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Eine Transparenz-Offensive der Initiative Neuer Anfang

Haben Sie die Original-Papiere der verschiedenen Foren auf dem Synodalen Weg gelesen? Keine Sorge, wenn die Antwort „nein“ lautet, sind Sie in bester Gesellschaft. Die wenigsten Katholiken in Deutschland, geschweige denn weltweit, haben sich durch die Papierberge gearbeitet, die im Namen einer viel zitierten „Reform“ dort vorgetragen und beschlossen werden. Obwohl ja dort angeblich die Begehren „der Gläubigen“ und ihre Wünsche nach Reformen diskutiert werden, beteiligen sich faktisch die wenigsten Katholiken an dieser Debatte. Nicht wenige wenden sich auch bewusst ab, weil sie damit nichts zu tun haben wollen.
Gleichzeitig gibt es Uneinigkeit im medialen und öffentlichen Diskurs – auch und gerade unter Theologen – über die Frage, was denn auf dem Synodalen Weg nun tatsächlich beschlossen wird. Ob das mit der katholischen Lehre noch vereinbar ist oder ob das vermeintliche Reformprojekt „Synodaler Weg“ die deutsche Kirche in ein Schisma manövriert.

Die einen warnen, die anderen beschwichtigen.

Die deutsche Debatte wird nicht ohne Auswirkungen auf die Weltkirche bleiben. Umso wichtiger, dass alle wissen, worüber dort abgestimmt wird. Weltweit ist die katholische Welt entsprechend in Sorge, was zahlreiche Briefe und Mahnungen aus Rom aber auch aus der Weltkirche nach Deutschland bezeugen. Antworten bekommen sie in der Regel nicht, oder nur beschönigende und abwiegelnde Worte.

Transparenz durch Original-Zitate

Wir haben als katholische Initiative beschlossen, Licht ins Dunkel der zahllosen Grundsatz- und Handlungstexte zu bringen. Nicht jeder hat die Zeit, geschweige denn die fachliche Expertise, um sich durch das Material zu arbeiten. Wir haben deswegen Vorarbeit geleistet für Sie und alle Interessierten und sowohl für den Orientierungstext als auch für alle vier Foren des Synodalen Weges jeweils eine Zusammenstellung der wichtigsten Themen und Zitate verfasst und alles auch gleich in mehrere Sprachen übersetzen lassen (Spanisch, Englisch, Italienisch). Wir lassen die Texte für sich selbst sprechen, das bringt mehr Klarheit und Transparenz als die medialen Interpretationen, die zahlreich kursieren und verbreitet werden. Und wir ordnen die Texte knapp ein – auf dem Hintergrund der heute gültigen Lehre der Kirche. Lesen Sie einfach selbst nach, was auf dem deutschen Synodalen Weg wirklich beschlossen wird!

Im Folgenden finden Sie eine Einleitung in die Thematik, die 5 Dokumente jeweils als Volltext aufklappbar auf der Homepage und als PDF-Download unter den Links. Ja, Sie dürfen und sollen es gerne teilen!

Orientierungstext zum Synodalen Weg
„Auf dem Weg der Umkehr und der Erneuerung Theologische Grundlagen des Synodalen Weges der katholischen Kirche in Deutschland“

(Beschluss des Synodalen Weges von der Synodalversammlung am 3. Februar 2022)

Das höchste Lehramt der Kirche hat die verbindliche Lehre über die Offenbarung zuletzt, unter Rezeption der gesamten Tradition, namentlich des Konzils von Trient und des ersten vatikanischen Konzils, in der dogmatischen Konstitution über die göttliche Offenbarung Dei Verbum des zweiten vatikanischen Konzils dargelegt. Die Darlegung dieser Lehre ist zwar nicht im formellen Sinn Dogma, genießt aber als Akt des höchsten Lehramts und als Zeugnis der durchgehenden Lehrtradition höchste Verbindlichkeit.

Aus dieser lehramtlichen Darlegung ergibt sich eine Architektur der theologischen Erkenntnislehre, die diese Verbindlichkeit spiegelt.

Generell ist zu sagen: Der Orientierungstext des Synodalen Weges löst diese Architektur auf und verschiebt sie fundamental. Die Pragmatik des Textes lässt das Ziel dieser tektonischen Verschiebung erkennen: Es geht um die Vorbereitung der Revision christlicher Lehre, bei der Offenbarungsquellen („Geschichte“, „Zeichen der Zeit“) namhaft gemacht werden, die jenseits der in Jesus Christus eschatologisch endgültigen und abgeschlossenen Offenbarung Gottes liegen (vgl. DV 4 und sachlich bereits DV 2).

Weiterhin wird die für Dei Verbum entscheidende Einheit von Schrift, Tradition und Lehramt (vgl. DV 10) aufgelöst. Entsprechend wird die allein letztverbindliche Auslegungskompetenz des Lehramts im Blick auf das Wort Gottes (vgl. ebd.) ignoriert.

Man wird also in Summe feststellen müssen: Der Text bricht mit der höchstlehramtlichen Lehre von Dei Verbum an zentralen Stellen. Er tut dies in der Sache klar, jedoch nicht offen. Er verhüllt den Sachverhalt in einer scheinbar traditionellen Sprache. Es ist deshalb notwendig, die Weichenstellungen des Textes genau zu analysieren.

Entscheidend ist die Auflösung der von Dei Verbum 10 programmatisch postulierten Einheit von Schrift, Lehramt und Tradition in Nr. 10 des Orientierungstextes und in der weiteren Architektur des Textes. Das Lehramt wird (gegen DV 10) von Schrift und Tradition abgetrennt, dem Glaubenssinn der Gläubigen und den Zeichen der Zeit nachgeordnet und schließlich der Theologie zugeordnet. Diese fundamentale Verschiebung bestimmt die gesamte weitere Architektur des Orientierungstextes. Es handelt sich also nicht um eine Ungenauigkeit, sondern eindeutig um eine systematische Option.

Die sog. „Zeichen der Zeit“ werden sachlich schon im Text auf Grund potenzieller Offenbarungsqualität zu eigenen, ggfls. normativen Erkenntnisquellen der Lehrbildung in denen der Wille Gottes erkannt werden kann. Dies bestätigt zuletzt eindeutig die sicher authentische Interpretation, die Bischof Georg Bätzing im Streit mit Kardinal Koch diesem Zusammenhang im Orientierungstext gegeben hat. So wie hier formuliert wird, ist ein Konflikt mit der Aussage von der Abgeschlossenheit der Offenbarung in Jesus Christus (DV 4, vgl. 2) klar zu konstatieren.

Durch die Auflösung des Zusammenhangs von Schrift, Lehramt und Tradition werden Schrift und Tradition vieldeutig, was im Orientierungstext auch klar benannt wird. Die verbindliche Feststellung ihres Sinns wandert im Text vom Lehramt zur Theologie. Die Frage „Quis judicat?“ wird also mehr oder weniger offen im Verweis auf die akademische Theologie beantwortet. Denn letztere ist auch Deuterin von Glaubenssinn und Zeichen der Zeit.

Im ganzen Text taucht fast ausschließlich die bezeugende Funktion des Lehramts auf, seine Fähigkeit zur verbindlichen, autoritativen Entscheidung (etwa im Konfliktfall) spielt systematisch keine Rolle, ebenso wenig wie die Vorstellung einer verbindlichen, in Urteilen sich aufbauenden Lehrgestalt, die der Ausgangs- und Referenzpunkt jeder legitimen Entwicklung und Vertiefung ist.

Dies ist noch einmal ein Hinweis auf die Pragmatik des Textes: Es geht um die Vorbereitung der Revision christlicher Lehre, die die bisherige Lehrgestalt nicht vertieft, sondern verneint (exemplarisch seien Anthropologie, die Sexualethik und Lehre von der Ehe und die Lehre vom Bischofsamt genannt).

Zitate aus dem Originaltext (nach Zeilenzahl der deutschen Fassung)

(10) Zu den wichtigsten „Orten“ der Theologie gehören die Heilige Schrift und die Tradition, die Zeichen der Zeit und der Glaubenssinn des Volkes Gottes, das Lehramt und die Theologie. Kein Ort kann die anderen Orte ersetzen; alle brauchen die wechselseitige Unterscheidung und Verbindung. All diese „Orte“ gilt es in jeder Zeit neu zu entdecken und zu verbinden, sodass die Verheißungstreue Gottes von Generation zu Generation den Glauben der Kirche zu erneuern vermag. Jeder dieser Orte birgt zu jeder Zeit einen Verheißungsüberschuss, der durch andere „Orte“ und andere „Zeiten“ nicht verringert, aber bestärkt werden kann.

