Ein Plädoyer für Evangelisierung und die Freude, Katholik zu sein
Motivation zur Evangelisierung als gemeinsame Aufgabe in der Kirche. Das sollte das vordringliche Ziel der Reformbestrebungen in Deutschland sein, meint Stephan Raabe. Er skizziert, was im zurückliegenden Reformprozess schiefgelaufen ist und ermutigt, mit dem Schwerpunkt Evangelisierung gemeinsam neue Prioritäten zu setzen.
Teil II: Evangelisierung, deutsche Kirchenreform und der Konflikt um die Segensfeiern für Paare
Im ersten Teil des Beitrags ging es um die Unterscheidung von Demokratie und Kirche, um den massenweisen Rückzug von Kirchenmitgliedern und die Frage einer zeitgemäßen Kirche. Der zweite Teil beschäftigt sich mit dem Primat der Evangelisierung und dem Reformprozess in der Kirche in Deutschland.
Papst Franziskus: Primat der Evangelisierung und Sensus Ecclesiae
Viele der Protagonisten des deutschen Reformprozesses sitzen an den Schalthebeln des Großbetriebs Kirche. Sie verstehen sich als Avantgarde, deren Beschlüssen das nicht beteiligte Kirchenvolk zu folgen hat. Genau davor hatte Papst Franziskus 2019 in seinem Brief an die deutschen Katholiken gewarnt. Mit Blick auf das deutsche Reformvorhaben schrieb er: „Deshalb achtet aufmerksam auf jede Versuchung, die dazu führt, das Volk Gottes auf eine erleuchtete Gruppe reduzieren zu wollen“, die die Heiligkeit des einfachen Volkes Gottes mit den alltäglichen Mühen nicht mehr sieht, eine Heiligkeit, die „die Kirche vor jeder ideologischen, pseudo-wissenschaftlichen und manipulativen Reduktion schützt und immer bewahrt hat.“
Der Brief des Papstes warb eindringlich für den „Primat der Evangelisierung“ als „Leitkriterium schlechthin“, das dazu führe, „die Freude am Evangelium wiederzugewinnen, die Freude, Christen zu sein.“ Er forderte zudem dazu auf, gerade in „Zeiten starker Fragmentierung und Polarisierung sicherzustellen, dass der Sensus Ecclesiae auch tatsächlich in jeder Entscheidung lebt, die wir treffen“, denn das befreie uns „von Eigenbrötelei und ideologischen Tendenzen“.
Er hob hervor: „Die derzeitige Situation anzunehmen und sie zu ertragen, impliziert nicht Passivität oder Resignation und noch weniger Fahrlässigkeit; sie ist im Gegenteil eine Einladung, sich dem zu stellen, was in uns und in unseren Gemeinden abgestorben ist, was der Evangelisierung und der Heimsuchung (im Sinne einer Prüfung des Glaubens, Anm. des Verf.) durch den Herrn bedarf. Das aber verlangt Mut, denn, wessen wir bedürfen, ist viel mehr als ein struktureller, organisatorischer oder funktionaler Wandel.“ [1]
ZdK und Bischöfe auf „Synodalem Wege“
Papst Franziskus schrieb dies, so kann man annehmen, aus einer ernsten Sorge, dass das „pilgernde Volk Gottes in Deutschland“ sich in einer Beschäftigung mit Strukturreformen und Randthemen verliert und darüber die vorrangigen Aufgaben aus dem Auge verliert. Der „Synodale Weg“ (2019-2026) mitsamt den Bischöfen machte sich die Grundorientierungen des Papstes leider nicht ausreichend zu eigen. Er ist der Reformweg einer spezifischen Gruppe in einer kirchlichen Blase von Gremien, Räten, Verbänden, Organisationen und Ordinariaten. Angeführt wird dieser Weg vornehmlich durch das ZdK, eine in dieser Form einmalige Laieninstitution in der Kirche mit einer langen Tradition in Deutschland. Sie hatte ursprünglich die Aufgabe, Anliegen der Katholiken (Verbände, Organisationen, Räte) sowie der Kirche insgesamt im protestantisch dominierten Deutschland und später in der Bundesrepublik zu vertreten.
