Osnabrücker Diözesanpastoralrat mit unklarem Auftrag
Ein weiterer Schritt auf dem Weg zur schleichenden Kirchenspaltung? Franz Grunewald zeigt an einem Beispiel auf, wie der Synodale Weg ohne Legitimation in diözesanen Gremien umgesetzt wird. Am CIC und an römischen Vorgaben vorbei und ohne römische Bestätigung der angedachten deutschen Synodalkonferenz werden Fakten geschaffen.
Nach dem Amtsantritt eines neuen Bischofs wird der Diözesanpastoralrat (DPR) von ihm neu berufen. So auch im Erzbistum Paderborn und jüngst im Bistum Osnabrück, wo Bischof Dominicus Meier im September 2024 in sein neues Amt eingeführt wurde.
„Der von Bischof Dominicus Meier OSB berufene Diözesanpastoralrat wird künftig grundlegend über pastorale Fragen im Bistum Osnabrück beraten und im Zusammenspiel mit anderen diözesanen Gremien entscheiden. […] ‚Der Diözesanpastoralrat ist Ausdruck für das Bestreben, dass nicht nur der Bischof allein entscheidet, sondern grundlegende Entscheidungen von vielen getragen werden‘, so Bischof Dominicus.„
Unterscheidung Beratung und Entscheidung
Zwischen Beratung und Entscheidung wird keine eindeutige Grenze gezogen, beides scheint untrennbar zusammenzugehören. Der Bischof verantwortet wesentliche Entscheidungen nicht mehr allein, sondern „getragen von vielen“.
Die Unterscheidung zwischen den Aufgaben Beratung und Entscheidung wird dadurch weiter aufgehoben bzw. verunklärt, dass zwischen stimmberechtigten und nur beratenden Mitgliedern des Gremiums unterschieden wird. Wenn beratende Mitglieder nicht stimmberechtigt sind, welche höhere Kompetenz haben dann die stimmberechtigten? Vermutlich die der Entscheidung, auch wenn das nicht ausdrücklich gesagt wird. Die explizite Unterscheidung in der Form der Zugehörigkeit wäre nicht notwendig, wenn nicht impliziert werden soll, dass das Gremium mehr Kompetenzen haben soll als „nur“ die Beratung.
Erzwungene Demokratie durch Selbstanmaßung?!
Das riecht einerseits – ganz im Sinne der deutschen Synodalversammlungen – verlockend nach Demokratie in der Kirche, andererseits verdächtig nach Selbstanmaßung des Gremiums bzw. nach Relativierung der Rolle des Bischofs. Der Bericht auf der Diözesan-Homepage stellt durch entsprechendes Wording den Zusammenhang mit dem Synodalen Weg selbst her. Mit den Worten des Bischofs: „Er ist somit ein wichtiges Gremium für eine synodale Kirche.“ Die konstituierende Sitzung diene dazu, „eine Basis für die weitere Arbeit des neuen synodalen Gremiums zu schaffen“. Auch das eine nur scheinbar eindeutige Formulierung. Wer in Deutschland den Begriff der Synodalität verwendet, tut dies seit einigen Jahren nicht mehr assoziationsfrei. Und spätestens seit 2025 müsste jede Verwendung des Begriffs mit der Erläuterung versehen werden, ob man ihn im deutschen oder im römisch-katholischen Sinne versteht, denn dazwischen bestehen grundlegende Unterschiede. Römisch verstandene Synodalität bedeutet keine parlamentarische Demokratie nach staatlichem Vorbild, sondern gemeinsames Beten, Beraten, Zuhören und Unterscheiden, um herauszufinden, was der Heilige Geist der Kirche heute sagt. Die gemeinsamen Beratungen und Beschlüsse bedürfen, um verbindlich zu werden, am Ende der Zustimmung des zuständigen Bischofs bzw. des Papstes.
Welchem der beiden Wege der Synodalität sieht Bischof Dominicus sich hier verpflichtet? Vermutlich dem deutschen, denn er spricht das „neue synodale Gremium“ an, womit nur die von Rom bisher nicht approbierte Synodalkonferenz gemeint sein kann. Man will also die Basis schaffen für etwas, dem Rom bisher die Erlaubnis verweigert hat.
Was in dem kurzen Bericht vom Osnabrücker DPR so eindeutig uneindeutig formuliert wird, widerspricht ganz eindeutig kirchenrechtlichen Vorgaben, die Bischof Dominicus als erfahrener Kanonist und Mitglied der Apostolischen Signatur sicher kennt, aber hier nicht umsetzt, zumindest nicht eindeutig genug.
Nur beratendes Stimmrecht, kein entscheidendes!
Für den DPR Osnabrück gibt es keine explizit genannte oder online greifbare, neuere rechtliche Grundlage, keine Statuten und keine Satzung. Für das Erzbistum Paderborn wurde am 28.6.2025 ein Statut veröffentlicht, das sich in § 1 ausdrücklich auf die Vorgaben zum Pastoralrat in CIC cc. 511-514 bezieht.
In can. 511, heißt es, es sei dessen Aufgabe, „unter der Autorität des Bischofs all das, was sich auf das pastorale Wirken in der Diözese bezieht, zu untersuchen, zu beraten und hierzu praktische Folgerungen vorzuschlagen.“ Die Aufgaben sind Untersuchung, Beratung und Unterbreitung von Vorschlägen; von Entscheidungen ist nicht die Rede. Can. 514 § 1 bestätigt diesen Rahmen ausdrücklich:
„Der Pastoralrat hat nur beratendes Stimmrecht„,
also kein entscheidendes.
