrheit oder Natur her mehr zu verstehen; und erlangt der Mensch somit in der Moderne erstmals „Freiheit“ als Fähigkeit zu unbedingter Selbstbestimmung, und zwar als „Freiheit“, die vor dieser Selbstbestimmung gänzlich unbestimmt ist?
  7. Stehen christliches Naturrechtsdenken und modernes Freiheitsverständnis in unlösbarem Widerspruch?
    Widerspricht das naturrechtliche Denken der christlichen Tradition einem authentischen und unausweichlichen Verständnis menschlicher Freiheit in der Moderne so grundsätzlich, dass man es verabschieden muss?

  1. Kreatürlichkeit und kreatürliche Struktur sollen hier exemplarisch so verstanden werden, wie P. Emerich Coreth SJ und Josef Pieper die Freiheitslehre des Aquinaten interpretiert haben: „Thomas versteht die menschliche Freiheit aus ihrer apriorischen Bindung an das Gute. Diese bedeutet aber nicht eine einengende Notwendigkeit, sondern die ursprüngliche Eröffnung des Horizonts der Gutheit, in dem die Freiheit sich erst vollziehen kann. Sie vollzieht sich aber auf Grund der Vernunfteinsicht in das, was wir tun sollen. Dies ist die Bedingung der Freiheit und Aufruf zur Freiheit: zum freien Tun des Guten. Es ist ermöglicht und umgriffen von Gott, der als die erste Ursache aus göttlicher Freiheit uns in unsere menschliche Freiheit versetzt, seine Geschöpfe „freigegeben“ hat und zugleich das letzte notwendig immer und in allem angestrebte Ziel unseres Wollens und Handelns, daher auch die letzte Norm für unsere freie Wahl der Mittel zum Ziel ist. Sosehr hier aristotelische Elemente aufgenommen werden, so sind sie bei Thomas eingegangen in eine christliche Synthese, für welche der letzte Sinn menschlicher Freiheit darin liegt, Freiheit zu Gott und zum ewigen Heil in Gott zu sein.“ Aus: Emerich Coreth, Vom Sinn der Freiheit, Innsbruck 1985, 50„Der Ur-Wille zum Guten lebt aus der fortwirkenden Wucht jenes Ur-Sprunges, in welchem der Mensch, auf den schöpferischen Ruf Gottes hin, den Abgrund überflog, der das Nichts vom Dasein scheidet. Es ist das die Wucht, mit der das Mögliche einbraust in die strahlende Frühe seiner ersten Verwirklichung: das Gefälle eines Stromes, der im hellichten Dunkel des Naturhaften entspringt und, stets gespeist von seinem Ursprung her, im Spruch des Ur-Gewissens die Schwelle zum Bereich der Freiheit erreicht.“ Aus: Josef Pieper, Das Viergespann, München 1964, 55f. (Traktat über die Klugkeit)↩︎
  2. lat.: … als gäbe es Gott nicht↩︎

Im Folgenden eine ausgewählte Sammlung von Originalzitaten verschiedener Akteure (Deutsche Bischöfe, Theologen, aus den Dokumenten des „Synodalen Weges“) im Prozess des „Synodalen Weges“, die das veränderte Denkschema, wie es in den „Sieben Fragen an die Katholische Kirche“ aufgezeigt wird, dokumentieren und verdeutlichen.

