Das ZdK zeigt endlich offen seine wahre Strategie: Mit harten Bandagen wird ein Kampf ausgefochten mit dem erklärten Ziel, die Bischöfe langfristig völlig zu entmachten. Man besteht darauf, dass alle Beschlüsse umgesetzt werden, man ist wütend und ein weiteres Vetorecht für die Bischöfe soll es auch nicht mehr geben im neu geplanten Synodalen Ausschuss. Die Masken fallen endgültig. Das angeblich christliche und „synodale“ Miteinander wird gerade demaskiert. Eine Analyse von Birgit Kelle.

Ein deutsches Sprichwort sagt, Kinder und Betrunkene sagen immer die Wahrheit. Angesichts des innerkirchlichen Tauziehens um Macht, Geld und Posten innerhalb der katholischen Kirche könnte man dem inzwischen hinzufügen: Frustrierte Funktionäre des deutschen Verbandskatholizismus tun das auch.

Man kann nur dankbar sein, dass die Heuchelei der vielzitierten aber doch nur angetäuschten „Synodalität“ aufhört und nun – nach Ende der ersten Phase des Synodalen Weges – endlich jene Ehrlichkeit um sich greift, die man dort schmerzlich vermisste. Dafür fallen die Masken der Akteure jetzt umso deutlicher.

Schwesterliches Miteinander

Nun ist das Phänomen in christlichen Kontexten nichts neu, dass man vor lauter zur Schau gestelltem „christlichen Miteinander“, vor lauter Brüder- und neuerdings natürlich auch geschlechtergerechter Schwesterlichkeit nicht mehr ausspricht, was man denkt, vor allem wenn die Themen schwer verhandelbar oder gar unangenehm sind. Wer gibt schon gerne freiwillig Macht ab oder Schuld zu?

Während man im säkularen oder gar politischen Raum, aber auch in der freien Wirtschaft aussprechen kann, wenn man jemanden für unfähig oder hinterhältig hält, muss man hier immer noch den Schein des Christlichen wahren, obwohl sich die Lager nicht selten gegenseitig abgrundtief verachten.

Neu am Synodalen Weg war möglicherweise nur die teilweise offen sichtbare menschliche Niedertracht während der Beratungen der Vollversammlungen. Selbst über die Live-Stream-Bildschirme war manchmal das Klima der Angst nahezu greifbar unter jenen, die sich erlaubten, nicht mit der organisierten Mehrheit des Zentralkomitees der deutschen Katholiken zu stimmen – und die dafür regelmäßig auf offener Bühne verbal abgestraft wurden. Wenn selbst gestandene Männer wie Bischof Oster sich gegen den Vorwurf der „Menschenfeindlichkeit“ verwehren müssen, weil sie sachliche theologische Fragen anders betrachten als die Mehrheit im Saal oder ein Weihbischof Steinhäuser offen zugibt: „Ich habe seit Monaten Angst“, während die Vorsitzende Irme-Stetter Karp eine verlorene Abstimmung mit Drohungen und Tränenausbrüchen vor laufender Kamera quittiert, demonstriert man nicht Synodalität, sondern emotionale Erpressung.

Meinungsfreiheit und offener Diskurs fanden zu keiner Zeit statt. Ehrlichkeit ereignete sich eher unfreiwillig – etwa in Momenten wie jenen, als ein Bischof Georg Bätzing im September 2022 nach eben jener verlorenen Abstimmung um den Grundtext zur Sexualmoral unverblümt in die Kameras sprach, dass er den Inhalt des Textes in seinem Bistum trotzdem umsetzen und auch in Rom vorlegen werde. Gepflegter kann man ein „Ist mir doch egal, was ihr hier beschließt, ich mache sowieso, was ich will“ gar nicht formulieren.