Uminterpretation der Leitungsfrage
Ebenso eindeutig zweifelhaft bleibt in Osnabrück die Frage der Leitung des Gremiums. In can. 514 § 1 steht eindeutig:
„Allein dem Diözesanbischof steht es zu, ihn je nach den Erfordernissen des Apostolates einzuberufen und den Vorsitz zu führen; er ist auch allein für die Veröffentlichung der im Rat behandelten Angelegenheiten zuständig.“
Im Bericht aus Osnabrück heißt es hingegen, in der konstituierenden Sitzung „wurde unter anderem die Wahl der Leitung des Diözesanpastoralrates vorbereitet, die dann für Mitte November in Papenburg geplant ist.“ Wofür die Wahl einer Leitung vorbereiten, wenn die Leitung des Gremiums doch im Kirchenrecht längst geklärt ist? Man kann das nur als freiwillige oder vielleicht auch eher aufgenötigte Verantwortungsbeschränkung des Bischofs verstehen. Der Bischof gibt eine Aufgabe ab, die selbst wahrzunehmen er nach Kirchenrecht verpflichtet wäre.
Die Situation ist in Paderborn nicht viel besser als in Osnabrück. Zwar sei der DPR nach § 1 das „Beratungsorgan des Erzbischofs“. Doch verwischen auch hier die Begriffe, denn die Funktion des Gremiums bestehe darin, zusammen mit dem Erzbischof „grundlegende Entscheidungen für die Sendung der Kirche von Paderborn und das Heil der Menschen“ zu beraten „und mittels einer gemeinsamen Entscheidung“ zu beschließen. Diese Ausdehnung der Kompetenz wird als „Weiterentwicklung der Vorgaben aus can. 511-514 CIC“ im Sinne des Schlussdokuments der Bischofssynode vom 26.10.2024 bezeichnet. Dazu unten mehr. Weiterentwicklung als Bezeichnung für die Tatsache, dass genau das Gegenteil der rechtlichen Gegebenheiten gelten soll, ist nicht einmal ein Euphemismus, sondern eine gezielte sprachliche Täuschung. Statt Weiterentwicklung müsste man wohl ehrlicher sagen: Uminterpretation im Sinne der deutschen Synodalversammlung. Auf das römische Dokument kann man sich hier nicht berufen.
Die Frage der Macht und Gewaltenteilung
Die Idee des gemeinsamen Beratens und Entscheidens geht zurück auf ein Papier der Dritten Synodalversammlung des Synodalen Wegs in Frankfurt vom 3.-5.2.2022, den Grundtext „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche“. Dort findet sich unter Abs. 97 die Forderung: „Verbindliche Entscheidungen, die alle katholischen Bistümer in Deutschland betreffen, sollen beraten und entschieden werden in Kooperation der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK).“ Die Berichterstattung zum DPR Osnabrück lässt offen, in welchem Zuständigkeitsumfang Beratung und Entscheidung stattfinden sollen. Das Erzbistum Paderborn schränkt in seinem Statut unter §4, Nr. 2, hingegen ein: „Der DPR handelt nicht über verbindliche Vorgaben der Glaubens- und Sittenlehre der Kirche.“
Der Kirchenrechtler Heribert Hallermann weist in einem Beitrag für die Tagespost am 24.11.2025 darauf hin, dass „genau diese Formel […] aufgrund eines Änderungsantrags des Ständigen Rates der DBK in der endgültigen Fassung der Satzung ersetzt“ worden sei.
Unter Hinweis auf Absatz Nr. 93 des Schlussdokuments der 16. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode mit dem Titel „Für eine Synodale Kirche: Gemeinschaft, Teilhabe, Sendung“ vom 26.10.2024 hält Hallermann fest:
„Demnach wird klar unterschieden zwischen der Beratung einerseits, an der alle Gläubigen beteiligt werden sollen, und der Entscheidung andererseits, die auf der Grundlage des Beratungsprozesses allein den Hirten der Kirche obliegt. Mit anderen Worten: Kein synodales Gremium kann für sich unter Berufung auf dieses Abschlussdokument beanspruchen, gemeinsam beraten und entscheiden zu wollen.„
Zwischen Beratung und Entscheidung muss also ganz klar unterschieden werden. Der DPR ist berechtigt, zu untersuchen, zu beraten und praktische Folgerungen vorzuschlagen, aber nicht zu entscheiden. In Osnabrück wird diese Unterscheidung – ganz im Sinne der deutschen Synodalversammlung, aber völlig im Widerspruch zu gesamtkirchlichen Beschlüssen – nebulös verwischt. Ein vom Kirchenrecht im Prinzip legitimiertes Gremium wird im Gefolge der deutschen Synodalversammlung umgebogen, um nicht zu sagen umfunktioniert zu einem nicht legitimierten diözesanen Entscheidungsinstrument, das dem Bischof Verantwortung nimmt und allen anderen Mitgliedern Kompetenzen anmaßt, die sie kirchenrechtlich und auch theologisch gesehen nicht haben.
Franz Grunewald
Jg. 1960, Diplomtheologe nach Studium in Münster und Freiburg, bis 2026 Lehrer für Deutsch und katholische Religion am Gymnasium Ursulaschule in Osnabrück, zuvor berufstätig in Zürich, Dortmund und München. Kinderlos verheiratet. Leitspruch: “Dienen heißt den unteren Weg gehen!”
Beitragsbild: Dom St. Peter, Osnabrück / ©️Adobe Stock