Äußerungen von Theologen

Prof. Dr. Magnus Striet

Magnus Striet: „Naturrecht und Geschlechterverhältnisse. Ein fundamental-theologischer Beitrag“ In: Kirche und Schule. Hg. Bischöfliches Generalvikariat Münster, DEZEMBER 2021 | NR. 195
„Dass Gott die Menschen als Mann und Frau geschaffen oder er die Ehe gestiftet habe, ist schlicht und einfach eine Interpretation von Menschen. Und eine solche, theologisch ambitionierte Interpretation zeigt sehr deutlich alle Indizien eines historischen Wandels.“ (S.8)
….
„Indem der Ökologiebegriff verwendet wird, wird assoziiert, dass es eine binäre biologische Natur des Menschen gibt, die aus sich selbst heraus eine normative Geltung beanspruchen kann, und das anders zu leben dem Menschen nicht entspricht“ (S. 9)
….
„Eine dem Menschen vorgegebene Natur, eine Wesensbestimmung, die nicht er selbst sich gegeben hätte, gibt es deshalb für den Menschen nicht.“ (S. 9)
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„Und sich als frei vorzufinden bedeutet zugleich, sich nach selbst gewählten Maßstäben bestimmen zu wollen und dies auch zu müssen.(S. 9)
….
Zunächst einmal darf kein Gott akzeptiert werden, der die Freiheit des Menschen und damit das von ihm beanspruchte Recht auf freie Selbstbestimmung nicht achtet. Entweder ist Freiheit das Höchste oder aber sie ist es nicht. Wenn sie es aber ist, so darf auch Gott nicht davon entlastet werden, diese zu achten. Und da ohnehin immer nur über den möglichen Gott nachgedacht wird, muss der erhoffte Gott einer sein, der ein gelingendes Beziehungsleben unbedingt achtet. Ja mehr noch, der sich daran erfreut. Und deshalb muss sich dieser Gott auch an einer Kultur erfreuen, die das Gelingen von Beziehungen unabhängig von sexuellen Präferenzen wertschätzt.“ (S. 11)

 

Magnus Striet: „Ernstfall Freiheit. Arbeiten an der Schleifung der Bastionen“, Freiburg 2018:
„Wenn überhaupt, so ist diese Schleifung theologisch [gemeint ist eine Theologie, wie die H. U. v. Balthasars] immer noch nicht erfolgt. Im Kern geht es um die Frage, wie stark sich theologisches Denken auf eine Moderne einlassen kann, die sich selbst als unabschließbares Projekt begreift, das keine anderen Sicherheiten als die Freiheit selbst kennt – und in der dann auch der Glaube zu einem Projekt wird. Dass er darüber hinaus nicht bedeutungslos wird, ist zu zeigen. Bezogen auf die Frage, was moralisch geboten sein könnte, braucht man den Gott dieses Glaubens nicht.“ (S.25f)
….
„Deshalb darf auch kein Gott akzeptiert werden, der nicht für die Freiheitswürde des Menschen steht (S.39)
….
“dass ein anderer, immer auf Eindeutigkeit drängender Gott sich aus moralischen Gründen selbst diskreditieren würde.(S.40)
….
Aber der Begriff von ihm [Gott] wird menschlich normiert“ (S.41)
….
„Die Umstellung eines metaphysischen beziehungsweise theologisch infusionierten Naturrechts auf ein diskursiv-kommunikatives Vernunftrecht, das in seinem Kern die prinzipiell egalitären Rechte aller behauptet, hat dann zwei Gründe: Erstens soll (!) nun Freiheit das Höchste sein, und zwar als Selbstbestimmungsrecht der Freiheit durch sich selbst. Zweitens aber prägen zwar „Gehalte der jüdischen Gerechtigkeitsmoral des Alten und der christlichen Liebesethik des Neuen Testamentes“ immer noch „moralischen Alltagsintuitionen (…) in den westlichen Gesellschaften, jedoch sind dies religiösen Traditionen auch deshalb „rechtlich zur Privatsache“ (Habermaszitate) geworden, weil ihre geltungsverbürgende Instanz im historischen Prozess zu einem unsicheren Kandidaten wurde. Ob Gott existiert, ist fraglich geworden. Und damit trägt auch ein Imperativ Gottes die Signatur des Hypothetischen. Freilich dürfte dieser Imperativ, nach der Umstellung eines göttlichen Rechts auf ein sich selbst als dieses reflexiv bewusstes anthropogenes Vernunftrecht, welches dann sein Maß an der unbedingten Achtung der Freiheit des anderen nimmt, auch nur dann noch ein Imperativ für den Menschen werden, wenn er dazu auffordert, das Selbstbestimmungsrecht des Menschen zu achten. (50f)
„Im Kern läuft seine [gemeint ist Menke] Argumentation darauf hinaus, dass die Freiheit sich erst dann als Freiheit versteht, wenn sie ontologisch von Gott her begreift. Dass sie das Zufallsprodukt einer an sich blind verlaufenden Evolution sein könnte, menschliche Freiheit ist, aber sie sich keinem Gott verdanken könnte, lässt Menke als Möglichkeit nicht zu.“ (S.51)
….
Dazu Striet S. 9 Fußnote 5: Man kann die Auseinandersetzung mit Menke in dieser Schrift auch als eine um die Leistungsfähigkeit nominalistischen Denkens lesen. Freiheitsentschieden wie ich bin, sehe ich hier philosophisch und theologisch ein Potenzial, das längst noch nicht ausgeschöpft ist.
….
„Was geliebt wird, und: was nicht in die Freiheitsrechte anderer eingreift und was in der Instanz der formal unbedingten Freiheit um der anderen Person Willen unbedingt gewollt ist, darf gelebt werden.“ (S.72)
….
„Deshalb darf sie [die Freiheit] auch nicht durch einen Gott bewirkt sein“ (S.74, Fußnote 51)

