Liest Bischof Bätzing die päpstliche Infragestellung und die Salzburger Erklärung von Bischof Wilmer als Angriff auf den deutschen Synodalen Weg? So könnte man jedenfalls seine Forderung nach einer Klarstellung deuten. Kerstin Goldschmidt meint, beides habe seine Berechtigung: Benennung persönlicher Schuld und Bereinigung missbräuchlicher Strukturen.

Warum persönliche Schuld nicht hinter systemischer Verantwortung verschwinden darf

Papst Leo XIV. betont die persönliche Verantwortung beim sexuellen Missbrauch, während Bischof Georg Bätzing diese Einordnung für unzureichend hält und eine Klarstellung fordert. Doch widersprechen sich persönliche Schuld und systemische Ursachen tatsächlich?

Papst Leo XIV. bezeichnete sexuellen Missbrauch als „in erster Linie ein menschliches Problem“, räumte zugleich aber ein, dass bestimmte kirchliche Organisationen als System missbräuchlich gehandelt hätten. Bischof Georg Bätzing hält diese Gewichtung für problematisch und verweist auf wissenschaftlich belegte systemische Ursachen, deren Anerkennung für eine glaubwürdige Aufarbeitung unverzichtbar sei. 

Systemische Ursachen und persönliche Schuld

Systemische Ursachen liegen vor, wenn institutionelle Strukturen, Machtverhältnisse oder kulturelle Prägungen Missbrauch begünstigen, seine Aufdeckung erschweren oder seine Fortsetzung ermöglichen, etwa durch fehlende Kontrollen, persönliche Abhängigkeiten oder einen unangemessenen Umgang mit Autorität.

Die Kirche hat auf entsprechende Erkenntnisse längst mit zahlreichen strukturellen Maßnahmen reagiert, darunter unabhängige Ansprechpersonen und Meldestellen, verbindliche Präventionskonzepte, Schulungen und institutionelle Aufarbeitungsprozesse. Diese Maßnahmen sind notwendig und müssen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Sie können jedoch weder Missbrauch vollständig verhindern noch die persönliche Verantwortung der handelnden Menschen ersetzen.

Strukturen können Missbrauch begünstigen oder verdecken, doch Strukturen handeln nicht. sondern Es sind Menschen, die innerhalb dieser Strukturen Entscheidungen treffen und dafür Verantwortung tragen.

Was die katholische Lehre dazu sagt

Diese Unterscheidung ist im katholischen Verständnis von Sünde und Verantwortung grundlegend verankert, denn der Katechismus der Katholischen Kirche beschreibt Sünde zunächst als persönliche Handlung und erkennt zugleich ausdrücklich sogenannte „Strukturen der Sünde“ an, die aus persönlichen Sünden entstehen und ihrerseits weiteres schuldhaftes Verhalten begünstigen (KKK 1868–1869).

Damit stehen persönliche Schuld und strukturelle Fehlentwicklungen keineswegs im Widerspruch zueinander. Vielmehr sind sie miteinander verbunden, ohne dass die Verantwortung des Einzelnen in einer anonymen Systemverantwortung aufgehen dürfte. Gerade deshalb greift es zu kurz, Missbrauch ausschließlich als individuelles Fehlverhalten zu betrachten, ebenso wie es problematisch wäre, die Verantwortung vorrangig institutionellen Bedingungen zuzuschreiben, denn auch diejenigen, die Hinweise ignorieren, Täter schützen oder Übergriffe vertuschen, handeln persönlich verantwortlich.

Vor diesem Hintergrund lässt sich die Gewichtung Papst Leos XIV. als Ausdruck eines christlichen Menschenbildes verstehen, das den Menschen als freies, gewissenhaftes und verantwortliches Wesen ernst nimmt, dessen moralische Verantwortung durch institutionelle Einflüsse nicht grundsätzlich aufgehoben wird. Eine Reform kirchlicher Strukturen ist notwendig, doch keine noch so sorgfältig reformierte Organisation kann persönliche Integrität, Gewissensbildung und moralische Verantwortung ersetzen.