(30) „Reformen sind ein integraler Bestandteil der Tradition: Der Gottesdienst wandelt sich; die Lehre entwickelt sich; die Caritas entfaltet sich. In ihrer Dynamik ist die Tradition der Prozess, die gegenwärtige Gestalt der Kirche und des Glaubens zu überprüfen, um sie immer neu als Gottes Gabe zu empfangen und zu gestalten. Die Tradition der Kirche ist offen für den Kontext neuer Entdeckungen, neuer Einsichten, neuer Erfahrungen, die den überlieferten Glauben herausfordern und nach neuen Antworten verlangen, die die geoffenbarte Wahrheit Gottes tiefer bezeugen, dem Wachstum der Kirche dienen, der Verkündigung des Evangeliums und der Weggemeinschaft mit allen Menschen, denen Gottes Gnade gilt. Die Philosophie und die Weisheit der Völker, die Wissenschaft und die Künste, das Leben der Menschen und die soziale Arbeit der Kirche waren und sind inspirierende Faktoren für die Weiterentwicklung und immer wieder neue Entfaltung der Tradition. Prophetische Stimmen finden sich nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb der Kirche. Die Lebensverhältnisse und -einstellungen der Menschen ändern sich im Laufe der Zeit; diese Veränderungen werden von der Tradition mitgeprägt und prägen sie mit.“

Die Interpretation von Bischof Bätzing hierzu: „Der Orientierungstext geht nun aber, gemeinsam mit einer Reihe von lehramtlichen Texten, wie etwa der Konzilskonstitution Gaudium et spes und der Enzyklika Pacem in terris des hl. Papstes Johannes XXIII., davon aus, dass Gott, der Schöpfer und Erhalter der Welt, sich auch in dieser Welt und in der Geschichte der Menschen immer wieder offenbart, dass sein Wirken und sein Wesen also an Ereignissen der Geschichte verdichtet erkennbar wird…..Unter dieser Rücksicht aber sind sie tatsächlich nicht nur „Verstehens-Hintergrund“, sondern echte Quellen für die Reflexion des Glaubens. Nicht allein aus Schrift und Tradition, Theologie, Lehramt und Glaubenssinn der Gläubigen kann etwas über den Willen Gottes für die Menschen und für seine Kirche erfahren werden, sondern auch aus Zeitereignissen und Zeitentwicklungen in der Geschichte, durch die das Volk Gottes pilgernd unterwegs ist.“ https://www.dbk.de/presse/aktuelles/meldung/bischof-baetzing-stellungnahme-zur-antwort-von-kardinal-kurt-koch-vom-29-september-2022

(35) „Die Zeichen der Zeit zeigen an, in welcher Richtung die Tradition weiterentwickelt werden muss. In seinem Glaubenssinn erkennt das Gottesvolk kraft des Geistes, wo die Wege des Glaubens verlaufen: was aus der Vergangenheit zu bewahren und was abzulegen, was weiter zu entwickeln und was neu zu integrieren ist. Die Theologie reflektiert, was als Tradition gilt, gegolten hat und gelten kann.“

(43) „Das Zeichen der Zeit, das der Aufschrei der Opfer sexualisierter Gewalt wirkmächtig setzt, bleibt nicht folgenlos. Es rückt weitere Fragen kirchlichen Lebens ins Blickfeld, die teilweise schon lange aufgebrochen sind: die Frage der Macht und das Verlangen nach Gewaltenteilung; die Zukunftsfähigkeit priesterlicher Lebensformen; das Verlangen nach gleichberechtigtem Zugang aller Geschlechter zu den Diensten und Ämtern der Kirche; die Rezeption der gegenwärtigen Forschungserkenntnisse in die kirchliche Sexualmoral. Auch sie könnten sich als Zeichen der Zeit erweisen. Auch sie wollen auf die Spuren nach Gottes Gegenwart und dessen Ratschluss gedeutet werden. Auch für sie gilt: „Löscht den Geist nicht aus! Verachtet prophetisches Reden nicht! Prüft alles und behaltet das Gute!“ (1 Thess 5,19–21)“

(48) „Kein persönliches Gewissensurteil könnte auf Dauer Bestand haben, wenn es sich dem Für und Wider gemeinsamer Erwägungen mit anderen verschließen würde. […] Nicht umsonst weist das Wort Gewissen auf das Gemeinsam-Wissen, auf conscientia, auf syneidesis (1 Kor 10,28) hin. Aber es appelliert im Letzten immer an die eigene Einsicht, an das eigene Urteil, an die eigene Entscheidung. Die höchstpersönliche gewissenhafte Letztentscheidung über die eigene Lebensführung bindet – selbst wenn sich herausstellen sollte, dass sie einem Irrtum aufgesessen ist. Das Gewissen zu übergehen, es von außen zu steuern, es auszuschalten oder auch es selbst zu vernachlässigen, hieße, die personale Mitte des Menschen und seine von Gott geschaffene Würde zu negieren. Das Gewissen seinerseits findet Orientierung im Licht des Glaubens.[…]“

(49) „Das Gewissen der Gläubigen macht sich dabei nicht zuletzt die Erkenntnisse unterschiedlicher Wissenschaften zu Nutze. Damit zeigt sich aber auch: Der Glaubenssinn begründet keinen exklusiven Besitzanspruch einzelner Glaubender. Der Glaubenssinn der Gläubigen drängt auf einen Kon-Sens, auf einen gemeinsam geteilten Sinn – auch wenn ein solcher Konsens nicht immer erreicht wird und die Gemeinschaft der Gläubigen dann über eine gewisse Zeit mit Dissensen leben muss. Die Kirche ist nicht nur Erinnerungsgemeinschaft, sondern auch Dialoggemeinschaft.“

(62) „So kommt der Theologie auch die Aufgabe zu, fundamentalistischen Versuchungen entgegenzutreten, wenn Positionen von einzelnen oder Gruppierungen in dialogunfähiger Weise absolut gesetzt und jeder Debatte entzogen werden sollen. In der scientific  community der Theologie ergibt sich eine Selbstkorrektur durch den kritischen wissenschaftlichen Diskurs. Im Dialog mit dem Lehramt ist auch ein kritisches Gegenüber erforderlich, für beide Dialogpartner.“

(68) „Die Frage nach der angemessenen Beteiligung des ganzen Gottesvolkes an den Beratungen und Entscheidungen in der Kirche stellt sich weltweit und verlangt nach neuen Antworten. Vor allem die Betroffenen und Überlebenden des Missbrauchs müssen gehört werden. Deren Erfahrungen, deren Empörung und Klagen müssen einen Widerhall in der Lehre und in der Praxis der Kirche finden. Schon für die Heilige Schrift gehören die Erfahrungen der Menschen und die Verkündigung des Wortes Gottes untrennbar zusammen. Niemand darf sie auseinanderreißen.“

Link zum Original-Dokument:

https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-III_1.1NEU_Synodalpraesidium-Orientierungstext-Beschluss.pdf

Synodalforum I „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche

(Grundtext der 2. Lesung bei SW-Versammlung 3.-5.02.22)

Die durchgehende Problematik des Grundtextes besteht darin, dass die „geistliche Vollmacht“ der Schrift mit dem in der Gegenwartsgesellschaft vielfältig diskutierten Begriff der „Macht ausgetauscht wird. Der Machtdiskurs wird dann – fixiert ausschließlich auf die katholische Kirche – mit dem Missbrauch von Macht eröffnet. Es werden „systemische Ursachen“ einzig auf klerikale Strukturen projiziert, wobei jede hierarchische Struktur unter Verdacht des Macht-Missbrauchs steht. Aus diesem einen verfehlten hermeneutischen Ansatz folgen weitere Verkehrungen.

Im Text fällt die komplexe Einheit (vgl. Lumen Gentium Nr. 8 „eine einzige komplexe Wirklichkeit“) von geistlicher Wirklichkeit der Kirche und gesellschaftlichem Gefüge auseinander. Die beiden Aspekte werden nur additiv nebeneinandergestellt. Damit wird die für das Konzil grundlegende Sakramentalität der Kirche, in der sich diese Einheit vollzieht, verfehlt. Damit aber auch die Grundstruktur der vom Konzil verbindlich gelehrten Ekklesiologie. Diese grundlegende, verfehlte Weichenstellung bestimmt den Text insgesamt.

