Fragen ohne anzuklagen, antworten ohne auszuweichen. Der Pastoralreferent Franz-Josef Roth wirbt für eine Kultur der Rechenschaft im besten Sinne. Am Beispiel der Äußerungen von Bischof Kohlgraf zur Laienpredigt widerlegt der Autor den Vorwurf der Denunziation und appelliert an die Führungskompetenz der Hirten. Mehr Rechenschaft für mehr Klarheit und Loyalität.

„Wenn dich morgen dein Kind fragt: Was bedeutet das?, dann sag ihm …“ Mit diesem Wort aus Exodus 13,14 eröffnete Agnes Wuckelt, emeritierte Theologieprofessorin, ZdK-Mitglied und Teilnehmerin des Synodalen Weges, am 11. August einen Standpunkt auf katholisch.de. Ihr Thema waren Gedenktage und die Notwendigkeit, Auskunft geben zu können: Hintergründe benennen, Zusammenhänge erklären, Erinnerung bewahren.
Wuckelt beschreibt damit ziemlich genau, was Rechenschaft bedeutet: Wer Verantwortung trägt, sollte sagen können, was er tut – und warum. Genau darüber hat auch der Synodale Weg gesprochen. Im Grundtext des Forums 1 „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche“ heißt es unter Nr. 15:

„Deshalb gilt es im Sinne von ‚checks and balances‘ die auch bei kirchlichen Leitungsämtern unumgängliche Machtasymmetrie mit Transparenz- und Rechenschaftspflichten sowie mit synodalen Beratungs- und Mitentscheidungsrechten zu verbinden.“

Beim Wort genommen

Fast drei Viertel der abstimmenden Bischöfe stimmten dem Grundtext zu. Man darf also annehmen: Das mit der Rechenschaft war von den Bischöfen ernst gemeint. Und deshalb darf man die Bischöfe auch beim Wort nehmen. Nicht anklagend. Nicht misstrauisch. Und schon gar nicht mit dem Wunsch, aus der Kirche eine Mischung aus Untersuchungsausschuss und Beschwerdestelle zu machen. Aber wer Rechenschaft befürwortet, sollte bereit sein, Rechenschaft zu geben.

Am selben Tag, an dem Wuckelts Beitrag erschien, äußerte sich der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf auf katholisch.de zur Entscheidung des römischen Dikasteriums für den Gottesdienst über die Laienhomilie. Dieser Vorgang selbst war kirchenrechtlich sauber angepackt: Die deutschen Bischöfe sahen als Frucht der Diskussionen beim Synodalen Weg ein pastorales Anliegen. Weil sie wussten, dass sie die geltende Ordnung nicht aus eigener Vollmacht ändern konnten, baten sie Rom um ein Indult für theologisch qualifizierte Laien. Rom lehnte ab und bestätigte die geltende Rechtslage: Die Homilie in der Eucharistiefeier ist Priestern und Diakonen vorbehalten (vgl. can. 767 §1 CIC).
Diese Entscheidung kann man bedauern. Man kann ihre Begründung theologisch kritisieren und weiterhin für eine Änderung werben. Aber eine Antwort ist nun einmal eine Antwort – auch dann, wenn es nicht die erhoffte ist. 

Klarheit durch Führung

Bischof Kohlgraf spricht anerkennenswert offen über den Konflikt. Er würdigt die Predigtkompetenz qualifizierter Laien, verweist auf die gewachsene Praxis in den Gemeinden und ermuntert dazu, die Möglichkeiten des geltenden Kirchenrechts auszuschöpfen. Zugleich erklärt er, keinen „Kulturkampf“ führen und nicht disziplinarisch einschreiten zu wollen, wenn Laien dennoch in der Eucharistie predigen. Ebenso warnt er davor, Verstöße zu melden und einander zu denunzieren.

Diese Sorge verdient Respekt. Eine Kirche, in der Gottesdienstbesucher mit Notizblock auf Regelverstöße lauern, kann niemand wollen.

