Ist die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) noch katholisch? Ausgelöst wird diese Frage durch eine neue Positionierung des Verbandes zum Umgang mit Schwangerschaftskonflikten. Sie enthält mehrere Tabubrüche und bösartige Unterstellungen Andersdenkender. Wie wird die kirchliche Aufsicht darauf reagieren? Martin Grünewald analysiert die wichtigsten Inhalte.

Nach einer zweijährigen kontroversen Diskussion hat die kfd (Katholische Frauengemeinschaft Deutschland) ein elfseitiges Positionspapier zum  § 218 StGB vorgelegt. Die Überschrift lautet: „Zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung“. Sie katapultiert sich damit außerhalb des bisher gültigen Konsenses in den katholischen Verbänden und innerhalb der katholischen Kirche insgesamt.

Der kfd-eigene Meinungsbildungsprozess habe keinen Konsens hervorgebracht, räumt das Positionspapier ein, es beteuert dann aber eine gemeinsame Grundhaltung:

„die tiefe Achtung vor dem Leben von Beginn an und zugleich die klare Verpflichtung, Frauen im Schwangerschaftskonflikt nicht allein zu lassen.“

Abtreibung als „Gewissensentscheidung“?

Diese netten Worte, die jeder vernünftige Mensch unterschreiben wird, beschreiben aber nicht die Wirklichkeit innerhalb der kfd, die das Positionspapier einnimmt. Mit Ausnahme weniger Allgemeinplätze kann sich die kfd eben nicht mehr auf einen tragfähigen Konsens beim Lebensschutz einigen, wie sie selbst bestätigt (s.o.). Deutlich wird das zum Beispiel darin, die Entscheidung, bei der Abtreibung einen ungeborenen Menschen zu töten, als „Gewissensentscheidung“ zu bezeichnen, also umzuetikettieren. Spätestens dann hört das Verständnis auf.

Wer mag in der Haut derjenigen stecken, die innerhalb der kfd versucht haben, die kirchliche Position zu verteidigen? Sie mögen tapfer gekämpft haben, aber die Niederlage ist offensichtlich. Und in dreister Weise versuchen die Autorinnen des Positionspapiers, sich diese Situation zu Nutze zu machen. Sie erzeugen den Anschein, als würden beide Perspektiven berücksichtigt und als würde man sich auf einen Kompromiss einigen. Wer das glaubt, spürt bald den trügerischen Schein.

Bereits auf der ersten Seite wird aufgeklärt: Der Schwangeren wird die „Entscheidung für oder gegen einen Abbruch“ überlassen. Völlig frei und selbstbestimmt, wie später ergänzt wird. Wörtlich heißt es:

„Die kfd respektiert die Entscheidung der Frau, sie muss sich nicht erklären. Dies fordert die kfd auch gesellschaftlich ein.“

Da kann von Lebensschutz nicht mehr die Rede sein. 

Forderung zur Freigabe der Tötung Ungeborener

Und da wird bereits die Frage beantwortet, „ob man sich für die Beibehaltung oder für die Abschaffung des § 218 StGB ausspricht“. Bei aller Wortakrobatik: Die kfd positioniert sich für die Freigabe der Abtreibung und damit für die Abschaffung des § 218 StGB! 

Dazu ist es notwendig, sich die gültige Rechtslage vor Augen zu führen. Die Tötung eines Menschen ist in Deutschland fast immer strafbar. Einzige Ausnahme: Wenn der Tod durch einen Unglücksfall verursacht wird, der nicht vorhersehbar und vermeidbar war. Ansonsten wird beim Strafmaß abgestuft: Eine fahrlässige Tötung wird geringer bestraft als ein heimtückischer Mord. 

Auch ein Schwangerschaftsabbruch bedeutet die Tötung eines Menschen. Das ist seit Jahrzehnten gefestigte Rechtsprechung. Es bleiben nur bestimmte Fälle straffrei, wenn zum Beispiel das Leben der Schwangeren gerettet werden soll. Dass die kfd nun faktisch eine Freigabe der Abtreibung fordert, indem sie den Entschluss dazu als freie „Gewissensentscheidung” deklariert, ist nun besonders pikant, aber keineswegs katholisch. Bereits die frühen Christen achteten das Leben uneingeschränkt und lehnten Abtreibung ebenso ab wie das Verstoßen von Alten und Kranken.