Der Wind of Change weht nicht

Am Wochenende fand in München nun die zweitägige Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken statt und in Rumpelstilzchen-Manier tobte die Vorsitzende Irme Stetter-Karp über das „absolutistische Machtsystem“, das ein Ende finden müsse, über Männer, die ihre Macht „zementieren“ und außerdem war sie „wütend“ über die negativen Reaktionen von Bischöfen und Kurienkardinälen hinsichtlich der progressiven Entscheidungen des deutschen Reformdialogs. War sie denn jemals nicht wütend im Verlauf dieses Prozesses?

Es fehlte auch nicht die wiederkehrende Alliteration vom „Wind des Wandels“, der „bis in die letzten Winkel dieses verkrusteten Systems hineinwehen“ müsse, so dass man kurz Angst bekommen musste, die Scorpions würden unvermittelt in einem Comeback vor einer Vatikan-Mauerkulisse eingeblendet, um spontan den „Wind of Change“ zu intonieren.

Umsetzen jetzt!

Interessant und demaskierend war aber etwas ganz anderes. Stetter-Karp betonte, sie „bestehe darauf“, dass die Beschlüsse des Synodalen Weges „in allen deutschen Diözesen“ umgesetzt würden.
Das ist insofern interessant, weil es eklatant sowohl der Satzung des Synodalen Weges widerspricht als auch den ständigen Beteuerungen des ZdKs und der Deutschen Bischofskonferenz gegenüber der Weltkirche und vor allem gegenüber dem Vatikan, wonach alle Beschlüsse des Synodalen Weges kirchenrechtlich nicht bindend seien und niemanden – auch keinen Bischof – zur Umsetzung verpflichten.

Es lohnt, den Wortlaut aus dem Artikel 11, Absatz 5 der Satzung in Erinnerung zu rufen:

„Beschlüsse der Synodalversammlung entfalten von sich aus keine Rechtswirkung. Die Vollmacht der Bischofskonferenz und der einzelnen Diözesanbischöfe, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit Rechtsnormen zu erlassen und ihr Lehramt auszuüben, bleibt durch die Beschlüsse unberührt.“

Jetzt will man davon nichts mehr wissen und prangert stattdessen jene Bistümer an, die die Satzung schlicht beim Wort nehmen.

Es mutet also etwas seltsam an, wenn der ZdK-Vize Thomas Söding anmerkt, „Wir halten uns an die gemeinsamen Beschlüsse“. Mit Verlaub, dann sollte er möglicherweise all jene Bischöfe und auch Katholiken nicht weiter behelligen, die das kirchenrechtliche Nullum des Synodalen Weges nun als genau das behandeln, was es schon immer war: Ein Serviervorschlag ohne Durchsetzungskraft. Alles andere wäre die Forderung, dass sich Bischöfe ohne rechtliche Basis dann doch in einer „Selbstverpflichtung“ unterwerfen. Etwas, das man versuchte auf dem Synodalen Weg gar als Beschluss nicht nur für Bischöfe, sondern auch für alle Priester in Deutschland durchzusetzen und damit scheiterte. Einen „faulen Trick“ hatte es selbst Kardinal Walter Kasper genannt, was hier mit einer „Selbstbindung“ versucht werde und davor gewarnt, dass es die Kirche in eine noch größere Krise stürze.

Kirchenrechtliches Nichts

Kritiker des Synodalen Weges haben das Paradoxon dieses Konstruktes von Beginn an kritisiert. Genau so lange hat man die Einwände ignoriert oder auch nicht wahrhaben wollen. In der nun eingetretenen Umsetzungsphase des Synodalen Weges zeigt sich nun das ganze Problem: Man hat den beteiligten Synodalen mit diesem Prozess etwas versprochen, was kirchenrechtlich nicht umsetzbar war und man wusste es auch. Genaugenommen wussten alle Synodalen es auch, jedenfalls jene, die lesen können. Man hat sich aber auch gerne blenden lassen vom eigenen Enthusiasmus, von infantilem Mit-dem-Kopf-durch-die-Wand-Wollen, aber auch von der Hoffnung auf sensationelle Reformen, die von führenden Bischöfen der Bischofskonferenz geschürt wurde – und die nun nicht liefern können.

