Hier irrt das Bundesverfassungsgericht
Ganz gleich, wie provokativ dieser Satz wirkt, er muss zulässig sein und bleiben. Kritik muss sowohl an den Richtern als auch an ihren Entscheidungen möglich sein. Will man die hohe Qualität des höchsten Gerichts bewahren, sollte die begleitende Kritik niemals abreißen. Von Peter Winnemöller