Aber nicht jede Nachfrage ist Denunziation. Wer seinen Pfarrer oder Bischof fragt, warum eine Praxis geduldet wird, die der geltenden kirchlichen Ordnung widerspricht, schwärzt zunächst niemanden an. Vielleicht nimmt er schlicht seine Kirche und deren Ordnung ernst. Der Hinweis auf die Gefahr der Denunziation darf deshalb nicht dazu führen, legitime Fragen moralisch zu diskreditieren. Gerade eine Kultur der Rechenschaft müsste solche Fragen ermöglichen. Das Problem betrifft nämlich nicht nur Kirchenrechtler und Theologen. Es betrifft Menschen, die schlicht wissen möchten, woran sie sind.

Da sind Gläubige, die eine verlässliche Liturgie wünschen. Da sind ebenso jene, die die Verkündigungskompetenz theologisch qualifizierter Laien hochschätzen.
Da sind hauptberufliche Seelsorgerinnen und Seelsorger, die seit Jahren oder Jahrzehnten predigen, weil sie es bereits in ihrer Ausbildung so kennengelernt haben und kirchliche Verantwortliche diese Praxis zumindest geduldet haben.
Und da sind diejenigen, die nach der römischen Entscheidung sagen: Ich halte mich loyal daran. Gerade sie können in eine schwierige Situation geraten, wenn kirchliche Leitung nicht klar erkennen lässt, was künftig von ihnen erwartet wird.
Denn Loyalität heißt nicht, nur diejenigen Regeln anzuerkennen, die man selbst für richtig hält. Aufgrund seiner Loyalität darf gerade so jemand aber auch Klarheit von der Leitung erwarten.

Was gilt jetzt? Was wird erwartet? Und wie wird mit einer abweichenden Praxis umgegangen? Das sind keine Fangfragen. Es sind Führungsfragen.

Leitungsentscheidungen transparent machen

Natürlich kann ein Bischof aus guten Gründen auf Sanktionen verzichten. Nach jahrzehntelanger Duldung wäre ein plötzliches disziplinarisches Durchgreifen möglicherweise sogar unangemessen. Pastorale Klugheit, Verhältnismäßigkeit und gewachsene Praxis sind Gesichtspunkte, die ein Bischof berücksichtigen darf und muss. Aber auch so ein Verzicht auf Sanktionen ist eine Leitungsentscheidung, die man erklären kann und erklären sollte.
Damit kommt ein zweiter Gedanke aus dem Grundtext des Synodalen Weges ins Spiel: Kirchliche Leitung und Rechtsbindung gehören zusammen. In Nr. 66 des Grundtextes heißt es: „Bei dem Ziel einer für die Kirche angemessenen Gewaltenteilung geht es erst einmal darum, das Handeln der Amtsinhaber effektiv an ein ihnen vorgegebenes Recht zu binden …“
Der Sinn einer Rechtsordnung besteht gerade darin, dass nicht allein die persönliche Überzeugung des jeweils Verantwortlichen darüber entscheidet, welche Norm praktisch gilt. Recht bindet nicht nur die Geleiteten, sondern auch die Leitenden – und schützt gerade diejenigen, die von ihren Entscheidungen abhängig sind.

Unterscheiden, abwägen, erklären

Das bedeutet keineswegs, jeden Fall gleich behandeln zu müssen. Nicht jeder Rechtsverstoß wiegt gleich schwer. Ein Bischof muss unterscheiden und abwägen. Aber unterschiedliche Rechtsanwendung braucht nachvollziehbare Kriterien. Wenn in einem Bistum an einer Stelle die Beachtung kirchlicher Normen nachdrücklich eingefordert, an anderer Stelle ein bekannter Verstoß bewusst nicht verfolgt wird, folgt daraus nicht automatisch Willkür. Es entsteht aber Erklärungsbedarf.

Und damit sind wir wieder bei der Rechenschaft.
Wenn fast drei Viertel der abstimmenden Bischöfe dem Grundtext des Synodalen Weges zugestimmt haben, warum sollte man auf neue Satzungen, Gremien oder Geschäftsordnungen warten?

Braucht ein Bischof ein Rechenschaftsgremium, um seinen Mitarbeitenden zu sagen, was er von ihnen erwartet? Braucht es eine Rahmenordnung, damit er erläutert, wie er Kirchenrecht, pastorale Klugheit und eigene theologische Überzeugungen miteinander ins Verhältnis setzt? Nein. Autorität gewinnt, wenn sie auskunftsfähig ist. Rechenschaft ist deshalb nicht nur eine Forderung des Synodalen Weges. Sie ist ein ausgezeichnetes Führungsinstrument: sagen, was man tut; erklären, warum man es tut; und möglichst tun, was man sagt.