 

Magnus Striet Essay: „Zwischen Ballast und Befreiung: Wie heute über Sünde reden?” In Herderkorrespondenz 11/2011, 568-572
„In „Die fröhliche Wissenschaft“ hat Friedrich Nietzsche über den „ehrsüchtigen Orientalen im Himmel“ gespottet, dem es um nichts anderes zu tun sei als um die Wiederherstellung „seiner göttlichen Ehre“ (Kritische Studienausgabe, 2. Aufl., München 1988, 486). Dieser Gott zwingt den Menschen in die Knie. Für Nietzsche war das damit verbundene „Sich-im-Staube-wälzen vor Gott, diese „erste und letzte Bedingung, an die seine Gnade sich knüpft, das Grundübel, das die Menschheit erfasst hatte.
Man mag von Nietzsche halten, was man will. Er ist und bleibt eine hoch ambivalente Figur der Moderne, die faktisch ihren Beitrag zur Legitimierung faschistoider Gewalt geleistet hat. Aber dass das Leben erstickt, wenn es sich nur noch damit konfrontiert sieht, sündig vor Gott zu sein, hat Nietzsche völlig zu Recht gebrandmarkt.“
….
„Um schuldig werden und ein Bewusstsein davon haben zu können, schuldig geworden zu sein, bedarf es keines Gottes. Kant hat deshalb vom Gewissen als dem inneren Gerichtshof des Menschen gesprochen, freilich das Gewissen aber nicht mehr als Ort der Gottesgewissheit begriffen. Das Gewissen funktioniert autonom, ja es muss sich sogar selbst Gesetz sein und darf sich nur aus eigenem Willen bestimmen, damit Moralität sein kann.
….
„Es muss aber nicht mehr zuerst um Gott gestritten werden, wenn es um die Zukunft moderner, auf größtmögliche Freiheit und möglichst große Gerechtigkeit setzende Gesellschaft geht. Auch was gerecht ist, muss immer wieder neu gesucht und austariert werden. Eine ethisch verantwortliche Selbstbestimmung ist entscheidend. Daran kann auch kein Gottglaube etwas ändern – abgesehen davon, dass so mancher Gottglaube oder auch manche Religion alles andere als zur Befriedung einer Gesellschaft beigetragen hat. “
Link zur Quelle

 