Kirchliche Lehre als unverbindliche Meinung

Blendet die kfd dabei die Lehre der Kirche und das Verfassungs- und Strafrecht des Staates aus? Nun, dem Wortlaut nach nicht ganz, faktisch aber schon. An einer Stelle wird die Lehre der Kirche mit einigen Sätzen dargestellt. Aber sie gilt als eine Meinung, ihr wird keine Verbindlichkeit zugebilligt. Vielmehr: „Die männliche Dominanz in Theologie und Kirchenhierarchie … führt zu einer besonders eingeschränkten Sicht…“ Na, dann. 

Auch der Schutz des ungeborenen Kindes, der bereits durch die Grundrechte der Menschenwürde und körperlichen Unversehrtheit abgesichert ist und für den der Staat als Grundaufgabe eintritt, wird in der kfd-Positionierung nicht einmal erwähnt oder gar abgewogen. Die Erklärung pocht auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau, basta! Und sie beklagt die „Kriminalisierung“ von Frauen. 

Der größte Feind der Wahrheit ist nicht die Lüge, sondern die Halbwahrheit. Als Beispiel dafür ein Zitat: „Im Schwangerschaftskonflikt stehen damit zwei Güter im Raum: das Lebensrecht des ungeborenen Kindes und die Würde sowie Selbstbestimmung der schwangeren Person. Die kirchliche Lehre gibt dem Schutz des ungeborenen Lebens grundsätzlich Vorrang.“ Die letzte Aussage wird aber bereits im anschließenden Satz hinterfragt: „In Theologie und Gesellschaft wird jedoch diskutiert, wie das Verhältnis von kirchlicher Norm, staatlichem Recht und persönlicher Gewissensentscheidung zu bestimmen ist.“

Staat hat Pflicht zum Lebensschutz

Das Ergebnis erscheint ambivalent; so wie es hier aussieht, lassen sich beide Meinungen vertreten. Damit wird aber ein falscher Eindruck erzeugt. Nicht allein die Kirche stellt das Lebensrecht des ungeborenen Kindes an die erste Stelle; der Rechtsstaat tut es auch! Das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrfach und intensiv mit der Abtreibungsfrage befasst und dazu unverrückbare Klarstellungen getroffen. Dabei stellte es u.a. fest:

„Die Verpflichtung des Staates, das sich entwickelnde Leben in Schutz zu nehmen, besteht auch gegenüber der Mutter. Der Lebensschutz der Leibesfrucht genießt grundsätzlich für die gesamte Dauer der Schwangerschaft Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und darf nicht für eine bestimmte Frist in Frage gestellt werden.“

Das kfd-Positionspapier unterlässt es, diese seit Jahrzehnten gültige Rechtslage darzustellen. Um die kfd-Aussagen kurz zusammenzufassen: Was die Kirche seit 2000 Jahren verbindlich lehrt, ist eine Meinung unter anderen; was der Staat seit Jahrzehnten zur Rechtslage bei Abtreibungen vertritt, ist nicht erwähnenswert.

Verdacht der Frühsexualisierung von Kindern

Damit nicht genug. Das kfd-Positionspapier verlangt auch sexuelle „Bildung“ – und zwar „frühzeitige und fortlaufende Bildung über Sexualität vom Kindesalter an“. Auf eine solche Idee ist bisher noch kein katholischer Verband gekommen. Und weiter: „Jedes Bistum muss eine Ansprechperson für sexuelle Bildung vorsehen.“ 

Nun, bei den Befürwortern „sexueller Bildung“ wird meist davon ausgegangen, dass bewusste körperliche Erfahrung und das sinnliche Erproben von Sexualität bereits im Kindesalter stattfinden können, weil eine ausreichende Identitätsentwicklung und Reife nicht unbedingt vorauszusetzen seien. 

Dieser Ansicht widersprechen angesehene katholische Wissenschaftler. Das Konzept der „sexuellen Bildung“ gehe vom Kind als sexuell entwickeltem Wesen aus, das in der Lage sei, in der Sexualität eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen. „Eine solche Annahme steht im Widerspruch zu sexualwissenschaftlichen und entwicklungspsychologischen Erkenntnissen.“ Wenn der Schutz von Kindern und Jugendlichen eine zentrale Aufgabe kirchlicher Arbeit darstellen solle, sei es erforderlich, sich an präventiven Ansätzen zu orientieren, deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt sei. „In der kirchlichen Präventionsarbeit ist eine konzeptionelle Trennung von Sexualpädagogik und Prävention einzuhalten.“ Sexualpädagogik müsse altersangemessen sein. Die kfd stellt sich selbst unter den Verdacht, eine Frühsexualisierung von Kindern zu befürworten.