Fünf Fragen

Beim Thema Laienpredigt zum Beispiel könnten zunächst fünf Fragen genügen:

  1. Was gilt nach der römischen Entscheidung in unserem Bistum?
  2. Was erwarte ich konkret von Priestern, Diakonen und pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?
  3. Wie gehe ich mit einer davon abweichenden Praxis um – und warum?
  4. Welche theologischen, pastoralen und kirchenrechtlichen Gründe bestimmen diese Entscheidung?
  5. Nach welchen Maßstäben entscheide ich grundsätzlich, wann kirchliches Recht aktiv durchgesetzt wird und wann pastorale Klugheit Zurückhaltung gebietet?

Fünf Fragen. Fünf Antworten. Kein neues Gremium, keine Geschäftsordnung und kein kirchlicher Untersuchungsausschuss. Einfach Rechenschaft.

Rechenschaft ist keine Einbahnstraße

Zur Fairness gehört allerdings auch die andere Seite. Wer von Bischöfen Rechenschaft verlangt, muss selbst bereit sein, Gründe zu nennen, also ebenfalls Rechenschaft abzulegen. Auch Mitarbeitende und Gläubige können sich nicht einfach auf die eigene Überzeugung resp. auf die eigene Meinung zurückziehen. Gewissensentscheidungen verdienen Respekt; das Gewissen will aber auch gebildet sein. Rechenschaft ist keine Einbahnstraße.

In diesem Sinne geht es also ausdrücklich nicht ums Denunzieren. Es geht darum, miteinander verantwortlich Kirche Jesu Christi zu sein.
Vielleicht könnte daraus sogar eine gute Praxis entstehen: Warum sollte ein Bischof nicht einmal im Jahr einige wichtige Entscheidungen erläutern? Was haben wir entschieden? Warum? Was wollten wir erreichen? Was ist daraus geworden? Wo müssen wir korrigieren?

Der Bischof bliebe Bischof. Aber seine Leitung würde nachvollziehbarer – und vielleicht gerade dadurch stärker.

Der Synodale Weg wollte eine Kultur der Rechenschaft. Man muss nicht auf die nächste Strukturreform warten, um damit anzufangen. Eine synodale Kirche braucht Bischöfe, die ihr Amt als episkopoi, als Aufseher und Hüter, wahrnehmen – und Gläubige und Mitarbeitende, die diesen Dienst loyal mittragen können, weil sie wissen, woran sie sind.

Ungedeckte Schecks

Traurigerweise, und das muss am Ende auch noch gesagt werden, ist die ganze Diskussion ein Possenspiel. Die Einlösung ungedeckter Schecks – so kann man die Beschlüsse des Synodalen Weges bezeichnen; ein Kirchenrechtler nannte das gesamte Vorhaben „kirchenrechtliches Nullum“ – führt, so zeigt dieses Beispiel, mehr zur Verwirrung als zur Klarheit. Und so müsste über die Gründe, die dazu führten, in einem nicht legitimierten Entscheidungsverfahren etwas zu beschließen, was absehbar nicht legitimiert wird bzw. werden kann, auf Dauer ebenfalls Rechenschaft abgelegt werden. Hierfür sind allerdings nicht allein die Bischöfe zu befragen, sondern auch alle anderen Teilnehmenden des Synodalen Weges, insbesondere die fachkundigen Theologen.

„Wenn dich morgen dein Kind fragt: Was bedeutet das?, dann sag ihm …“ Was sollten wir also denen sagen können, die nach uns Kirche Jesu Christi sind und die von uns berechtigt Rechenschaft einfordern?

Vielleicht dies: Wir waren ehrlich miteinander. Wir haben einander Gutes unterstellt. Wir haben gefragt, ohne anzuklagen, und geantwortet, ohne auszuweichen. Und wir haben versucht, gemeinsam auf das zu hören, was der Geist der Kirche sagt.


Franz-Josef Roth
Pastoralreferent in Dinslaken, Bistum Münster. Franz-Josef Roth ist Mitautor des Buches „Urworte des Evangeliums“.


Beitragsbild: Hier predigt der Chef. Bischof Peter Kohlgraf in der Mainzer Augustinerkirche, © Imago / Sämmer

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