Seit längerem versteht sich das kirchlich finanzierte Komitee jedoch vor allem als eine quasi „demokratische“ Vertretung des katholischen Volkes zur Reform der Kirche, das wiederum dieses Komitee überwiegend gar nicht kennt. Als solches beansprucht das ZdK ein gemeinsames Entscheiden mit den Bischöfen, also die „Machtbeteiligung“ in der Kirche.[2] Damit setzt es sich über die bestehende kirchliche Grundordnung tendenziell hinweg. Denn in der Kirche geht es zunächst einmal um die geistliche Legitimation und Vollmacht, im Namen Jesu Christi zu lehren, die Sakramente zu spenden und zu leiten. Die Mitgliedschaft in einem Laiengremium, das sich aus von anderen Gremien entsandten und kooptierten Personen zusammensetzt, legitimiert keine kirchliche Entscheidungsvollmacht und ersetzt auch kein theologisches Studium. Dieses klar zu unterscheiden und die eigenen Anliegen in den Prozess der Weltsynode über Synodalität einzuordnen, versäumten das ZdK und der „Synodale Weg“.
Bei den Bischöfen, die diesen Reformweg neben dem ZdK anführen, kann man bei all dem den Eindruck gewinnen, dass es ihnen wie dem Fischer in Goethes gleichnamiger Ballade mit der Nixe geht: halb wurden sie gezogen, halb sanken sie von eigener Sehnsucht getrieben dahin und waren teilweise auf dem „Synodalen Weg“ kaum mehr gesehen oder zu vernehmen.
Einsprüche aus Rom
Dass dieser Weg schließlich zu erheblichen Verwerfungen mit dem Papst und Lehramt in Rom und anderen Teilen der Weltkirche führte, war absehbar. Denn nach dem Brief des Papstes vom Juni 2019 hatte sich am 4. September 2019 auch der Leiter der vatikanischen Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, mit Einwänden und einem Gutachten des Päpstlichen Rats für die Gesetzestexte zu Wort gemeldet. Darin hieß es, die Themen des „Synodalen Wegs“ könnten „mit wenigen Ausnahmen nicht Gegenstand von Beschlüssen und Entscheidungen einer Teilkirche sein, ohne gegen die Einschätzung des Heiligen Vaters zu verstoßen“. Die Deutsche Bischofskonferenz sprach daraufhin lediglich von „etwaigen Missverständnissen„, die ausgeräumt werden sollten.[3] Diese „Missverständnisse“ dauern jedoch bis heute an.
In einem Schreiben des vatikanischen Staatssekretariats vom 21. Juli 2022 wurde eine klare Grenze gezogen: „Der ,Synodale Weg‘ in Deutschland ist nicht befugt, die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten.“ Daher sei es wünschenswert, dass die Vorschläge aus Deutschland in den weltkirchlichen synodalen Prozess einfließen mögen. Die Vorsitzenden des „Synodalen Wegs“ Bischof Georg Bätzing (Limburg) und Irme Stetter-Karp (ZdK) antworteten darauf, dass die Beschlüsse der Versammlung laut Satzung sowieso keine Rechtswirkung entfalteten und Themen, die einer gesamtkirchlichen Regelung vorbehalten seien, dem Apostolischen Stuhl als Votum vorgelegt würden.[4] Für den früheren Vorsitzenden des ZdK, Thomas Sternberg, war das Schreiben aus dem Vatikan schlichtweg irrelevant, bloß ein „Querschläger im Sommerloch“.[5] Diese Reaktionen waren eher dazu geeignet, die eigene Klientel zu beruhigen als Rom von der Unbedenklichkeit des Reformwegs zu überzeugen.
Am Ende spaltete der Reformweg auch die Deutsche Bischofskonferenz und das deutsche Kirchenvolk, sofern es sich damit überhaupt auseinandersetzte. Nun befindet Rom über die von Bischöfen und ZdK beschlossene „Synodalkonferenz“ als neues nationales Leitungsgremium der Kirche in Deutschland, das den deutschen Reformweg institutionell verstetigen soll. Denn weder eine nationale Bischofskonferenz noch ein Laiengremium oder „Synodaler Weg“ haben die Vollmacht, eine solche neue Struktur für die Kirche zu beschließen. Zumindest darüber besteht Einigkeit. Das katholische Kirchenrecht sieht ein solches Gremium nicht vor. Papst Franziskus hatte bereits mit Schreiben von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin sowie der Kardinäle Luis Ladaria und Marc Ouellet vom 16. Januar 2023 der Einrichtung eines „Synodalen Rates“ von Laien und Bischöfen in Deutschland eine verbindliche Absage erteilt.[6]
Ob die Namensänderung in „Synodalkonferenz“ und einige satzungsmäßige Retuschen für eine Genehmigung ausreichen, wird sich zeigen. Bereits in diesem Herbst sollte das neue Gremium die Arbeit aufnehmen. Daneben liegen auch die von der Unabhängigkeit des deutschen Katholizismus zeugenden Grund- und Handlungstexte des „Synodalen Wegs“ zu Macht und Gewaltenteilung in der Kirche, Sexualität und Partnerschaft, zum Priester-Zölibat und zu Frauen in Kirchenämtern weiterhin zur Begutachtung in Rom und sind Gegenstand von Gesprächen deutscher Bischöfe mit dem römischen Lehramt. Allerdings werden die beschlossenen Texte bereits in den Diözesen umgesetzt und die Umsetzung durch ein systematisches Monitoring einer Kommission mit Berichtsformaten kontrolliert.