Interview Magnus Striet mit dem Deutschlandfunk, 18. Juli 2018 „Die Würde der Freiheit“
Frage: Welche Korrektur in der Lehre darüber hinaus halten Sie für dringend nötig?
Magnus Striet: „Eine christliche Theologie wird nie von den christlichen Grunddogmen abgehen können, die sich in der Aussage zusammenfassen, Gott ist tatsächlich realiter Mensch geworden als dieser Jude aus Nazareth. Aber es gibt andere, ich weiß gar nicht genau, ob ich sagen würde dogmatische Entscheidungen, aber Lehrstücke, die der Korrektur bedürfen. Da fasse ich vor allem die klassische im vierten, fünften Jahrhundert aufgebaute Erbsündenlehre zusammen, die Vorstellung, dass die gesamte Menschheit sündig geworden ist in der einen Tat Adams und dass diese Sünde durch den Geschlechtsakt weitergegeben wird. Das ist eine unter modernen Voraussetzungen nicht zu haltende Lehre, die auch tatsächlich theologisch fatal sich ausgewirkt hat.“
….
Frage: Stichwort Augustinus.
Magnus Striet: „Stichwort Augustinus! Augustinus hat tatsächlich diesen Gedanken entwickelt. Das, was dann als Erbsündenlehre in die Geschichte der Theologie eingegangen ist und zumindest den europäischen Westen, die europäische Christenheit zutiefst geprägt hat, gab es biblisch nicht. Paulus hält nur an dieser Bestimmung fest, dass alle Menschen Sünder vor Gott geworden seien. Er probiert halt, so die Universalität der Heilsbedeutung Jesu klarzumachen, aber Augustinus geht deutlich weiter, sodass Theologiehistoriker wie Kurt Flasch sagen, er habe erst das Erbsündenkonstrukt erfunden. Ich stimme ihm zu, was gleichzeitig dazu geführt hat, dass ganze Menschenteile neurotisiert, das heißt krank gemacht worden sind durch diese Vorstellung, jetzt möglicherweise zu einer ewigen Verdammnis verurteilt zu sein. Link zur Quelle

 

„Wer ein ius divinum behauptet, identifiziert den nur zu vermutenden Willen Gottes mit dem, was er für das ius divinum hält“
Quelle: Magnus Striet: „Ius divinum – Freiheitsrechte. Nominalistische Dekonstruktionen in konstruktiver Absicht“ in „Nach dem Gesetz Gottes. Autonomie als christliches Prinzip“; Katholizismus im Umbruch 2, Freiburg 2014, S. 105.

 

„Die Vernunft soll sich deshalb gemäß ethisch verträglichen Maximen bestimmen, weil sie moralisch sein soll, nicht aber, weil andere Macht, auch nicht ein Gott, ein solches befiehlt. Die Moralität wird so gänzlich aus allen heteronomen Bestimmungen befreit.“
Quelle: Magnus Striet: „Erkenntnis aller Pflichten und Gebote. Bleibende Relevanz und Grenzen von Kants Religionsphilosophie“, in: Kant und die Theologie, Herausgegeben von Georg Essen und Magnus Striet, Darmstadt 2005, S. 171.

 