Weitere Aufrufe zu Tabubrüchen

Anstatt sich für den Lebensschutz stark zu machen, fordert die kfd eine „flächendeckende medizinische Versorgung hinsichtlich eines Schwangerschaftsabbruches“; dies sei in Deutschland nicht gewährleistet. Die kfd behauptet eine „Versorgungslücke“. Und sie „fordert, dass Schwangerschaftsabbrüche auch in katholischen Krankenhäusern möglich sein müssen“. Ein weiterer Aufruf zu einem Tabubruch! Denn seit jeher weigert sich die katholische Kirche strikt, daran mitzuwirken, wenn nicht ausnahmsweise das Leben der Mutter in Gefahr ist. Da darf auch die Forderung der kfd nach einer Kostenübernahme durch die Krankenkassen nicht fehlen. 

Auch soll die ärztliche Ausbildung verändert werden. Medizinstudierende sollen bereits in der Ausbildung und Ärzt*innen in einer verpflichtenden medizinischen Fort- und Weiterbildung zum Thema Schwangerschaftsabbruch qualifiziert werden. Damit drohen Gewissenkonflikte, denn Ärzte geloben, menschliches Leben zu retten und keineswegs zu töten.

Diffamierung der Lebensschützer

Wer meint, die kfd hätte damit jede Gelegenheit genutzt, um den Schutz der ungeborenen Kinder auszuhöhlen oder sich dagegen zu stellen, irrt. Die Frauenvereinigung greift auch noch zum Extremismusvorwurf und warnt vor „sogenannten Lebensschützer*innen“. Über „rechtsextreme und religiöse Fundamentalist*innen, Vereine und Aktionsgruppen der sogenannten Lebensschutzbewegung (Pro-Life-Bewegung)“ würde versucht, gesellschaftliche Freiheit und die Rechte von Frauen und marginalisierten Gruppen einzuschränken. „Ihre Anhänger*innen stammen vorwiegend aus konservativen bis (extrem) rechten, christlichen Teilen der Gesellschaft mit ideologischer Nähe zu radikalen extrem Rechten.“ Damit nicht genug: „Sie sind bisweilen auch völkisch-rassistisch, homo- und transfeindlich oder relativieren den Holocaust“. 

Die kfd untersteht kirchlicher Aufsicht

Natürlich gibt es zu diesen extremen Anschuldigungen keine Begründungen oder Belege. Derlei Verirrungen sind auch öffentlich nicht bekannt. Dass die kfd sie dennoch behauptet, verdeutlicht das Niveau des kfd-Positionspapiers und bringt seinen bösartigen Charakter zum Ausdruck. Hier wird von der kfd lediglich eine bekannte Methode angewendet, unliebsame Meinungen oder Kritiker zu diffamieren und ihnen Unakzeptables zu unterstellen. Allein dieser Abschnitt nimmt der Positionierung jede Seriosität.

Katholische Verbände stehen gemäß Can 305 CIC unter kirchlicher Aufsicht. Die kfd wird Probleme haben, einen solchen Status zukünftig zu behalten. Wer möchte schon mit Menschen gemeinsam Eucharistie feiern, die für eine Freigabe der Tötung ungeborener Kinder eintreten? Nicht ohne Grund hat Papst Johannes Paul II. Abtreibung in „Evangelium vitae“ (Nr. 58, 62) als besonders schwerwiegend und verwerflich eingestuft und an das II. Vatikanische Konzil erinnert, das sie als „verabscheuungswürdiges Verbrechen“ bezeichnet hat. Die sittliche Schwere der vorsätzlichen Abtreibung wird in ihrer ganzen Wahrheit deutlich, wenn man erkennt, dass es sich um einen Mord handelt“, so Papst Johannes Paul II. in „Evangelium vitae“. Übrigens: 2016 zählte der Bundesverband der kfd noch 450.000 Mitglieder, acht Jahre später waren es nur noch 265.000.


Martin Grünewald
Der Journalist war 36 Jahre lang Chefredakteur des Kolpingblattes/Kolpingmagazins in Köln und schreibt heute für die internationale Nachrichtenagentur CNA. Weitere Infos unter: www.freundschaftmitgott.de
Martin Grünewald ist Mitautor des Buches „Urworte des Evangeliums“.


Beitragsbild: Imago Images, © Christoph Hardt

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