Entsprechend wird die in der Sendung begründete komplexe Dialektik von geistlicher Vollmacht und demütigem Dienst im sakramentalen Amt der Kirche ausschließlich von ihrer Missbrauchsmöglichkeit her verstanden. Ja, sie wird anthropologisch und soziologisch auf den Begriff der Machtordnung reduziert und damit in ihrem eigentlichen theologischen Wesen verfehlt. Letztlich identifiziert der Text ganz grundsätzlich die geistliche Vollmacht des Leitungsamts in der Kirche, so wie sie bisher kanonistisch und dogmatisch verstanden wurde, mit einer systemischen Ursache von Missbrauch. Damit werden dem Bischofsamt die theologischen Grundlagen, wie sie LG entwickelt hat, entzogen.

Praktische Konsequenz ist der Versuch, das Problem des Machtmissbrauchs in der Kirche durch „Neutralisierung“ der bischöflichen Vollmacht in auf Dauer angelegten (pseudo-) synodalen Gremien zu lösen. Walter Kardinal Kasper hat darauf hingewiesen, dass solche synodalen Dauergremien keinen Ort in der theologischen Verfassung der Kirche haben. Sie orientieren sich überdies letztlich an Modellen säkularer politischer Ordnungsvorstellungen (Parlament, Gewaltenteilung, „checks and balances“ usw.). Die Komplexität der Beziehungen zwischen politischer Ordnung und der sakramentalen Ordnung kirchlicher Communio wird nur ungenügend wahrgenommen. Ebenso wenig wird das Verhältnis von Hirtenverantwortung und Teilhabe auch nur ansatzweise erkannt. Das „Machtproblem“, das nur geistlich gelöst werden kann, wird letztendlich nur auf Gremien verschoben. Durch die beabsichtigte Neutralisierung bischöflicher Verantwortung wird das Bischofsamt in seiner Substanz beschädigt.

In Forum 1 wirken sich überdies die Weichenstellungen des Orientierungstextes aus. Der Text behauptet ausdrücklich die Möglichkeit einer „Pluralität“ kirchlicher Lehre, die bis zum direkten Widerspruch in wesentlichen Fragen reicht.

Mit der Loslösung der gesellschaftlichen Verfasstheit vom geistlichen Wesen der Kirche und der Behauptung der Möglichkeit einer widersprüchlichen Gestalt der Lehre wird die Pragmatik des Textes deutlich. Wie im Orientierungstext geht es um die Vorbereitung der Revision bisher verbindlicher Lehre bis zur Negation.

Original-Zitate aus dem Text:

(8-12): „Die katholische Kirche steckt in einer tiefen Krise. Sie kann aber ihren Sendungsauftrag nur erfüllen, wenn sie Charakter, Ursachen und Dimensionen dieser Krise erkennt, sich der Krise stellt und ernsthaft an Lösungen arbeitet. Das betrifft vor allem die systemischen Ursachen von Machtmissbrauch und sexualisierter wie geistlicher Gewalt“.

(22-26): „Die Umkehr und die Erneuerung der Kirche betreffen besonders ihre Machtordnung. Denn die Kirche ist gemäß Lumen Gentium 8 eine geistliche Größe, aber sie ist auch eine in dieser Welt verfasste Gesellschaft, weil sie ihr nur so dienen kann“

(31-42): „Der Missbrauchsskandal stellt die katholische Kirche vor die Frage, von welchem Geist sie sich leiten lässt. Eine Antwort auf diese Frage kann nur das ganze Volk Gottes geben. Der Glaubenssinn aller Getauften ruft deshalb nach mehr gemeinsamer Verantwortung, kooperativem Handeln und einklagbaren Beteiligungsrechten. Geteilte Verantwortung schafft nicht zuletzt Transparenz im Gebrauch kirchlicher Macht. Die MHG-Studie hat eindrücklich und in verstörender Vielfalt gezeigt, dass sexualisierte Gewalt von Klerikern an Kindern und Jugendlichen, die Vertuschung von Taten und der Schutz von Tätern nicht nur individualpsychologische, sondern auch systemische Ursachen haben“.

(61-73): „Eine Veränderung der kirchlichen Machtordnung ist aus Gründen gelingender Inkulturation in eine demokratisch geprägte freiheitlich-rechtsstaatliche Gesellschaft geboten. Dabei geht es nicht um eine unkritische Übernahme gesellschaftlicher Praxis; denn die Kirche hat immer auch einen prophetisch-kritischen Auftrag ihren gesellschaftlichen Partnern gegenüber. Aber die demokratische Gesellschaft kann an vielen Stellen die kirchliche Ordnung von Macht nicht mehr verstehen und nachvollziehen. Ja: Die Kirche steht öffentlich unter dem Verdacht, mit ihrer eigenen Rechtsordnung Menschen zu diskriminieren, demokratische Standards zu unterlaufen und sich gegenüber kritischen Anfragen an ihre Lehren und Organisationsstrukturen selbst zu immunisieren“.

(272-281): „Das Zweite Vatikanische Konzil hat die Gläubigen und ihren Glaubenssinn (vgl. Lumen Gentium 12) sowie die ‚Zeichen der Zeit’ (Gaudium et Spes 4) als „Orte der Theologie“ neu herausgestellt: Dazu gehören die Bedeutung extern gewonnener Erkenntnisse für ein tieferes Verständnis des Evangeliums sowie eine zeitgemäße Ausgestaltung kirchlicher Strukturen (vgl. Gaudium et Spes 44). Dazu gehört auch die dialogische Interpretation des Wortes Gottes durch gläubige ‚Laien’, durch die wissenschaftliche Theologie und durch das kirchliche Lehramt. Dieses Gefüge differenziert zu bestimmen, hat Konsequenzen für das Verständnis von Macht und Gewaltenteilung in der Sendung der Kirche, die im Folgenden erläutert werden.“

(287-290): „Gottes Offenbarung ist ein für alle Mal ergangen – doch ihre Aufnahme und Interpretation erfolgen auf menschliche Weise, d. h. im Rahmen geschichtlicher und kulturell bestimmter Verständigungsprozesse, schon in der Bibel.“

(329-333): „Wir wollen theologische Vielfalt in kirchlicher Einheit leben lernen. Pluralität als legitime Vielfalt verschiedener Kernüberzeugungen – auch innerkirchlich Kirche und Theologie waren und sind plural. Vielfalt stellt weder eine Schwäche der Kirche noch ein Führungsversagen der Verantwortlichen dar.“

(343-359): „Das entbindet nicht davon, nach dieser heilsgeschichtlichen Wahrheit in der Unterschiedlichkeit der Zeiten, Kulturformen und konkreten gesellschaftlichen Herausforderungen immer neu zu suchen. Von der einen uns anvertrauten Wahrheit sprechen kann man redlicherweise nur, wenn man um die Komplexität solcher An- und Zugänge weiß und den diskursiven Raum hierfür uneingeschränkt öffnet. Ein solcher ambiguitätssensibler Umgang mit Komplexität ist dem geschichtlichen Charakter der Heilswahrheit geschuldet und erweist sich zugleich gerade heute als Grundsignatur intellektueller Zeitgenossenschaft. Er ist daher Grundvoraussetzung heutiger Theologie. Für sie gibt es nicht die eine Zentralperspektive, nicht die eine Wahrheit der religiösen, sittlichen und politischen Weltbewährung und nicht die eine Denkform, die den Anspruch auf Letztautorität erheben kann. Auch in der Kirche können legitime Anschauungen und Lebensentwürfe sogar im Hinblick auf Kernüberzeugungen miteinander konkurrieren. Ja, sie können sogar zugleich den jeweils theologisch gerechtfertigten Anspruch auf Wahrheit, Richtigkeit, Verständlichkeit und Redlichkeit erheben und trotzdem in der Aussage oder in der Sprache widersprüchlich zueinander sein“.