Interview Magnus Striet Deutschlandfunk Kultur „Der lange Schatten der Tradition“:
„Man sieht an der Barmherzigkeitsrhetorik, wie ich das nenne, dass ein bestimmtes Grundprinzip neuzeitlich-modernen Denkens in der katholischen Theologietradition immer noch nicht gegriffen hat. Zur Moderne gehört es, dass Menschen selbstbestimmt in der Lebensführung agieren können und nicht einer objektiven Norm vorgeordnet sind, also diese Norm ihnen vorweggeschaltet wird, und auch im katholischen Bereich leben Menschen längst selbstbestimmt das, was sie, hoffentlich mit Gründen, für richtig halten, während im Begriff der Barmherzigkeit schwingt mit, dass sie etwas leben, was eigentlich so nicht sein sollte und so dürfte, aber man gesteht es ihnen zu. Das meine ich damit, wenn ich sage, da schwingt ein paternalistisches Element mit.
….
„Amoris Laetitia“ bedeutet einen Fortschritt in der katholischen Lehre, aber er reicht nicht hin. Was tatsächlich zugelassen wird, ist, dass es Lebenssituationen gibt, die nicht der katholischen Doktrin folgen, in der Terminologie von „Amoris Laetitia“: „Sie sind komplex.“ Aber anstatt hier sozusagen mit Barmherzigkeit zu kommen, müsste man vielleicht einfach zugestehen, dass unter der Bedingung von modernen Lebensverhältnissen es Lebenssituationen gibt, die sich eben nicht so gestalten, dass Menschen in ihren Entwürfen scheitern können, etwas Neues beginnen und dass man hier ansetzend auch theologisch nachzudenken hätte. Der Durchbruch ist sicherlich noch nicht geschehen, aber das wiederum hängt mit der Selbstfesselung der Kirche zusammen, die in den letzten Jahrzehnten erfolgt ist: Man traut sich bis heute nicht so richtig an den großen Vordenker einer alten Theologie heranzugehen, nämlich an Johannes Paul II. Man probiert, eine Kontinuität herzustellen, die man de facto aber dauerhaft nicht hinbekommen wird. Ja, ich stimme Ihnen zu, man müsste neu denken, man müsste auch einmal fragen, ob eigentlich das Ideal von Lebenspartnerschaft, von Ehe, das immer als sakrosankt hingestellt wird, überhaupt über die Jahrhunderte ein Ideal war oder ob das nicht eine relativ moderne Erfindung im Bereich des Katholischen ist, und an der Stelle scheut man sich tatsächlich, konsequent zu denken.
Link zur Quelle: Interview Magnus Striet in Deutschlandfunk Kultur vom 20. November 2016, Link zur Quelle

 

Interview Magnus Striet, Deutschlandfunk Kultur vom 19. März 2020: „Besonnen durch die Glaubenskrise“
„Es gibt einen wunderbaren Vers von dem inzwischen verstorbenen österreichischen Dichter Ernst Jandl, der spricht von „Gott, dem Schöpfer des Himmels und aller Verderbnis. Wenn man Ernst macht mit der Vorstellung eines Schöpfergottes, dann wird man sagen müssen, dass alles das, was Menschen widerfährt in der Evolution, tatsächlich auch am Ende von ihm verantwortet werden muss. Damit ist ein Kinderglaube, ein reiner Lobpreis-Glaube am Ende. Das bedeutet nämlich, dass das Gebet immer durchzogen ist auch von Klage, ja von Anklage.
Link zur Quelle: Deutschlandfunk Kultur

 

Beispiel für den Einfluss der Theologie von Magnus Striet auf Teilnehmer des Synodalen Weges:
Der Bonner Dogmatiker Karlheinz Menke zitiert eine junge enthusiastische Teilnehmerin des synodalen Weges, die „nach eigenem Bekenntnis ‚nicht durch den Heiligen Geist, sondern durch die großartige Theologie von Magnus Striet inspiriert […] sich nicht mehr ‚autoritär vermachten lasse.
Quelle: Karl-Heinz Menke: „Mit dem „Urporsche“ frontal gegen die Wand.“ Ein Sammelband zeigt exemplarisch Denkfehler und Engführungen auf, die den Synodalen Weg beeinflussen. Menke rezensiert den Band: Michaela Labudda/Marcus Leitschuh (Hgg): Synodaler Weg. Letzte Chance? Standpunkte zur Zukunft der katholischen Kirche. Paderborn 2021, in: DT vom 28.1.2021

 