Jetzt erntet man den Frust jener Funktionäre, die sich fragen, wofür sie eigentlich drei Jahre lang mühsam an ihren Reformwünschen gearbeitet haben, wenn das alles sowieso nicht umgesetzt wird. Bischof Bätzing hatte ihnen schlicht zu viel versprochen und steht gerade zwischen den Fronten jener, die ihn kritisieren, weil er zu weit geht und jener, die ihn kritisieren, weil er nicht weit genug geht.

Rom kassiert alle Beschlüsse

Gleichzeitig muss auch er mit ansehen, wie man von Rom aus einen deutschen Beschluss nach dem anderen kassiert und das wegen des bereits erwähnten Problems: Es gibt keine deutsche katholische Kirche, die sich abseits der universalen Weltkirche in Lehre und Struktur eigenständig organisieren könnte, sondern nur Katholiken in Deutschland. Man kann nicht einfach einem willkürlich zusammengewürfelten Gremium – und ja, das war die Vollversammlung des Synodalen Weges genauso wie der jetzt gewählte Synodale Ausschuss es ist, der den ebenso willkürlichen Synodalen Rat irgendwann zusammenbasteln soll – kirchenrechtliche Entscheidungen übertragen und damit die Regeln der Weltkirche außer Kraft setzen. Die Fassade des deutschen Sonderwegs ist vom „Wind of Rome“ ziemlich niedergeweht.

Die Predigt durch Frauen und Taufe durch Laien wurden bereits kassiert, und das Mitspracherecht bei der Bischofswahl hat ebenfalls eine Absage erhalten. Die Installation eines Synodalen Rates wurde bereits im Januar verboten, man macht dennoch unverdrossen weiter, auch hier mit der ständigen Beteuerung Richtung Rom, man wolle im Kirchenrecht bleiben. Nur, wenn das wirklich so ist, dann sollte man jetzt schon allen Funktionären mitteilen, dass auch der Ausschuss und der gewünschte Rat niemals ein Konstrukt sein können, in dem Bischöfe durch Laien überstimmt werden, denn dann wäre es ein Bruch mit dem Kirchenrecht. Die alte Highlanderweisheit gilt auch im Katholischen: Es kann nur einen geben – und das ist der Bischof. Es gibt keine Demokratie in der Lehre, sondern Ämter und Gefolgschaft.

Und wir überstimmen sie doch

Dass man sich in der Laien-Organisation der Problematik der eigenen Ohnmacht durchaus bewusst ist und strategisch dazugelernt hat, wird nun anhand einer weiteren Forderung von Seiten des ZdK klar:

Man will die Geschäftsordnung des Synodalen Ausschusses jetzt so ausgestalten, dass die Bischöfe kein Vetorecht mehr besitzen und überstimmt werden können. Bislang brauchte es unter den Bischöfen eine Zwei-Drittel-Mehrheit abseits der einfachen Mehrheit des Plenums, damit ein Beschluss gültig ist. Jetzt soll es keine Sperrminorität der Bischöfe mehr geben.

Das wolle man nun „nicht mehr akzeptieren“ betonte Stetter-Karp. Was sie selbst als „schmerzliche Lernerfahrung“ des Synodalen Weges abschaffen will, stellte in Wahrheit die wirklich einzige und letzte Hürde dar, mit der eine Minderheit der Bischöfe das Schlimmste noch verhindern könnte.

Man muss zudem wissen: In der Zusammensetzung des Synodalen Ausschusses sind die Bischöfe sowieso bereits in der Minderheit, weil nur die Diözesanbischöfe, nicht aber die Weihbischöfe obligatorisch berufen sind, manche Bischofsstellen derzeit vakant sind und man überhaupt gespannt sein darf, welche Bischöfe sich beteiligen werden, da sie es ja nicht müssen. Aktuell sind 27 Bischöfe auf der Teilnehmerliste, die restlichen 47 Mitglieder des Ausschusses, die aus den Reihen des ZdK und durch die Vollversammlung des Synodalen Weges gewählt wurden, haben also bereits von der ersten Minute an eine strukturelle Mehrheit. Nur durch ein Vetorecht hätten die Bischöfe überhaupt etwas zu melden – und genau das will man nun im Keim ersticken.