(415-418): „Ein Sakrament muss Signalwirkung haben! Mit Blick auf die Kirche heißt das: Bedeutsamkeit und Glaubwürdigkeit müssen sich in der Struktur ausprägen (Lumen Gentium 8). Die Machtordnung und -ausübung der Kirche muss sich des Vertrauens der Gläubigen würdig erweisen.  … die Rechtskultur der Kirche [muss] an den Grund- und Menschenrechten ausgerichtet werden […]“

(490-496): „Die ekklesiologische Aufgabe, die heute erfüllt werden muss, besteht darin, sowohl im Verständnis des sakramentalen Dienstes als auch im Verständnis wie in der Praxis der Leitungsaufgaben das Zueinander des gemeinsamen Priestertums aller und des besonderen Priestertums des Dienstes neu zu bestimmen. Es kommt darauf an, dass die Communio-Struktur der Kirche zu einer sozialen und rechtlichen Gestalt findet, die einseitige Herrschaftsverhältnisse unmöglich und Partizipationsmöglichkeiten aller verbindlich macht.“

Link zum Text:

https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-III_1.2NEU_Synodalforum-I_Grundtext-Beschluss.pdf

Forum I Handlungstext  „Gemeinsam beraten und entscheiden“

(Text zur 2. Lesung vorgelegt, noch nicht abgestimmt)

Die Selbstbindung von Bischof und Pfarrer an Zweidrittel-Beschlüsse ist die Einführung parlamentarischer Gepflogenheiten in die Communiostruktur der Kirche. Glieder dominieren das „Haupt“, aus der Communio wird ein Consilium (ein Parlament).

Strukturell wird diese Selbstbindung noch verfestigt, indem ein widerständiger Bischof sich einer zweiten Abstimmung unterwerfen muss.

Ist er auch dann noch widerständig wird ein Schiedsgericht einberufen, auf dessen Zusammensetzung er wohl keinen Einfluss hat.

Original-Zitat aus dem Text:

„Kommt ein rechtswirksamer Beschluss nicht zustande, weil der Bischof ihm nicht zustimmt, findet eine erneute Beratung statt. Wird auch hier keine Einigung erzielt, kann der Rat mit einer Zweidrittelmehrheit dem Votum des Bischofs widersprechen. Kommt keine Einigung zustande, weil der Bischof auch dieser Entscheidung widerspricht, wird ein Schlichtungsverfahren eröffnet, dessen Bedingungen vorab festgelegt worden sind und an die alle Beteiligten sich zu halten verpflichten. An diesem Verfahren können Bischöfe und Synodale aus anderen Diözesen beteiligt werden.“

Link zum Text:

https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-IV/SV-IV_Synodalforum-I-Handlungstext.GemeinsamBeratenUndEntscheiden-Lesung2.pdf

Forum I Handlungstext „Synodalität nachhaltig stärken: Ein Synodaler Rat für die katholische Kirche in Deutschland“

(Text zur 2. Lesung auf der 4. Synodalversammlung (8.-10.9.2022) für (Abstimmung: 170 ja, 4 nein, 15 Enthaltungen/ Abstimmung anwesende Bischöfe Stimmberechtigte 59: Ja: 43, Nein: 6, Enthaltung: 10)

Hier wird das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken (ZDK) auf die gleiche Ebene von Bischöfen gerückt, obwohl es ursprünglich nur als Laienvertretung gegründet worden ist, um kirchliche Belange gegen staatliche Übergriffe zu verteidigen. Jetzt gewinnt man den Eindruck, dass es „nationalkirchliche Belange“ gegen römische und weltkirchliche Übergriffe verteidigen soll.

Durch die schon im Handlungstext „Gemeinsam beraten und entscheiden“ übernommenen parlamentarischen Strukturen werden schon ortskirchlich, römisch oder weltkirchlich orientierte Bischöfe diszipliniert.

Original-Zitat aus dem Text:

(23-36): „Die Synodalversammlung beschließt die Einrichtung eines Synodalen Rates. Die Einrichtung geschieht vor dem Hintergrund von can. 127 und can. 129 CIC. Zur Vorbereitung des Synodalen Rates wird von der Synodalversammlung ein Synodaler Ausschuss eingesetzt. Der Synodale Ausschuss besteht aus den 27 Diözesanbischöfen, 27 vom ZdK gewählten Mitgliedern und 10 von diesen gemeinsam gewählten Mitgliedern. Dieser Ausschuss wird von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) gemeinsam getragen. Er wird von dem Vorsitzenden der DBK und dem / der Vorsitzenden des ZdK geleitet.“

Link zum Text:

https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-IV/T1NEU3_SV-IV_1_Synodalforum_I-HandlungstextSynodalitaetNachhaltigStaerken_Synodaler_Rat.pdf

Synodalforum II Grundtext „Priesterliche Existenz heute

 (Zweite Lesung auf der Synodalversammlung 08.-10.09.2022)

Synodalforum II Handlungstext „Enttabuisierung und Normalisierung – Voten zur Situation nicht-heterosexueller Priester“

 (Beschlossene Fassung vom 10.09.2022)

Synodalforum II Handlungstext Der Zölibat der Priester – Bestärkung und Öffnung“

(Zweite Lesung auf der Synodalversammlung 08.-10.09.2022)

Die verabschiedeten Texte des Forums sind unklar, oft unverständlich und zum Teil sogar widersprüchlich. Einerseits finden sich durchaus traditionelle Formulierungen zum Priestertum sowie, meist später nach Einsprüchen eingefügte Anmerkungen, Zitate von Päpsten und Konzilien. Andererseits findet, wer die Situation der deutschen Theologie kennt, in den Texten die liberale Agenda zur Abschaffung des Weihepriestertums wieder. Im Unterschied zum Konzil will die große Mehrheit der Teilnehmer den Bruch und eine protestantische Auffassung vom Priesteramt herbeiführen.

(Grundtext, Nr. 1.): „Fragen zum Thema priesterliche Existenz sind bereits seit 50 Jahren gestellt und nicht zufriedenstellend beantwortet. In diesem Zusammenhang wird das priesterliche Amt in der Fülle seiner Dimensionen hinterfragt.“

(Grundtext, Nr. 1.): „Ein Priesteramt, das theoretisch nur heterosexuellen Männern vorbehalten sein soll, erscheint fragwürdig und mit der gelebten Praxis nicht vereinbar.
Der Zulassungsausschluss von Frauen vom Priesteramt sorgt für Unverständnis und dessen Überprüfung wird deutlich eingefordert.
Die Begründung für den Zölibat als verpflichtende priesterliche Lebensform ist weitgehend nicht mehr akzeptiert.
Die Besprechbarkeit von Homosexualität auch bei Priestern wird explizit eingefordert.“

Die Lebenswirklichkeit der Menschen gilt laut Text als theologische Erkenntnisquelle: Demzufolge ist eine Glaubensaussage oder theologische Auskunft überholt, wenn sie nicht mehr verstanden oder geteilt wird: Wahr ist nur, was vermittelbar ist bzw. was rezipiert wird. In der Kommunikation nach außen und auch nach Rom zeigt man jedoch ein anderes Gesicht. Die Wortführer unter den deutschen Bischöfen beschwichtigen: Man nehme niemandem etwas weg; man ändere die Lehre ja gar nicht; man akzentuiere sie nur und entwickle sie fort.

Die Originaltexte sprechen eine andere Sprache: Erstens wird die Agenda in den sogenannten Handlungstexten ausbuchstabiert. Zweitens werden die traditionellen Begriffe uneindeutig benutzt und ständig relativiert. Zwei Beispiele:

„Sakramentalität“ könnte man an einigen Stellen im Sinne der klassischen Definition des Zeichens verstehen, das bewirkt, was es bedeutet. Das wird aber nie gesagt und kann an allen Stellen auch nur analoger Gebrauch sein: „sakramental“ nur im Sinne einer symbolischen Darstellung, die die Gläubigen etwas „erfahren“ lässt, ihnen etwas „deutlich macht“ oder die verschwinden kann:

(Handlungstext Zölibat, a): „Ein Ja zum sakramentalen Priestertum, das für unsere katholische Kirche ebenso konstitutiv ist wie das gemeinsame Priestertum aller Getauften, in dessen Dienst das sakramentale Priestertum steht. Ein Ja dazu, dass Menschen Priester erleben können, die ihnen an den Knotenpunkten menschlicher Existenz und in ihren Höhen und Tiefen Heil zusagen und es erfahrbar machen. Ein Ja dazu, dass der priesterliche Dienst auf vielfältige Weise die bleibende Gegenwart und Wirksamkeit Jesu Christi mitten in der Welt erlebbar sein lässt.“