Prof. Dr. Stephan Goertz

Stephan Gortz: “Autonomie Kontrovers”
„Doch vom Baum der Erkenntnis von Gut und Böse sollst Du nicht essen; denn wenn du davon isst, wirst du sterben […] Doch welche Intention steckt hinter dem Genesis-Zitat in Veritatis splendor? Ganz offenbar die, uns einzuschärfen, dass die inhatlichen Bestimmungen des Guten und Bösen außerhalb unserer eigenen menschlichen Verantwortung liegen, dass die moralische Frage bereits beantwortet ist.“
….
„Moralische Autonomie beinhaltet „den Anspruch des Menschen, sein eigenes Leben nach selbstgesetzten Zwecken zu führen.“ (S. 167)
Quelle: Goertz, Autonomie kontrovers. Die katholische Kirche und das Moralprinzip der freien Selbstbestimmung, in: Ders./Magnus Striet (Hgg) Nach dem Gesetz Gottes. Autonomie als christliches Prinzip (Katholizismus im Umbruch 2) Freiburg 2014, S.151 -197.

 

„Die sexuellen Freuden eines Liebespaares waren der Tradition verdächtig. Man sollte nicht vergessen, dass die kirchliche Moral von Männern formuliert wurde, die ihr geistliches Leben durch Sexualität bedroht sahen […] Und letztlich steht der Vorrang der Natur [H. v. m.] auch hinter der in dieser Frage rigorosen Morallehre von Johannes Paul II.“
Quelle: Stefan Görtz Interview Domradio vom 18. August 2020: „Antibabypille“ und die katholische Morallehre. Link zur Quelle

 

Aus den Texten der Foren auf dem Synodalen Weg

„Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“
„Gegen die Vorstellung, Geschlecht sei etwas, das man „hat“ oder „ist“, stehen Erkenntnisse der (empirischen wie historischen) Genderforschung: Geschlecht ist keine vorsoziale und unveränderliche oder gar gottgegebene Tatsache. Im System der Zweigeschlechtlichkeit werden Annahmen über unterschiedliche Eigenschaften, Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnisse von Frauen und Männern zur Argumentationsgrundlage für ihren vermeintlich gerechten Platz in der Gesellschaft. (S. 5)
….
„Empirisch nachweisbar sind die Unterschiede innerhalb der Geschlechter mindestens genauso groß wie jene zwischen den Geschlechtern. Daraus folgt, dass keinem Geschlecht spezifische Eigenschaften und Aufgaben zugeschrieben werden können. Geschlechtergerechtigkeit in der Römisch-katholischen Kirche herbeizuführen, verlangt daher, dass alle Getauften und Gefirmten, unabhängig von ihrem Geschlecht, Anerkennung und Wertschätzung ihrer von Gott geschenkten Charismen und Berufungen erfahren. Nur so wird das gesamte Potential an Berufungen für die Dienste und Ämter in der Kirche ausgeschöpft.“ (S. 8)
….
„Dann ist die Repräsentanz Christi ein „Vollzugsbegriff“, der aus dem kommunikativen Offenbarungsverständnis und einer soteriologischen Erschließung der Sakramentalität erwächst. Die traditionelle substanzontologische Repräsentanz Jesu Christi und ein sacerdotal-kultisches Amtsverständnis werden aufgebrochen, und in dieser soteriologischen Perspektive spielt das Mann-Sein Jesu Christi keine Rolle. So kann Kirche dann zu einer geschwisterlichen und partnerschaftlichen Kirche werden, die Männer und Frauen in gleicher Weise in die Nachfolge Jesu Christi beruft.“ (S. 28)
Quelle: Vorlage des Synodalforums III „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“ auf der Synodalversammlung (3.-5. Februar 2022) für den Grundtext „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“

 

„Diakonat der Frau“
„Ein diakonisches Leitungsamt in Gestalt des sakramentalen Diakonats, das von Frauen wahrgenommen wird, wird zu dieser Glaubwürdigkeit beitragen und das diakonische Profil der Kirche schärfen. Männer und Frauen sind in gleicher Weise zum diakonischen Dienstberufen, hier kann es keine Ausgrenzung aufgrund des Geschlechts geben. Die Auseinandersetzung mit dem Frauendiakonat bietet die Chance für einen grundsätzlichen Reflexionsprozess auf die amtliche Struktur der Kirche. Ein diakonisches Amt kann zu der „Entklerikalisierung“ beitragen, von der Papst Franziskus mehrfach gesprochen hat.“
Quelle: Vorlage des Synodalforums III „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“, Handlungstext „Diakonat der Frau“, S. 5