Die Wiederholung eines Nullums

Wir erinnern uns: Nur ein einziges Mal kam auf dem Synodalen Weg diese Sperrminorität der Bischöfe bei der Abstimmung rund um den Grundtext zur Sexualmoral überhaupt zustande. Danach stellte man alle „Abweichler“ in der Vollversammlung im September 2023 an einen verbalen Pranger und beugte gar – wie renommierte Kirchenrechtler klar bestätigen –  die Geschäftsordnung und die Satzung des Synodalen Weges, indem man geheime Wahlen nicht mehr zuließ. Man wollte schließlich sehen, wer hier nicht mitzieht! Es ist offensichtlich, dass das ZdK jetzt auf Nummer Sicher gehen will, dass Bischöfe nicht mehr dazwischenfunken können.

Gleichzeitig bleibt natürlich auch im geplanten Synodalen Ausschuss das kirchenrechtliche Paradoxon stehen: Wunderbar formuliert heißt es, die „Beschlüsse des Ausschusses entfalten dieselbe rechtliche Wirkung wie die Beschlüsse des Synodalen Weges“, siehe Artikel 11, Absatz 5 wie bereits oben erwähnt – nämlich gar keine! Man wiederholt also ein Nullum und es ließen sich jetzt schon die frustrierten Presse-Statements formulieren, die man mit erstickter Stimme in drei Jahren in die Fernsehkameras sprechen wird. Wenn dann nach drei weiteren Jahren Gremiensitzungen und ein paar Millionen mehr verbrauchter Kirchensteuergelder erneut realisiert wird, dass die Beschlüsse des Ausschusses genauso wenig umgesetzt werden, wie jetzt die Beschlüsse des Synodalen Weges. Und über die mögliche Beschlusskraft eines zu installierenden Synodalen Rates haben wir bisher noch gar nicht geredet…

Mehr Fragen als Antworten

Jetzt will man es gar nicht erst darauf ankommen lassen, dass sich Bischöfe noch verweigern oder entziehen können. In einem Gremium aus ZdK und Bischöfen sollen Änderungen der Geschäftsordnung für die Arbeit des Synodalen Ausschusses ausgearbeitet werden. Auch hier tauchen mehr Fragen als Antworten auf:

Mit welchem Recht entscheidet nun wer genau über eine neue Geschäftsordnung für den Synodalen Ausschuss? Warum sollte diese Geschäftsordnung anders sein als jene des Synodalen Weges? Zumal manche Entscheidungen aus dem Synodalen Weg, die noch nicht geklärt werden konnten, jetzt dort weiterverhandelt bzw. endgültig abgestimmt werden sollen. In neuer Zusammensetzung und mit neuer Geschäftsordnung?

Wird man die geheime Abstimmung ganz aus dem Regelwerk werfen und werden Bischöfe eine Satzung mittragen, in der sie sich selbst entmachten? Darf ein Bischof die Kraft seines Weihe-Amtes überhaupt verweigern oder muss er nicht eher zurücktreten, statt sich willkürlich weltlichen Regeln der Gewaltenteilung zu fügen?

Und nicht zuletzt: Kann ein Ausschuss, dessen eigene Entscheidungen explizit keine kirchenrechtliche Bindung entfalten, dennoch einen Rat installieren, der das dann können soll? Das ist nahezu absurd.
Kann ein Ausschuss, an dem nicht einmal alle Bischöfe Deutschlands teilnehmen werden, und von dem man in Rom gar sagt, es gäbe gar keine Verpflichtung für Bischöfe, sich dort zu beteiligen, überhaupt irgendetwas konzipieren, was für die abwesenden Bischöfe danach dennoch bindend sein soll?