(Grundtext, Nr. 5.4): „Es besteht jedoch die Gefahr, dass die zölibatäre Lebensform in ein Abseits führt, wenn die Zeichenhaftigkeit von großen Teilen des Volkes Gottes nicht mehr mitgetragen wird. Zudem steht die Sakramentalität auf dem Spiel, wenn der Zölibat weder geistlich verstanden noch konkret und glaubwürdig gelebt wird und in einem von der Kirchenleitung geduldeten Doppelleben stillschweigend und kollektiv ausgehöhlt wird.“

Die Art und Weise, wie ein Laie Christus repräsentiert, wird kaum von der „Christusrepräsentanz“ des Priesters unterschieden. Einerseits wird letztere als Symbolisierung der Gnade und des Heils verstanden, die uns „extra nos“ unverdient von Gott her zukommen, andererseits wird das sofort wieder relativiert:

(Grundtext, Nr. 4.): „Der ordinierte Amtsträger hält nach katholischer Tradition in der Kirche konstitutiv das wesentliche Gegenüber des göttlichen Zuspruchs und Anspruchs in der Gemeinde gegenwärtig.“

(Grundtext, 5.2): „Jede und jeder Getaufte repräsentiert Christus, den einzigen ‚Hohepriester nach der Ordnung Melchisedeks‘ (Hebr 5,10), der seine Kirche zu einem Reich von „Priestern vor Gott, seinem Vater“ gemacht hat (Offb 1,6).
[…] Davon zu unterscheiden ist die Christusrepräsentanz des Priesters in der Spendung der ihm vorbehaltenen Sakramente, besonders der Eucharistiefeier. In lehramtlichen Texten wird deutlich, dass die ‚repraesentatio Christi‘ durch den Priester sich nicht allein auf die sakramentale Feier oder den Eucharistievorsitz beschränkt, sondern die gesamte priesterliche Existenz betrifft. Dadurch wird die Frage eröffnet, wie sich die Christusrepräsentanz des Priesters außerhalb der Eucharistiefeier zur Christusrepräsentanz, die allen Gläubigen gleichermaßen zukommt, verhält.

Das priesterliche Dasein unterscheidet sich außerhalb seiner sakramentalen Handlungen nicht von dem aller Gläubigen. Dass die ‚sakramentale Repraesentatio’ des Priesters sein ganzes Leben formt, bedeutet nicht, dass er sich im Alltag unterscheidet.“

Die besondere Teilhabe des Weihepriestertums am Priestertum Christi und die Gleichgestaltung als „imago Christi“ für die Darbringung des Opfers Christi „in persona Christi“, die Nachlassung der Sünden und seine Aufgabe, das priesterliche Amt öffentlich vor den Menschen in Christi Namen zu verwalten, wird zwar mit einem Zitat aus Presbyterorum Ordinis (PO) in Fußnote 30 anerkannt. Aber die Begründung des priesterlichen Lebensopfers, mit der Verpflichtung zum Zölibat die Lebensform Jesus auf sich zu nehmen, wird nicht gesehen.

Die mit dem Hirtenauftrag Jesu verbundene pastorale Liebe (Pastores dabo vobis) kommt nirgendwo vor. Auch der Unterschied, dem Wesen nicht nur dem Grade nach zwischen besonderem und allgemeinem Priestertum wird nach Lumen Gentium (LG 10) verkürzt zitiert. Aber die Redeweise wird als ontologischer, heute unverständlicher Aristotelismus abgetan; und die dort zum Ausdruck kommende spezifische Differenz des Priesters, kraft seiner heiligen Gewalt, die drei „munera Christi“ auszuüben, wird horizontal reduziert und dann vertauscht, wie folgt:

(Grundtext Nr.  5.3): „… der wesentliche Unterschied besteht im sakramentalen Dienst an der Einheit der Gemeinschaft und Gemeinde. Der beschriebene Einheitsdienst wird durch den Priester auch in seinem Dienst der Leitung verwirklicht. […] Leitungsdienst ist ein weiter und offener Begriff. Leitung ist im Wesentlichen die Ermöglichung der Partizipation vieler an den vielfältigen Aufgaben der Kirche. Leitung geht auf die Suche nach den Geistesgaben, und sie ermöglicht deren Verwirklichung im Dienst an der Einheit der Kirche.

[…] Priesterliche Leitung […] ist vielmehr theologisch als Lehramt zu verstehen. Das Evangelium zu verkünden ist die vorrangige Aufgabe des Leitungsdienstes.“

Die Notwendigkeit der Weihe zum Priester wird nicht begründet mit dem „extra nos“ der aus Inkarnation, Kreuz und Auferstehung Christi den Christen zugewendeten Gnade, die sich niemand einfach nehmen und die auch niemand herstellen kann, weil nur ein Sakrament zur Verwaltung der Sakramente Christi befähigt. Vielmehr wird der Wesensunterschied, den die Weihe begründet, angesichts des verbreiteten Zweifels, nur anti-donatistisch erklärt:

(Grundtext, 4): „Die sakramentale Notwendigkeit des Priesteramtes steht in Frage. Auch in Pfarreien ist der spezifische Dienst des Priesters nicht mehr plausibel. Denn viele Gemeinden suchen und finden angesichts des bereits bestehenden Mangels und des absehbaren eklatanten Rückgangs an ordinierten Amtsträgern ganz pragmatisch Formen, kirchliches Leben auch ohne Priester zu gestalten.“

(Grundtext, Fußnote 41): „Wenn der Herr in der Kirche durch die Sakramente Gnade und Heil bewirkt, dann muss die Wirkmöglichkeit des sakramental-priesterlichen Dienstes unabhängig von der moralischen Disposition des Amtsträgers gegeben sein. Das aber vermochte man nur in ontologischen Kategorien auszudrücken.“

Die Tendenz des Gesamttextes ist klar: Die spezifische Differenz des Weihepriestertums soll nivelliert werden. Es wird aber auch keine christologische oder berufungstheologische bzw. ekklesiologische Begründung für das Priesteramt und den Zölibat gesucht. So fehlt die Einsicht, dass die Apostel zuerst berufen und beauftragt wurden, bevor irgendjemand getauft wurde; dass sie ihrerseits durch Handauflegung Männer bestellt haben, das Herrenmahl zu feiern sowie andere Sakramente zu spenden und den Gemeinden vorzustehen. Daher kommt man zu dem Schluss:

(Grundtext, Nr. 1.): „Das biblische Zeugnis ist im thematischen Zusammenhang eindeutig. Im strengen und eigentlichen Sinn gibt es nur einen (Hohe-)Priester, nämlich Jesus Christus. Und es ist die Rede vom priesterlichen Volk, dem die Erlösung zuteilgeworden ist (vgl. 1 Petr 2,9).“

Außerdem stehen die Texte in engem Zusammenhang mit den anderen Synodalforen unter Berufung auf die moderne Exegese und in unkritischer Übernahme der hypothetischen Aussagen und Forschungsanregungen einer Missbrauchsstudie (MHG-Studie). Es wird behauptet: Die überholte Theologie des Priestertums, Klerikalismus, Pflichtzölibat sowie die Weigerung Frauen und Homosexuelle zu Priestern zu weihen, hätten den sexuellen Missbrauch begünstigt. Wer die Änderung der Sexualmoral im Katechismus der Kirche, die Forum IV fordert, d.h. die Legitimität nicht-heterosexuellen genitalen Sexes aller möglichen Geschlechter miteinander, nicht für gut hält, der „diskriminiert“; und:

(Handlungstext „Enttabuisierung“, Nr. 3.): „Wer diskriminierende Haltungen zeigt, kann keine Verantwortungs- und Leitungspositionen innehaben. Um die Sensibilisierung zu unterstützen, arbeitet die katholische Kirche in Deutschland mit kirchlichen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Antidiskriminierungsstellen zusammen.“

Laut angenommenem Änderungsantrag der letzten Synodalversammlung, ist dies „entschieden zu wenig“. Deshalb soll es zusätzlich heißen:

(Handlungstext „Enttabuisierung“, Nr. 3): Diskriminierendes Verhalten ist grundsätzlich zu verurteilen und gegebenenfalls auch zu ahnden.“

Link zum Grundtext „Priesterliche Existenz“:

https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-IV/SV-IV-Synodalforum-II-Grundtext-Lesung2.pdf

Link zum Handlungstext „Enttabuisierung und Normalisierung – Voten zur Situation nicht-heterosexueller Priester“

https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-IV/T2NEU_SV-IV_6_Synodalforum_II-HandlungstextEnttabuisierungUndNormalisierung-Voten-zur-Situation_ni.pdf

Link zum Handlungstext „Der Zölibat der Priester – Bestärkung und Öffnung“
https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-IV/SV-IV_Synodalforum-II-Handlungstext.DerZoelibatDerPriester-Lesung2.pdf

Synodal-Forum III: Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“ Grundtext

(2. Lesung, Beschlossen am 09.09.2022)

In der Anthropologie gemäß katholischer Lehre gelten zwei Glaubensüberzeugungen zugleich, ohne sich zu widersprechen:
1. Mann und Frau haben die gleiche Würde als gleichwertige Menschen.
2. Mann und Frau haben unterschiedliche geschlechtsspezifische Berufungen, was keine Diskriminierung bedeutet.