 

Synodalforum IV „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“- Text-Entwurf „Lehramtliche Neubewertung von Homosexualität“ [Abstimmungsergebnis im Forum: 20 Ja, 2 Nein]
„Jeder Mensch ist mit seiner Geschlechtlichkeit von Gott geschaffen und hat in diesem Geschaffensein eine unantastbare Würde. Zu jeder menschlichen Person gehört untrennbar ihre sexuelle Orientierung. Sie ist nicht selbst ausgesucht und sie ist nicht veränderbar. (…)
Da die homosexuelle Orientierung zur Identität des Menschen gehört, wie er von Gott geschaffen wurde, ist sie ethisch grundsätzlich nicht anders zu beurteilen als jede andere sexuelle Orientierung. Jeder Mensch ist dazu berufen, seine Sexualität in seine Lebensführung zu integrieren. Verantwortete genitale Sexualität in Beziehungen zu einer anderen Person orientiert sich an der Achtung der Würde und der Selbstbestimmung, der Liebe und Treue, der Verantwortung füreinander sowie den je spezifischen Dimensionen von Fruchtbarkeit. Sie vollzieht sich in Beziehungen, die auf Ausschließlichkeit und auf Dauer angelegt sind. Das gilt ebenso für homosexuelle Menschen. Ihre – auch in sexuellen Akten verwirklichte – Sexualität ist keine Sünde, die von Gott trennt, und ist nicht als in sich schlecht zu beurteilen. Sie ist wie bei allen Menschen vielmehr an der Verwirklichung der genannten Werte zu messen.


Synodalforum IV „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“- Aus Handlungstext „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ [Abstimmungsergebnis im Forum: 20 Ja, 3 Nein]

„Die Sittenlehre, die als maßgebliches Kriterium aufgeführt wird, steht darüber hinaus innerkirchlich in Bezug auf ihre Aussagen zu Lebensformen massiv in der Kritik. Auch diese Synodalversammlung bewertet Wiederheirat, Inter- und Transsexualität, Homosexualität und entsprechend gleichgeschlechtliche Partnerschaft anders als bisherige amtliche Texte der Kirche. Dieser Sichtweise folgend ist die Anpassung der Grundordnung sowie der Praktiken bei der Erteilung der Missio Canonica und des Nihil Obstat eine notwendige Konsequenz.“

 

Stellungnahmen von Bischöfen

Bischof Helmut Dieser, Bistum Aachen:
„Nun sagen wir: Die sexuelle Orientierung ist eine Gabe Gottes. Sie ist nicht zu hinterfragen, sondern sie muss in die Nachfolge Gottes geführt werden.“ (….)
„Ich hoffe, dass es unterschiedliche Wege in der Kirche geben darf und geben wird, dass wir zum Beispiel Segensfeiern für homosexuelle Paare haben werden, während sie in anderen Teilen der Weltkirche noch undenkbar sind“.
Quelle: Bericht in katholisch.de vom 02. Februar 2020, Link zur Quelle

 

Interview Bischof Dieser Rheinische Post
Frage: Würden Sie homosexuelle Paare derzeit segnen?
Helmut DIESER:
„Bislang habe ich es immer der Gewissensentscheidung der einzelnen Seelsorger überlassen, ob Sie segnen möchten oder nicht. Für die Zukunft möchte ich jedoch weiterkommen und für das Bistum auf einer Grundlage fußen können, die eine tragfähige Basis für die Entscheidung darstellt. Im Rahmen des Synodalen Weges wird ein solcher Beschluss erarbeitet, der dann von einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden muss.“
Quelle: Interview mit der Rheinischen Post vom 24. Januar 2022, Link zur Quelle