„Kirchen-Revolution“? Der Konflikt um Segensfeiern für Paare
Ein bezeichnendes Beispiel für die Umsetzung ist die Entscheidung der „Gemeinsamen Konferenz“ von Bischofskonferenz und ZdK vom 4. April 2025, eine von einer Kommission erarbeitete „Handreichung zu Segensfeiern“ für kirchlich nichtverheiratete Paare als „Empfehlung an die Diözesanbischöfe“ zu geben und zu veröffentlichen. Die Anleitung wurde am 23. April 2025, zwei Tage nach dem Tod von Papst Franziskus, also während der Sedisvakanz veröffentlicht und bezieht sich ausdrücklich auf einen Beschluss des „Synodalen Wegs“.[7] Das ist ein ungewöhnlicher, bisher nie dagewesener Vorgang, dass eine pastorale Handreichung nicht von den dafür zuständigen Bischöfen, sondern von einem Gremium von nur zehn Bischöfen und zehn Vertretern des ZdK, die überwiegend keinen theologischen Hintergrund haben, beschlossen und veröffentlicht wird, noch dazu in einer kirchlich derart sensiblen Angelegenheit.
Beim Vatikan stieß die Handreichung auf Ablehnung. Im Oktober 2025 wurde bekannt, dass das Dikasterium für die Glaubenslehre in Rom, entgegen der Darstellung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Bätzing, das Papier sei in Rücksprache mit dem Dikasterium erarbeitet worden, die Handreichung nicht gebilligt habe. Der Leiter des Dikasteriums, Kardinal Fernández, habe bereits im November 2024 eingewandt, die Hilfestellung weise im Gegensatz zu den römischen Vorgaben Elemente auf, die wie eine unerlaubte Paraliturgie wirkten und den Eindruck erweckten, nicht-eheliche Verbindungen kirchlich gutzuheißen und zu legitimieren. Die Einsprüche aus Rom diesbezüglich seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. Bereits im September 2025 war ein Interview mit Papst Leo XIV. veröffentlicht worden, in dem dieser erklärte, es könne nicht eine Art Segnungsritual für nichtverheiratete Paare geschaffen werden, da dies nicht der Lehre der Kirche entspricht.[8]
Dennoch empfahl der Münchener Kardinal mit einem internen Brief vom 10. April 2026 den pastoralen Mitarbeitern seines Erzbistums die Anwendung der Handreichung, was die „Bild“-Zeitung zur Schlagzeile veranlasste: „Kirchen-Revolution: Marx ordnet Segen von Homo-Paaren an“.[9] Dies wiederum veranlasste Papst Leo XIV. am 23. April 2026 zur umgehenden Klarstellung: „Der Heilige Stuhl hat bereits mit den deutschen Bischöfen gesprochen. Der Heilige Stuhl hat deutlich gemacht, dass wir mit der formellen Segnung von Paaren – in diesem Fall homosexuellen Paaren oder Paaren in irregulären Lebenssituationen – nicht einverstanden sind.” Das Glaubensdikasterium veröffentlichte daraufhin in Absprache mit dem Papst den Brief vom November 2024 mit den Einwänden des Vatikans und betonte, diese seien auch für den in Deutschland vorgestellten Text gültig, der nicht die Zustimmung des Dikasteriums habe. Kardinal Fernández wies darauf hin, dass er dies bereits beim letzten Treffen mit den deutschen Bischöfen am 12. November 2025 im Vatikan deutlich gemacht habe.[10]
Die Vorsitzende des ZdK, Stetter-Karp, von Haus aus Sozialarbeiterin und Pädagogin, wies die Einwände des Vatikans als „unbegründet“ zurück und rief im offenen Widerspruch zum Papst zur Anwendung der Handreichung auf.[11] Die Deutsche Bischofskonferenz beharrt auf ihrem Standpunkt, man habe die Handreichung vor Veröffentlichung überarbeitet und dabei die Einwände berücksichtigt.[12] So steht Aussage gegen Aussage. Der Vatikan sagt nein, die Bischofskonferenz doch. Die Internationale Katholische Zeitschrift Communio nennt das einen „Eiertanz“ ohne Ende.[13] Und der einfache Katholik steht verunsichert oder befremdet angesichts des offensichtlichen Zerwürfnisses mit Rom und der Obstruktion gegen den Papst da. Denn unterdessen gehen die 27 deutschen Bistümer äußerst uneinheitlich mit der „gemeinsamen“ Handreichung um: gut die Hälfte befürwortet sie und setzt sie offiziell um, andere pflegen eine offene seelsorgerliche Praxis ohne offizielle Einführung und nur fünf, das Erzbistum Köln sowie die bayerischen Bistümer Augsburg, Eichstätt, Passau und Regensburg, halten sich an das Verbot aus Rom.[14] Ein ungutes Tohuwabohu hat sich ausgebreitet.