Dieser Kern katholischer Anthropologie wird im Text durchgängig geleugnet unter dem Schlagwort „Geschlechter-Gerechtigkeit“. Obwohl dieser Begriff im Sinne der katholischen Lehre verstanden werden könnte, wird er jedoch gemäß der Gender-Theorie verwendet (Vielzahl von sexuellen Identitäten). Die Zweigeschlechtlichkeit soll aufgrund seltener intersexueller Abweichungen aufgelöst werden. Die Ergänzung von Mann und Frau wird negativ konnotiert. Daher sollen Menschen nur noch geschlechtsneutral nach ihren Begabungen angesehen werden. Damit habe das Mann-Sein Jesu keine Bedeutung für eine Berufung ins Priesteramt.

Die Symbolkraft der leiblichen Geschlechtlichkeit wird ignoriert: als Frau, die Braut und Mutter sein kann (Leben empfangen, Leben in sich tragen, Kind aus ihrem Leib heraus stillen); als Mann, der Bräutigam und Vater sein kann (Leben zeugen, Leben schützen und fördern). Als Folge wird der anthropologische Orientierungsrahmen für die Sakramente der Priesterweihe und der Ehe aufgelöst.

Das besondere Priesteramt wird nicht mehr wesentlich, sondern nur graduell unterschieden vom gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen, u.a. indem Dienste des „gemeinsamen Priestertums“ mit denen des „besonderen“ Priestertums vermischt werden: Dienste der
a) Evangelisierung/Verkündigung,
b) des caritativen Handelns und
c) der Liturgie/ als Vorsteher der Eucharistie.

Insgesamt soll die Hierarchie aufgelöst werden.

Für das Sakrament der Eucharistie sei keine natürliche Ähnlichkeit mit dem Mann-Sein Jesu vorauszusetzen. Das sacerdotal-kultische Amts-Verständnis müsse überwunden werden, da die wichtigste Aufgabe der Eucharistiefeier nicht das Messopfer, sondern die Verkündigung des Evangeliums sei.

Obwohl Ordinatio Sacerdotalis (22.5.1994) als unfehlbare Lehre gilt (Antwort auf das Dubium mit Kommentar 28.10.1995, nochmalige Erläuterung 29.05.2018) wird die Priesterweihe für Frauen von 45 deutschen Bischöfen als offene Diskussionsfrage betrachtet. Damit wird die Autorität des Lehramts in Frage gestellt.

Original-Zitate aus dem Grundtext (Zeilenangabe aus deutscher Originalfassung)

(57-64): „Dazu gehört unabdingbar, die unterschiedlichen theologischen Positionen unter der Perspektive der Geschlechtergerechtigkeit zu reflektieren, dabei in einen engen Austausch mit den Sozialwissenschaften, Kulturwissenschaften und Humanwissenschaften zu treten und deren gendertheoretische Reflexionen konstruktiv aufzugreifen. In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dass es Menschen in der Römisch-katholischen Kirche gibt, die ihre geschlechtliche Identität nicht in der Unterscheidung von Mann und Frau angemessen aufgehoben erfahren.“

(187-191): „Geschlechtergerechtigkeit ist gegeben, wenn jede Person im jeweiligen gesellschaftlichen Kontext unabhängig von ihrer Geschlechtszugehörigkeit bzw. -identität gleiche Rechte und gleiche Chancen der Teilhabe an Gütern und des Zugangs zu Positionen hat und dadurch ein selbstbestimmtes Leben führen kann.“

(223): „Geschlecht ist daher – im Sinne von Gender – mehrdimensional zu sehen.“
Hier wird das gemeinsame Menschsein von Mann und Frau geleugnet:  (1117-21): „Wer in diesem theologischen Zusammenhang das unbestrittene biologische Geschlecht Jesu als Mann als von Bedeutung betrachtet, läuft Gefahr, die Erlösung der Frau durch Gott in Frage zu stellen, da nur erlöst ist, wen Gott seiner menschlichen Natur nach angenommen hat.“

(12-18): „Weil alle „einer in Christus Jesus“ sind, bedarf die Nichtzulassung zur Teilnahme von Frauen an den kirchlichen Weiheämtern angesichts der aktuellen Zeichen der Zeit dringend einer erneuten theologischen und anthropologischen Überprüfung.“

(1393-1396): „Über die Ämtervergabe darf künftig nicht mehr das Geschlecht entscheiden, sondern die Berufung, die Fähigkeiten und die Kompetenzen, die der Verkündigung des Evangeliums in unserer Zeit dienen.“

(319-320): „Ihre sichtbare Gestalt gewinnt die Kirche vor allem in den liturgischen Feiern, in der Katechese und in der Diakonie.“

(1192f): „Jesus Christus repräsentiert, wer sich den Ärmsten der Armen annimmt“.

(1224-1229): „Soll es wirklich das Mannsein des Amtsträgers, seine körperliche Physis sein, die ihn qualifiziert, Jesus Christus in der Feier der Eucharistie angemessen zu repräsentieren? Sehr grundsätzlich muss jede spirituelle Überhöhung der Geschlechterdifferenz zum Zweck kirchlicher Rollenzuweisungen insbesondere im Rahmen der Ämtertheologie kritisch angefragt werden.“

(1162-1164): „Damit wird ein sacerdotal-kultisches Amtsverständnis überwunden, das in Spätantike und Scholastik zu einer Neudeutung des Priestertums führte, die in der Darbringung des Messopfers dessen wichtigste Aufgabe festschrieb.“

(45-52): Das Synodal-Forum III fragt „die höchste Autorität in der Kirche (Papst und Konzil), ob die Lehre von OS nicht geprüft werden muss“.

(1264-1267): „Zugleich stellt sich die Frage, was es bedeutet, wenn einzelne Bischöfe heute die Fragestellung im Ergebnis als offen betrachten und vertiefte Argumentationen im Einklang mit der theologischen Forschung anmahnen.“ 

Link zum Original-Dokument: https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-IV/T5NEU_SV-IV_7_Synodalforum_III-Grundtext-2.Lesung.pdf

Synodalforum III Handlungstext „Verkündigung des Evangeliums durch Frauen in Wort und Sakrament“ (beschlossene Fassung am 10.09.2022)

Dem Handlungstext liegt ein funktionales Weiheverständnis zugrunde sowie eine pelagianische Ekklesiologie. Aus pragmatischen Gründen soll z.B. die Spendung eines Sakraments dem Katecheten übertragen werden. Es fehlt eine saubere Unterscheidung und angemessene Verhältnisbestimmung von Ordo und Charisma. Canones des CIC, die Ausnahmeregelungen beinhalten, sollen als Grundlage für Regelfälle herhalten. Der Text offenbart das Bestreben einer Verklerikalisierung der Kirche dadurch, dass die den Geweihten vorbehaltenen sakramentalen Aufgaben für Laien geöffnet werden sollen (Taufe, Homilie, Eheeschließung, Krankensalbung, Beichte). Dies widerspricht dem Bestreben, das Laienapostolat zu stärken, wie bereits das II. Vaticanum in den Blick nahm und Papst Franziskus konkret in die Tat umsetzt durch die Öffnung des Lektoren- und Akolythendienstes für alle Gläubigen sowie durch die Wiederbelebung des Katechistendienstes.