 

Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck, Bistum Essen:
Interview mit dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) u.a. über „verschiedene Formen der Annahme aber auch der Ablehnung der Form, wie homosexuelle Menschen zusammenleben können“.
Frage WDR: „Wo verorten Sie sich selbst darin?
Franz-Josef Overbeck: 
„Ich selber würde für mich sagen, ich habe im Laufe der letzten zwölf Jahre da einen langen Weg gemacht und würde heute sagen: Es ruht auch viel Segen auf denen, die gleichgeschlechtlich zusammenleben als Paare – mit Treue und in verlässlichen Verbindungen.“ (…)
Frage WDR:
Heißt das konkret, wenn zum Beispiel ein Pfarrer in Ihrem Bistum ein homosexuelles Paar segnet, dann werden Sie den dafür garantiert nicht maßregeln?
Franz-Josef Overbeck: „Das werde ich nicht tun, nein. Ich werde ihn deswegen nicht suspendieren oder andere Kirchenstrafen auf ihn legen. Das habe ich und das haben ja schon andere Bischöfe auch deutlich gesagt: „Tue ich nicht.“ Quelle: Interview mit dem WDR vom 03. April 2021, Link zur Quelle

 

Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck, Bistum Essen:
„Jeder Versuch, Homosexualität als ´unnatürlich´ zu pathologisieren, steht dabei nicht nur im Widerspruch zu den Erkenntnissen human- und sexualwissenschaftlicher Forschung, sondern ignoriert auch die konkreten Lebenszeugnisse und Erfahrungen, die deutlich machen, dass Liebe in partnerschaftlicher Verantwortung keine abstrakte naturrechtliche Frage ist, sondern eine Frage des Respekts, der gegenseitigen Achtung und der tiefen inneren Gefühle und Empfindungen … Vor diesem Hintergrund sinkt auch unter katholischen Christinnen und Christen die Bereitschaft, weiterhin eine Sexualmoral mitzutragen, die durch allzu restriktive Vorstellungen von vermeintlich ´natürlicher´ Sexualität zahlreichen Menschen die Freiheit verweigern möchte, in einer verbindlichen Partnerschaft ein gutes und von Liebe erfülltes Leben zu führen. Wer zudem die offene Ablehnung dieser Position sanktionieren will, hat scheinbar nicht verstanden, dass wir heute in einer Gesellschaft leben, in der sich die Bedingungen den Glauben zu leben, fundamental verändert haben … Wie Menschen zu leben haben, lässt sich nicht mehr allgemein autoritativ verordnen, ohne das Gottesgeschenk der Autonomie mit Füßen zu treten.“
Quelle: Beitrag Franz-Josef Overbeck, Vorurteile überwinden, in: Mirjam Gräve u.a., Katholisch und queer, Paderborn, 2021, S. 214f.

 

Bischof Dr. Georg Bätzing, Bistum Limburg (Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz)
Aus: Interview zum päpstlichen Schreiben vom 15. März 2021 über das Verbot der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare:
„Wir brauchen eine Neubewertung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und eine Weiterentwicklung der kirchlichen Sexualmoral. Die Ehe zwischen Mann und Frau ist für uns als Christen ein sehr hohes Gut. Sie besitzt als Sakrament der Kirche eine unvergleichliche Bedeutung und einzigartige Würde. Es geht nicht darum, an der Schöpfungsordnung zu rütteln. Niemand will die Ehe von Mann und Frau und ihre Fruchtbarkeit relativieren. Diese Hochschätzung im römischen Schreiben ist wichtig. Aber um den besonderen Wert der Ehe herauszustellen, müssen nicht andere Formen von partnerschaftlichen Lebensgemeinschaften abgewertet werden, die es ja offensichtlich auch gibt.“
Quelle: Interview Georg Bätzing vom 24. März 2021 zum Nein Roms, Link zur Quelle

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