„Rom hat den Synodalen Ausschuss nicht gebilligt“
Konnte der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz die Satzung des Synodalen Ausschusses rechtsgültig annehmen? Nein! Das sagt der Kirchenrechtler Heribert Hallermann im Interview mit der Zeitschrift „Communio“, die im Herder-Verlag erscheint. Er trägt überzeugende Argumente vor, warum dies „rechtswidrig und somit ungültig“ war. Martin Grünewald fasst dies zusammen.