Original-Zitate aus dem Dokument:

„[Die deutschen Bischöfe] treten für eine Partikularnorm zu can. 766 CIC 1983 ein, durch die theologisch und homiletisch qualifizierte nichtordinierte Seelsorger*innen als Verkündiger*innen des Evangeliums zum dauerhaften Predigtdienst an der Ortskirche entsprechend der vom Ortsordinarius erkannten pastoralen Erfordernisse in allen Gottesdienstformen beauftragt werden.“

„In den Gremien der Deutschen Bischofskonferenz wird unter Berücksichtigung bereits bestehender Dokumente in einzelnen deutschen Diözesen und der Weltkirche eine Rahmenordnung für die Beauftragung von Lai*nnen zur Leitung der Feier der Taufe und zur Assistenz bei der Eheschließung erarbeitet.“

„Dabei werden auch Möglichkeiten der Wiederbelebung der Laienbeichte im Kontext der geistlichen Begleitung beraten. Auch die Bedeutung der Krankensegnung und Krankensalbung im Blick auf alle Seelsorgenden, die in der Begleitung von Kranken tätig sind, wird bedacht.“

Link zum Original-Dokument:

https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-IV/T3NEU_SV-IV_9_Synodalforum_III-HandlungstextVerkuendigungDesEvangeliumsDurchFrauen.pdf

Synodalforum III Handlungstext „Maßnahmen gegen Missbrauch an Frauen in der Kirche“ (Fassung der Ersten Lesung)

Der wesentliche Schwachpunkt des Textes besteht in der bleibenden Unbestimmtheit des Begriffs „geistlicher Missbrauch“. Die ausbleibende terminologische Schärfung könnte den Weg bahnen für Denunziationen von Geistlichen mit unliebsamen Auffassungen und für eine Hemmschwelle, geistliche Begleitung anzubieten. In dem Text werden zudem verschiedene Formen von Missbrauch nicht sauber voneinander getrennt, z.B. bei Vorschlägen für Präventionsprogramme.

Zitat: „Es ist seit Jahren bekannt, dass zahlreiche Erwachsene, insbesondere erwachsene Frauen, Betroffene von spirituellem bzw. sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche sind; gleichzeitig sind die rechtlichen Regelungen unzureichend (s.u. Begründung). Sexueller Missbrauch und spiritueller Missbrauch gehen im kirchlichen Kontext oft Hand in Hand.“

Link zum Original-Dokument:

https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-IV/SV_IV_-_Synodalforum_III_-_Handlungstext.Ma%C3%9FnahmenGegenMissbrauchAnFrauenInDerKirche_-_Lesung1.pdf

Synodalforum III Handlungstext „Präsenz und Leitung – Frauen in Kirche und Theologie“ (Fassung der Zweiten Lesung)

Der hauptsächliche Kritikpunkt liegt in der Tendenz, Leitung vom Weihesakrament abzulösen, um teilweise an die Laien, speziell Frauen, abzutreten. Die geforderten alternativen Leitungsmodelle widersprechen der Instruktion „Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde“ (2020) Nr. 66, die eine Ausreizung von can. 517 zurückweist. Bei der Einbeziehung von Frauen in die Priesterausbildung fehlen Klarstellungen. Eine auf der Gendertheorie beruhende Begründung ist abzulehnen, eine kritische Auseinandersetzung mit ihr ist zu begrüßen.

Original-Zitate aus dem Dokument:

„In der Pastoral werden neue Leitungsmodelle praktiziert und erprobt. (…) Neben dem in den deutschen Diözesen überwiegend angewandten Modell des kanonischen Pfarrers gibt es auf der Ebene der Pfarrei verschiedene Leitungskonzepte, bei denen Leitungsaufgaben delegiert werden bzw. in gemeinsamer Verantwortung eines Teams wahrgenommen werden. In einigen Bistümern kommt can. 517 § 2 CIC zur Anwendung: Diakone und Lai*innen können „an der Ausübung der Hirtensorge“, d. h. an der umfassenden Seelsorge in Pfarreien, beteiligt werden. Der Diözesanbischof kann haupt- und ehrenamtlich Tätige allein oder im Team auf der Ebene einer Pfarrei oder einer Pfarreiengemeinschaft durch eine Beauftragung an der Ausübung der Hirtensorge beteiligen.“

„Dazu bedarf es der weiteren theologisch-wissenschaftlichen Reflexion und der Neubestimmung des Verhältnisses von Weihe und Leitung.

Link zum Original-Dokument:

https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-IV/SV-IV-Synodalforum-III-Handlungstext.PraesenzUndLeitung-Lesung2.pdf

Synodalforum IV „Leben in gelingenden Beziehungen – Grundlinien einer erneuerten Sexualethik Grundtext

(2. Lesung zur 4. Synodalversammlung vom 08.-10.09.2022, nicht angenommen (wegen Sperrminorität (21 Stimmen) der anwesenden Bischöfe) mit Ja: 159 -Stimmen, Nein: 33, Enthaltung: 4.)

Alles dreht sich um das Thema „Homosexualität“, – nicht um das berechtigte Anliegen eines neuen pastoralen Umgangs mit Betroffenen. Die faktische Unordnung in der Welt der Geschlechter (Röm 1) soll durch Interpretation zu einem Teil der göttlichen Ordnung umfirmiert werden. Hierbei wird die Tatsache der selten vorkommenden Inter- und Transsexualität als Trittbrett benutzt, die Vielfalt „sexueller Orientierungen“ gendertheoretisch als geschaffene Geschlechtsidentitäten zu begreifen.

Die Vorgabe „dass der Schöpfer die Menschen am Anfang als Mann und Frau geschaffen hat“ (Mt 19,4) wird unterlaufen; „nichtbinäre“ Geschlechter als „sexuelle Normvarianten“ und „gute Schöpfungsgabe Gottes“ sollen moraltheologisch etabliert werden: Da Gott Menschen so geschaffen habe, sei ihre sexuelle Identität und Orientierung in sich gut und müsse/dürfe ausgelebt werden.

Man bestreitet den unbedingten Zusammenhang von Monotheismus und Monogamie: Der authentische Ort sexueller Vereinigung ist nicht nur die lebenslängliche Ehe von Mann und Frau; legitimen Sex soll es zu vielfältigen Gelegenheiten geben. Dazu wird die einmütige Ablehnung von Schrift und Tradition ignoriert, uminterpretiert, als „Diskriminierung“ deklariert und sogar für den sexuellen Missbrauch in der Kirche verantwortlich gemacht. Fallen soll das prinzipielle, durch Barmherzigkeit moderierte „Nein“ der Kirche zur Vielfalt vor-, außer-, neben-, nachehelichen und autosexuellen Selbstverwirklichungen.

In einer die Gebote entkräftenden Individualethik soll „Moral“ vornehmlich noch darin bestehen, dass man bei Sex auf gewaltfreie Übereinkunft, Symmetrie und „Liebe“ achtet. Begründet wird der Schulterschluss mit den Zielen der allgemeinen sexuellen Revolution durch angebliche humanwissenschaftliche Erkenntnisse, die nicht vorgelegt werden und die – wo sie vorgelegt werden – hypothetisch oder falsch, jedenfalls nicht Wissenschaftskonsens sind.

Original-Zitate aus dem Grundtext:

(Präambel): „Wir sehen heute, dass kirchliche Sexualethik auch Verbrechen der sexualisierten Gewalt in der Kirche begünstigt hat.“

(Präambel): Wir verpflichten uns, jede*r in ihrer* seiner Verantwortung, unter Beachtung der Erkenntnisse der Humanwissenschaften und in Verwirklichung der Botschaft Jesu von der Liebe Gottes zu allen Menschen für eine Veränderung der Lehre und der Praxis der Kirche im Umgang mit menschlicher Sexualität Sorge zu tragen. … Insbesondere die Lehre, die den Geschlechtsverkehr nur im Rahmen einer rechtmäßigen Ehe und nur in der ständigen Offenheit zur Zeugung von Nachkommen für ethisch legitim erachtet, hat zu einem weitgehenden Bruch zwischen Lehramt und Gläubigen geführt.“

(B.7.2.):Selbststimulierende Sexualität ist keine Form reiner Selbstverliebtheit, sondern eine weitere wichtige Form menschlicher Sexualität neben zwischenmenschlichen Beziehungen.“

(B.8.9.): Segenshandlungen für gleichgeschlechtliche Paare sind in der Kirche umstritten. Deshalb können und müssen für andere Lebensformen als die Ehe – trotz der abschlägigen Beurteilung der Glaubenskongregation vom 15. März 2021 – eigenständige Rituale und Segenshandlungen gefunden werden.“

(B.8.5): „Mit der zweiten Zivilehe beginnt für die betroffenen Personen ein neuer Bund fürs Leben.“