Einfache logische Fragen für jene, die auch nur Spuren rechtlicher oder kirchenrechtlicher Vorbildung besitzen, bleiben unbeantwortet. Klar ist hier nur, dass die nächste Satzung noch weniger Luft für jene lässt, die nicht bedingungslos mitmarschieren. Es ist nicht zu erwarten, dass alle Mitglieder des neuen Ausschusses überhaupt wissen, worauf sie sich da einlassen, geschweige denn, dass sie die rechtlichen Spitzfindigkeiten durchschauen.

Niemand hat vor, einen deutschen Sonderweg zu gehen

Clever ist jedenfalls die zeitliche Regie durch das Präsidiums des Synodalen Weges, wenn auch natürlich sehr durchschaubar: Dass man nämlich den Arbeitsbeginn für den vielkritisierten Synodalen Ausschuss mit November 2023 absichtlich weit nach hinten ins Jahr auf ein Datum nach der Weltsynode im Oktober in Rom gesetzt hat. Clever, weil man damit die Füße stillhält und möglichst geräuscharm über die massiven Streitigkeiten und Forderungen aus Reihen des ZdK zu Hause hinwegtäuschen kann. Das Kommando heißt: „Ruhe bewahren“ um in der Weltkirche und im Vatikan die Pferde nicht scheu zu machen.

In Rom können die Deutschen dadurch das potemkinsche synodale Dorf aufrechterhalten, dass schließlich noch nichts beschlossen sei und man in aller Ruhe erst einmal aufeinander hören wolle. Wir lernen ja unermüdlich Synodalität! Und dieser Rat, den man da plane, der werde selbstverständlich nur beratende Funktion haben, steht doch auch so in der Satzung: Ohne kirchenrechtliche Bindung, nur Spalter reden hier ständig von Schisma. Hat man nicht schon im Januar mitgeteilt, dass man das in Rom schlicht falsch verstanden habe? Niemand hat vor, einen deutschen Sonderweg zu gehen. Außer natürlich Irme Stetter-Karp, die ist ein bisschen wütend. Mein Gott, die Frauen…!

Man kann damit in Rom den kritischen Fragen aus der Weltkirche ausweichen, niemand will schließlich einen deutschen Sonderweg und man werde natürlich niemals einen Rat konzipieren, der die Bischöfe überstimme.

Illusion auch für die Daheimgebliebenen

Clever auch, weil man gleichzeitig den Reformdränglern daheim die Illusion aufrechterhalten kann, man werde sich in Rom für die überfälligen Reformen einsetzen, die Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare und das Frauenpriestertum sind überfällig. Hatte Bischöf Bätzing nicht gerade erst bei einem öffentlichen Vortrag gesagt, man wolle „Frauen perspektivisch einen Zugang zu sakramentalen Ämtern“ geben und dass es zu den „vielen Hausaufgaben“ die jetzt zu erledigen sind dazugehöre, „die katholische Morallehre so zu verändern, dass sie Vielfalt spiegelt“? Was bedeute, sexuelle Orientierungen und Identitäten anzuerkennen und „Tabus, besonders in Richtung der Homosexualität“ zu beseitigen. Natürlich könne die deutsche Kirche das nicht im Alleingang lösen, Papst Franziskus wisse jedoch „sehr genau, wo er Türen öffnet, die nachher keiner mehr zubekommt.“

Schon nach der kontinentalen Synode im März 2023 in Prag hatte man sich gebrüstet, zahlreiche Mitstreiter aus anderen Ländern zu haben, auch wenn diese an einer Hand abzählbar sind. Damit sollten alle, die mit den Hufen scharren, erst einmal auf später vertröstet sein.

Da bis November keine Sitzungen des Synodalen Ausschusses stattfinden, sprich auch keine Live-Übertragungen, Pressekonferenzen oder gar unautorisierte Statements und Forderungen der jungen „queeren“ Wilden durchs weltweite Netz gejagt werden, muss man das dann in Rom auch nicht erklären, beschwichtigen oder dementieren.

Kein Geld für gar nichts

Das ZdK und auch Bischof Bätzing haben aber neben der völlig ungeklärten inhaltlichen Legitimation der Arbeit so eines Synodalen Ausschusses oder gar der Konzeption eines Rätesystems für die deutschen Katholiken noch ein weiteres ganz profanes Problem: Das liebe Geld. Es ist noch gar nicht sicher bewilligt und alles deutet auf einen Machtkampf hinter den Kulissen hin.