Widerspruch zum Papst verlangt eine tragfähige Begründung

Bischof Bätzing fordert eine Klarstellung des Papstes und warnt davor, wissenschaftliche Erkenntnisse über systemische Ursachen zu relativieren, wobei sich allerdings die Frage stellt, ob seine Kritik tatsächlich die Aussage Leos XIV. trifft oder vielmehr mögliche Konsequenzen einer Interpretation, die der Papst selbst so nicht formuliert hat.

Leo XIV. hat institutionelles Fehlverhalten nicht bestritten, sondern den menschlichen Aspekt des Missbrauchs besonders hervorgehoben, weshalb aus seiner Aussage keineswegs zwingend folgt, dass er systemische Ursachen grundsätzlich infrage stellt. Bätzings Hinweis auf wissenschaftliche Erkenntnisse ist berechtigt, ersetzt jedoch nicht die argumentative Begründung, weshalb die Betonung persönlicher Verantwortung diesen Erkenntnissen widersprechen sollte. Auch bleibt zu unterscheiden, ob wissenschaftlich identifizierte Risikofaktoren bestimmte Reformen erforderlich machen oder ob damit bereits jede weitergehende Forderung nach einer Veränderung kirchlicher Strukturen hinreichend begründet ist.

Besonders von einem Bischof, der in besonderer Weise zur Gemeinschaft mit dem Papst und zur Wahrung der kirchlichen Einheit verpflichtet ist, darf erwartet werden, dass ein öffentlicher Widerspruch sorgfältig abgewogen, sachlich begründet und an der tatsächlichen Aussage des Papstes ausgerichtet ist. Kirchliche Einheit bedeutet keine Kritiklosigkeit, verlangt aber eine Haltung, die zwischen berechtigter Nachfrage, unterschiedlicher Gewichtung und einem tatsächlichen inhaltlichen Widerspruch unterscheidet.

Aus Bätzings bislang veröffentlichten Äußerungen wird nicht hinreichend deutlich, worin der behauptete Gegensatz zwischen der Position des Papstes und den wissenschaftlichen Erkenntnissen tatsächlich bestehen soll.

Gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Äußerungen des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Heiner Wilmer, der den gemeinsamen Weg in Einheit mit der Weltkirche betont hat, erscheint Bätzings öffentlicher Widerspruch besonders bemerkenswert. Selbstverständlich schließt kirchliche Einheit unterschiedliche Auffassungen und sachlich begründete Kritik nicht aus. Doch sollte gerade ein Bischof sorgfältig abwägen, ob eine öffentliche Konfrontation mit dem Papst tatsächlich geboten ist oder ob eine direkte Klärung dem Anliegen und der kirchlichen Gemeinschaft nicht besser dienen würde.

Mit seinem öffentlichen Vorstoß stellt Bätzing nicht nur die Position des Papstes infrage, sondern konterkariert zugleich die von seinem Nachfolger Wilmer betonte Einheit mit Rom. Wer kirchliche Einheit ernst nimmt, sollte sie nicht durch vermeidbare öffentliche Gegensätze belasten.

Verantwortung lässt sich nicht delegieren

Die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs verlangt sowohl die konsequente Benennung persönlicher Schuld als auch die Veränderung jener Strukturen, die Missbrauch begünstigt oder seine Aufdeckung verhindert haben, wobei die Anerkennung des einen niemals zur Relativierung des anderen führen darf.

Papst Leos Betonung der menschlichen Verantwortung erinnert dabei an eine grundlegende Wahrheit des christlichen Menschenbildes: Nicht Strukturen tragen letztlich das Gewissen des Menschen, sondern der Mensch trägt Verantwortung für sein Handeln – auch innerhalb von Strukturen, die ihn beeinflussen.


Kerstin Goldschmidt,
Jahrgang 1975, verwitwet. Als selbständige Personalberaterin, Trainerin, Coach und Moderatorin begleitet Kerstin Goldschmidt Menschen und Organisationen in Veränderungsprozessen. Ihr Engagement für den Neuen Anfang entspringt der Freude, gerne von der Schönheit und Fülle des Evangeliums zu sprechen. Die geistliche Tiefe und Vielfalt der katholischen Kirche erlebt sie täglich als inspirierende Schatzkammer.


Beitragsbild: Papst Leo XIV empfängt Bischof Bätzing am 4. September 2025 in Privataudienz
Copyright: Imago/Catholicpressphoto

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