„Rom hat den Synodalen Ausschuss nicht gebilligt“

Von |2024-05-31T15:04:34+02:0031. Mai 2024|Allgemein, Fremdgelesen|

Konnte der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz die Satzung des Synodalen Ausschusses rechtsgültig annehmen? Nein! Das sagt der Kirchenrechtler Heribert Hallermann im Interview mit der Zeitschrift „Communio“, die im Herder-Verlag erscheint. Er trägt überzeugende Argumente vor, warum dies „rechtswidrig und somit ungültig“ war. Martin Grünewald fasst dies zusammen.