Vom 19. bis 22. Februar tagt in Augsburg die Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz. Wird sie dabei über die Satzung des Synodalen Ausschusses entscheiden? Der Vorgang wäre brisant und folgenreich. Papst Franziskus hat deutliche Kritik am vorgesehenen „Rätesystem“ der deutschen Kirche geäußert. Kirchenrechtler sehen die Gründung als unwirksam an und bewerten eine Zustimmung als Ungehorsam gegenüber dem Papst. Martin Grünewald ruft dies in Erinnerung und verweist auf einen „Synodalen Beitrag“ von Heribert Hallermann.

Steht die Genehmigung der Satzung des Synodalen Ausschusses auf der Tagesordnung der kommenden DBK-Vollversammlung? Die Öffentlichkeit weiß es momentan noch nicht und wird es erst am 19. Februar erfahren. Das Thema ist brisant; zuletzt hatte es dazu einen kritischen Hinweis von Papst Franziskus persönlich gegeben.

In der Presse-Ankündigung der bevorstehenden Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz werden „weitere Überlegungen zum Synodalen Weg der Kirche in Deutschland“ erwähnt. Ob auch die Genehmigung der Satzung des Synodalen Ausschusses damit verbunden ist, geht aus der Ankündigung nicht hervor. Auf Anfrage teilte der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, mit, dass die Tagesordnung der Vollversammlung vom Vorsitzenden vor der Presse am Mittag des 19. Februar bekannt gegeben wird – kurz vor Beginn des Treffens in Augsburg.

Nach mehreren kritischen Signalen verschiedener Vatikanbehörden in den vorausgegangenen Monaten hatte sich Papst Franziskus persönlich in der Debatte um katholische Kirchenreformen in Deutschland eingeschaltet. In einem Brief an vier ehemalige Mitglieder der Vollversammlung des Synodalen Wegs hatte der Papst den Synodalen Ausschuss, der in Essen erstmals zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkam, verurteilt. Der Brief ist auf den 10. November datiert – den ersten Tag der konstituierenden Sitzung. Papst Franziskus teile die „Sorge über die inzwischen zahlreichen konkreten Schritte, mit denen sich große Teile dieser Ortskirche immer weiter vom gemeinsamen Weg der Weltkirche zu entfernen drohen“, schrieb er damals.

„Anstatt das ,Heil‘ in immer neuen Gremien zu suchen und in einer gewissen Selbstbezogenheit die immer gleichen Themen zu erörtern“, lade er dazu ein, „sich zu öffnen und hinauszugehen, um unseren Brüdern und Schwestern zu begegnen, besonders jenen, die an den Schwellen unserer Kirchentüren, auf den Straßen, in den Gefängnissen, in den Krankenhäusern, auf den Plätzen und in den Städten zu finden sind“.

Papst unterzeichnet eigenhändig

Zu den entfernenden Schritten von der Weltkirche gehört nach den Worten des Papstes „zweifelsohne auch die …Konstituierung des Synodalen Ausschusses, der die Einführung eines Beratungs- und Entscheidungsgremiums vorbereiten soll, das in der im entsprechenden Beschlusstext umrissenen Form mit der sakramentalen Struktur der katholischen Kirche nicht in Einklang zu bringen ist“. Wie erheblich seine Sorge war, machte der Papst unmissverständlich deutlich: Dieser Brief war auf Deutsch verfasst und handschriftlich mit „Franziskus“ unterzeichnet.

In einem Interview mit dem Domradio sprach daraufhin der Tübinger Ordinarius für Kirchenrecht, Bernhard Sven Anuth, Klartext:

Die Mehrheit der deutschen Bischöfe trete mit der Mitarbeit im Synodalen Ausschuss „in einen offenen Ungehorsam zum Papst“.

Nun hat sich ein weiterer Kirchenrechtler zu Wort gemeldet und den „Synodalen Ausschuss“ als nicht existent bezeichnet. Heribert Hallermann, emeritierter Professor für Kirchenrecht an der Universität Würzburg, schloss sich dem Urteil von Norbert Lüdecke an:

„Der Synodale Ausschuss existiert nicht, kann sich daher auch nicht konstituieren und erst recht nicht den an ihn verwiesenen Handlungstext ‚Gemeinsam beraten und entscheiden‘ und damit die Errichtung eines Synodalen Rates beschließen.“

Nur der VDD könnte Träger sein

Heribert Hallermann:

„Der Synodale Ausschuss ist eine von der Synodalversammlung zwar beabsichtigte, allerdings durch sie nicht rechtswirksam ins Leben gerufene Einrichtung der Synodalversammlung und wird durch die in der Satzung erwähnten Beschlüsse der DBK und des ZdK nicht zu einer Einrichtung dieser beiden Gremien.“

Seine Stellungnahme wird auf der Homepage synodale-beitraege.de veröffentlicht.

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) könne die Trägerschaft nicht übernehmen.

„Für einen Beschluss der DBK zur Satzung des Synodalen Ausschusses gibt es nach geltendem Recht weder eine hinreichende noch eine notwendige rechtliche Grundlage.“

Nur der „Verband der Diözesen“ (VDD) könne laut Satzung die Trägerschaft übernehmen. Bei der Abstimmung zur Übernahme der für den Synodalen Ausschuss nötigen Mittel durch den VDD habe es aber an der erforderlichen Einstimmigkeit gefehlt.

ZdK erwartet Zustimmung der Bischöfe

Die Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) hat die Sorge des Papstes zu keiner Kursänderung veranlasst. Am 25. November teilte das ZdK mit, dass die Vollversammlung die Satzung des Synodalen Ausschusses beschlossen habe. Jetzt stehe noch ein Beschluss der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz – dem zweiten Träger des Synodalen Ausschusses – aus.

Ob die deutschen Bischöfe zu einem Kurswechsel bereit sind und auf die vom Papst geäußerte Sorge um ein Entfernen „vom gemeinsamen Weg der Weltkirche“ eingehen, wird laut DBK-Pressestelle erst am 19. Februar bekannt. Falls die deutschen Bischöfe trotzdem über die Satzung beschließen wollen, stehen außerdem die geäußerten Einwände mehrerer prominenter Kirchenrechtler über deren Unwirksamkeit im Raume.


Martin Grünewald
Der Journalist war 36 Jahre lang Chefredakteur des Kolpingblattes/Kolpingmagazins in Köln und schreibt heute für die internationale katholische Nachrichtenagentur CNA.


Der Beitrag erschien zuerst unter https://de.catholicnewsagency.com/news/14971/werden-die-deutschen-bischofe-die-satzung-des-synodalen-ausschusses-beschliessen


Foto: Adobe Stock

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