Ausblick: Mut zur Evangelisierung
Im Buch von Jörg Barbarowski kann man lesen, was passiert, wenn in einer liberalen Demokratie Politik an größeren Teilen des Volkes vorbei gemacht wird. Sie gerät in eine Krise, muss Vertrauen zurückgewinnen. Bei dem Reformstreben des „Synodalen Wegs“ in Deutschland, das sich aus einer bereits bestehenden Krise heraus entwickelte, kann man nachverfolgen, was passiert, wenn versucht wird, die Kirche durch Handlungsentscheidungen faktisch an Papst und Lehramt und zumindest Teilen des Kirchenvolkes vorbei umzugestalten, und dabei der Primat der Evangelisierung und der Sensus Ecclesiae (Gemeinsinn der Kirche) als zentrale Leitkriterien vernachlässigt werden.
Der seit langem andauernde massenhafte Rückzug der Kirchenmitglieder und das Versiegen der Quelle kirchlicher Gemeinschaft in der Eucharistiefeier sollte dagegen – vor allem anderen – Motivation zur Evangelisierung sein als gemeinsame Aufgabe in der Kirche. Wie diese Prioritätensetzung gelingen kann, ist aller synodaler Anstrengung unter Einbeziehung der Gemeinden und der Mitglieder der Kirche wert. Der Mut zur Evangelisierung ist der Schlüssel für die Zukunft der Kirche.
Stephan Raabe
ist als Projektleiter in Bosnien und Herzegowina tätig. Er studierte Geschichte, Kath. Theologie, Philosophie und Politik für das Schullehramt in Bonn und München, machte einen Magisterabschluss, arbeitete anschließend zehn Jahre in der Jugendseelsorge im Erzbistum Berlin, war 2002/03 Bundesgeschäftsführer des Familienbundes der Katholiken und als solcher Mitglied im ZdK, ging dann für die Konrad-Adenauer-Stiftung nach Polen und Weißrussland und leitete danach das Politische Bildungsforum der Stiftung in Brandenburg. Publizistisch setzte er sich immer wieder kritisch mit der „Weiterentwicklung“ der Kirche in Deutschland auseinander.
[1] Schreiben von Papst Franziskus vom 29.6.2019, Nr. 5, Nr. 5-7 Evangelisierung, Nr. 9 sensus ecclesiae, Nr. 10 Heiligkeit des Volkes Gottes [2] Vgl. Leitbild des ZdK [3] Vgl. DBK: Synodaler Weg der Kirche in Deutschland [4] Vgl. die Korrespondenz Vatikan – Bischofskonferenz [5] Vgl. Domradio: Für Sternberg ist Vatikanbrief zum SW irrelevant [6] Vgl. oben Anm. 4. [7] Vgl. Handreichung zu Segensfeiern [8] Vgl. Benjamin Leven: „Die Antwort des Dikasteriums wurde nicht berücksichtigt„. Römisch-deutscher Eiertanz um Handreichung für Segensfeiern, in: Communio vom 8.10.2025 [9] Vgl. Benjamin Leven: Marx-Brief zu Segensfeiern war „internes Schreiben“, in: Communio vom 21.4.2026 [10] Vgl. Vatican News [11] Vgl. Vatican News [12] Vgl. Vatikan war gegen Homo-Segnungen in Deutschland – aber Dokument wurde laut DBK revidiert – EWTN [13] Siehe oben Benjamin Leven, Anm. 8 und 9. [14] Vgl. Felix Neumann: So wird die Segenshandreichung in deutschen Bistümern umgesetzt, in: katholisch.de vom 6.8.2025, sowie ewtn vom 8.8.26
Beitragsbild: Konzept: Peter Esser / Umsetzung: ChatGPT

