Kaum ist Papst Franziskus verstorben, zaubert die „Gemeinsame Konferenz aus Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz und dem ZdK“ ein Papier aus der Schublade, das dem ausdrücklichen Wunsch des verstorbenen Papstes zuwiderläuft. Dieser hatte in Fiducia supplicans eine klare Weisung zu der Praxis der “Segnungen von Paaren, die sich lieben” gegeben. Die Vorgehensweise dieses Gremiums zeugt von Taktlosigkeit, Pietätlosigkeit, ja unverfrorener Unverschämtheit. Der Neue Anfang hat eine Protestnote formuliert, die der Weltkirche zur Kenntnis gebracht wird. Die Tagespost hat diese bereits veröffentlicht.

 

P R O T E S T N O T E

der Initiative Neuer Anfang zur  

Handreichung für Seelsorger*innen für die Praxis der Segnung von Paaren, die sich lieben.“,

vom 23. April 2025,  zu finden auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz

Noch ist Papst Franziskus nicht beerdigt, noch ist sein Nachfolger nicht bestimmt, da sehen wir uns gezwungen, die Aufmerksamkeit der Weltkirche erneut auf die deutsche Ortskirche zu lenken. Am 23. April 2025, also zwei Tage nach dem Heimgang unseres Heiligen Vaters, wurde auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz eine Handreichung für Seelsorgerinnen und Seelsorger für die Praxis der Segnung nicht kirchlich verheirateter Paare veröffentlicht, hinter der eine  „Gemeinsame Konferenz aus Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)“ steht. Der Text erweckt den Anschein, offizielle Weisung zu geben. Er sagt zwar von sich selbst, es sei eine nicht verbindliche Handreichung, faktisch aber zielt er darauf, eine Praxis mit bischöflicher Gutheißung zu legitimieren. Dies geschieht im Namen von Bischöfen, die offenbar nicht bereit sind, mit ihrem Namen für diese Regelung einzustehen. Dies bei einem Thema, das nach Erscheinen von “Fiducia supplicans” weltweite Diskussionen auslöste. 

Offenkundig lag dieses Dokument fertig in der Schublade. Man wartete wohl nur noch auf den Tod des Papstes und auf das Interregnum, um in der Zeit geschwächter kirchlicher Rechtsgewalt Fakten zu schaffen und genau das einzuführen, was in Fiducia supplicans (FS) ausdrücklich verboten wurde. Dort heißt es, dass über Fiducia supplicans hinaus „keine weiteren Antworten über mögliche Art und Weisen zur Normierung von Details oder praktischen Aspekten in Bezug auf Segnungen dieser Art“ (FS 41) erfolgen sollen. Dieser Anordnung widersetzt sich die Handreichung. Sie untergräbt damit die kirchliche Autorität in einer nicht hinnehmbaren Weise.

In FS wird unterschieden zwischen dem alltäglichen Segen und dem liturgischen Segensakt. Ein spontaner Segen, wie ihn Eltern ihren Kindern spenden, wenn sie das Haus verlassen, darf (und muss) auch ein Priester Menschen schenken, die „darum bitten, dass alles, was in ihrem Leben und in ihren Beziehungen wahr, gut und menschlich gültig ist, durch die Gegenwart des Heiligen Geistes bereichert, geheilt und erhöht wird“ (FS 31). Dieser Segen ist ein diskreter zwischenmenschlicher Gestus; er ist unspezifisch, erfolgt ohne Ritus, ohne Bedingung und ohne inquisitorische Nachfragen zu den jeweiligen Lebensumständen. Er ist eine Gebetsbitte um helfende Gnade zum Guten hin (bene dictio).

Davon zu unterscheiden ist der öffentliche liturgische Segensakt, in dem Menschen in „irregulären Situationen“ (AL 301) eine „Legitimation für ihren eigenen Status“ suchen könnten. (FS 31) Diesen liturgischen Akt lehnt die Kirche explizit ab. Die Kirche kann – lex orandi, lex credendi – nicht rituell „gutbeten“ oder vor der Gemeinde gutheißen, was in der Heiligen Schrift (insbes. Röm 1) als Kennzeichen einer aus der Wahrheit gefallenen Schöpfung beschrieben wird. Deshalb darf der Segen „nicht zu einem liturgischen oder halbliturgischen Akt werden, der einem Sakrament ähnelt.“ (FS 36) Und er darf nicht im Rahmen eines Gottesdienstes erteilt werden. (FS 23). „Deshalb soll man die Segnung von Paaren, die sich in einer irregulären Situation befinden, weder fördern noch ein Ritual dafür vorsehen, aber man sollte auch nicht die Nähe der Kirche zu jeder Situation verhindern oder verbieten, in der die Hilfe Gottes durch einen einfachen Segen gesucht wird.“ (FS 38)

Nun legitimiert man in Deutschland die Schaffung neuer Rituale! Man ermutigt, Liturgien zu kreieren, gibt praktische Hinweise, insinuiert die Legitimität von kirchlichen Einladungen zu Gottesdiensten, usw. Dabei maßt sich das vorliegende Dokument an, für „die Kirche“ zu sprechen. Es beruft sich auf Beschlüsse, die für niemanden verbindlich sind. Es entstellt, was die Kirche in Wahrheit lehrt. Es gibt sich menschenfreundlich, kleidet sich in „Gewänder des Heils“, redet in scheinorthodoxen Sophismen und vereinnahmt den verstorbenen Papst für das Gegenteil seiner erklärten Absichten. Es nötigt auf subtile Weise. Es ist unanständig. Es ist ein (von einer Reihe von deutschen Bischöfen mitgetragenes)  Dokument des Ungehorsams. Es zeigt, mit welch einer strategischen Brutalität Rom missachtet, die Einheit mit der Universalkirche verlassen, die Lehre der Kirche durch neue „Praxis“ ausgehebelt, das Falsche durch Gewohnheit eingeschliffen, Priester und Seelsorger zu liturgischem Missbrauch eingeladen und Gläubige in die Irre geführt werden. Kein „sakramentaler Ritus“ kann „nach dem Belieben des Amtsträgers oder der Gemeinde abgeändert oder manipuliert werden. Selbst die höchste Autorität in der Kirche kann die Liturgie nicht nach Belieben ändern, sondern nur im Glaubensgehorsam und in Ehrfurcht vor dem Mysterium der Liturgie.“ (KKK 1125)

Im Andenken an Papst Franziskus, der Barmherzigkeit mit unmissverständlicher Lehre zu vereinen suchte, protestieren wir in aller Form gegen den manifesten Verstoß gegen das Kirchenrecht und gegen die ekklesiale Übergriffigkeit deutscher Kirchenfunktionäre. Wir legen bei der deutschen Bischofskonferenz und bei den zuständigen Stellen in Rom Einspruch ein und fordern die sofortige Rücknahme dieses Papiers. Da das Thema zudem von weltkirchlichem Interesse ist, bringen wir es Bischöfen und Kirchenmitgliedern in aller Welt, sowie den in Rom zum Konklave anwesenden Kardinälen zur Kenntnis.

Für den Neuen Anfang

Bernhard Meuser und Martin Brüske


Die Protestnote zum Download in gibt es auch in

Italienisch

Spanisch

Englisch 

Französisch


Die Handreichung findet sich hier zum Download.

Übersetzungen der Handreichung:

Hier in englischer Sprache

Hier in französischer Sprache

Hier in italienischer Sprache

Hier in spanischer Sprache


Hier die Pressemitteilung des Neuen Anfang vom 18.12.2023 zu Fiducia supplicans

Hier „Bischof Vardens Schlüssel zu Fiducia supplicans“

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