Der ZdK-Generalsekretär Marc Frings musste am Wochenende einräumen, dass die Finanzierung der Arbeit des Ausschusses noch gar nicht sicher ist. Zwar hatte der Sprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, nach der letzten Vollversammlung mitgeteilt, es seien wie auch bisher 2,5 Millionen Euro jährlich budgetiert. Sie sind aber wohl nicht bewilligt. Das wiederum liegt in der Entscheidungsbefugnis des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD), wo all jene Finanzmittel durch die Bischöfe bewilligt werden müssen, die traditionell von allen Diözesen gemeinsam finanziert werden, weil man sich auch gemeinsam darauf einigt. Oder auch nicht.

Diese Einigkeit scheint nicht gegeben zu sein. Die Übeltäter sind auch durch Stetter-Karp zwar nicht namentlich, aber doch faktisch identifiziert, indem sie anmerkte, eine Minderheit unter den deutschen Bischöfen habe in den vergangenen Monaten zum Ausdruck gebracht, „dass sie grundsätzliche Legitimationsfragen an den eingeschlagenen Weg stellen“ und damit auf jene 5 Bischöfe anspielte, die sich bereits aus Rom die „Absolution“ hatten erteilen lassen, dass sie keine Verpflichtung haben, sich an diesem Prozess zu beteiligen.

Kein Richtiges im Falschen

Bischof Rudolf Voderholzer hatte zudem am 5. April in einem Brief an die ZdK-Präsidenten und den Bischofskollegen Georg Bätzing gefordert, dass für die Aufnahme der Arbeit des Synodalen Ausschusses eine Entscheidung innerhalb der Bischofskonferenz nötig sei und die Abstimmung auf dem Synodalen Weg dafür kein Ersatz sei. In dem Brief steht der Hinweis, dass der VDD am 24. April über das Budget beraten soll. Da es bis heute Anfang Mai offenbar keine gesicherte Finanzierung gibt, darf man davon ausgehen, dass sich manche Bischöfe dort nach wie vor einem einhelligen Votum sperren.

Und genaugenommen haben sie völlig recht: Warum sollten sie mit den Geldern ihrer Diözesen einen Ausschuss finanzieren, an dem sie nicht teilnehmen wollen und auch nicht teilnehmen müssen, wie ihnen ein päpstliches Schreiben höchstpersönlich attestiert?

Warum sollten sie einen Ausschuss finanzieren, dessen zentrale Aufgabe es sein soll, einen Rat ins Leben zu rufen, dessen Installation der Papst ebenfalls im selben Schreiben verboten hat?

Warum sollten sie auch mit unser aller Kirchensteuergeldern einen Ausschuss finanzieren, der kirchenrechtlich noch wackeliger dasteht, als der Synodale Weg bereits stand und sich selbst als Aufgabe definiert hat, all jene Bischöfe mit öffentlichem Druck zu drangsalieren, die sich jetzt nicht „freiwillig“ ihren Beschlüssen fügen? Man müsste als Bischof schon masochistisch veranlagt sein, um sich schon wieder in so ein hysterisches Gremium zu setzen.

Es gibt kein richtiges Leben im Falschen, formuliert einst der Philosoph Theodor Adorno. Analog gibt es auch keinen richtigen Ausschuss im falschen Recht.


Birgit Kelle
publiziert als freie Journalistin und Kolumnistin für verschiedene Print- und Onlinemedien in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Zu den Themen der Frauen-, Familien- und Genderpolitik. Kelle ist Autorin diverser Bücher („Gendergaga“, „MUTTERTIER. Eine Ansage“, „NOCH NORMAL? – Das lässt sich gendern!“ und zuletzt „CAMINO. Mit dem Herzen gehen“). Sie wurde 1975 in Siebenbürgen, Rumänien geboren und ist Mutter von vier Kindern. www.vollekelle.de.

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