(A.1.): „… dass „Homosexualität (…) kein Risikofaktor für sexuellen Missbrauch [ist] und belegt somit die Notwendigkeit einer Veränderung der kirchlichen Lehre in Bezug auf Partner*innenschaft und Sexualität.“

(A.2.1.): „Zu viele gläubige Menschen … empfinden … einen nicht mehr zu überbrückenden Abstand zwischen den Deutungen und Normierungen der kirchlichen Sexuallehre einerseits und ihren eigenen sexuellen Erfahrungen andererseits. Auch sie erleben, wie der christliche Glaube froh- und freimachende Beziehungen ermöglicht – selbst in Konstellationen, die das Lehramt derzeit noch als illegitim bezeichnet …“

(A.2.3.): „Es entspricht dem Lebensgefühl und dem Selbstanspruch von Menschen sowie ihrem Recht, heute eigenverantwortlich ihr Leben zu führen. Sie wissen sich damit in Übereinstimmung mit der biblischen Tradition wie der kirchlichen Lehre, die beide die hohe Bedeutung selbstbestimmter wie selbstverantworteter Lebensführung unterstreichen … Das umfasst auch die Selbstbestimmung im Bereich seiner Sexualität.“

(A.2.5.): „Die kirchliche Sexualmoral wird in der Wahrnehmung vieler Gläubiger als Instrument eingesetzt, um subtile oder offensichtliche Macht über die Lebensführung von Menschen ausüben zu können…“

(B.1.5. Grundlinie 1): „Zur Würde gehört das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung … wie die Achtung der sexuellen Identität – unabhängig des Alters oder der jeweiligen sexuellen Orientierung.

(B.2.2.): „Was gewöhnlich als biologische Geschlechtszugehörigkeit bezeichnet wird, die „auf den ersten Blick“ üblicherweise anhand der äußeren Geschlechtsmerkmale eines Menschen als „weiblich“ oder „männlich“ festgemacht wird, verdankt sich ihrerseits eines komplexen Prozesses, in dem schon genetische wie epigenetische Faktoren zusammenwirken und gleichsam aus sich heraus Varianten des biologisch Geschlechtlichen ergeben. Damit legen sie die Grundlage für einen Facettenreichtum der biopsychosozialen Geschlechtsidentität, deren mögliches Spektrum über die Deutungsvarianten „männlich“ und „weiblich“ sprengt. … Als Kirche haben wir das individuelle Selbstverständnis der geschlechtlichen Identität jedes Menschen als unantastbaren Teil seiner je einzigartigen Gottesebenbildlichkeit (Jes 43,7) zu respektieren.“

(B.2.3.): „Die Anerkennung der Gleichwertigkeit und Legitimität nicht-heterosexueller Orientierungen, deren Praktiken und Beziehung, … die Beseitigung von Diskriminierung, die auf sexueller Orientierung basiert, ist dringend geboten. …

So besehen ist es nicht nur normal, verschieden zu sein, sondern auch verschieden, normal zu sein.“

(B.4.5.):Humanae vitae (1968)… Abwertung, ja sogar Delegitimierung aller Geschlechtsakte, die aus sich heraus keine Kinder zeugen können. Das betrifft nicht nur die Sexualität zwischen homosexuell lebenden Personen. Es betrifft auch Menschen mit (körperlichen) Beeinträchtigungen oder alle Ehepaare, deren Lebensalter längst die Grenze ihrer biologischen Fertilität überschritten haben.“

Link zum Original-Dokument:
https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-IV/SV-IV_Synodalforum-IV-Grundtext-Lesung2.pdf

Synodalforum IV Handlungstext: „Lehramtliche Neubewertung von Homosexualität“ (Beschlossen 09.09.2022, Ja: 170 Stimmen, Nein: 14, Enthaltungen: 9)

Original-Zitate aus dem Handlungstext (inkl. Zeilenangaben):

(24-26): „Zu jeder menschlichen Person gehört untrennbar ihre sexuelle Orientierung. Sie ist nicht selbst ausgesucht und sie ist nicht veränderbar. … Da die homosexuelle Orientierung zum Menschen gehört, wie er*sie von Gott geschaffen wurde, ist sie ethisch nicht anders zu beurteilen als die heterosexuelle Orientierung.“

(34-42):Verantwortete genitale Sexualität in Beziehungen zu einer anderen Person orientiert sich an der Achtung der Würde und der Selbstbestimmung, der Liebe und der Treue, der Verantwortung füreinander sowie den je spezifischen Dimensionen von Fruchtbarkeit. Sie vollzieht sich in Beziehungen, die auf Ausschließlichkeit und auf Dauer angelegt sind. Gleichgeschlechtliche – auch in sexuellen Akten verwirklichte – Sexualität ist damit keine Sünde, die von Gott trennt, und sie ist nicht als in sich schlecht zu beurteilen. Sie ist vielmehr an der Verwirklichung der genannten Werte zu messen.“

(84-92): „Stand der Humanwissenschaften ist: Bei Homosexualität und Bisexualität handelt es sich weder um Krankheiten oder Störungen noch um etwas, was man sich aussuchen kann. Vielmehr stellen sie natürliche Minderheitsvarianten sexueller Präferenzstrukturen von Menschen dar. Diese sexuellen Präferenzen … sind … nicht veränderbar. … Homosexualität … ist eine Normvariante und keine „Minus-Variante“ (Grundtext A 2.3). Sie gehört als Normalfall zu Gottes guter Schöpfung.“

(128-133): „Die aus der bisherigen Sexuallehre der Kirche entstandene … Angstbesetztheit des Themas … im Allgemeinen und Homosexualität im Speziellen sind systemische Ursachen der Missbrauchsverbrechen in der Kirche, da in vielen Fällen dadurch die Entwicklung einer reifen Sexualität behindert oder verhindert wird. U.a. wirkt sich dabei hinderlich aus, dass Homosexualität bisher als Weihehindernis gilt.“

Link zum Originaldokument:
https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-IV/T9NEU_SVIV_13_Synodalforum-IV-Handlungstext_LehramtlicheNeubewertungVonHomosexualitaet-2.Lesung.pdf

Synodalforum IV Handlungstext „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“

(Beschlossen 09.09.2022, Ja: 175, Nein: 8, Enthaltung: 13)

Original-Zitate aus dem Handlungstext:
(65-69): „Es ist in die Grundordnung eine Nichtdiskriminierungsklausel einzufügen, die es kirchlichen Arbeitgebern verbietet, eine Person aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer persönlichen Lebensform nicht einzustellen oder einer kirchlichen Mitarbeiterin oder einem kirchlichen Mitarbeiter aus diesen Gründen zu kündigen.“

(151-158): „Auch diese Synodalversammlung bewertet Wiederheirat, Inter- und Transsexualität, Homosexualität und entsprechend gleichgeschlechtliche Partnerschaft anders als bisherige amtliche Texte der Kirche (Grundtext B.2.2-5, B.5.1-5, B.8.5-7). Dieser Sichtweise folgend ist die Anpassung der Grundordnung sowie der Praktiken bei der Erteilung der Missio canonica und des Nihil obstat eine notwendige Konsequenz, die keinen weiteren Aufschub duldet.“

Link zum Originaldokument:
https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-IV/T8NEU_SVIV_12_Synodalforum-IV-Handlungstext_GrundordnungDesKirchlichenDienstes-2.Lesung.pdf

Synodalforum IV Handlungstext Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt

(Erste Lesung, beschlossen 10.09.2022, Ja: 155, Nein: 9, Enthaltung: 12)

Original-Zitate aus dem Handlungstext:
(Einführung): „Unter Rückgriff auf die biblischen Schöpfungserzählungen und mit dem Vorwurf der „Gender-Ideologie“ werden intergeschlechtliche und transgeschlechtliche (aber auch homosexuelle) Menschen vermehrt ausgegrenzt, pathologisiert und verächtlich gemacht. Das … Lehramt kennt nur die ausschließliche Zweigeschlechtlichkeit in Form von Mann und Frau, die an körperlichen Kriterien festgemacht wird. Dabei verkennt bzw. missachtet das Lehramt weitestgehend Erkenntnisse aus Psychologie, Medizin und Anthropologie, nach denen Geschlecht auch nicht-binäre Varianten kennt …“

(Antrag 2.1.): Die normative naturrechtliche Geschlechteranthropologie und ihre Legitimation durch Rekurs auf biblische Schöpfungstexte bedarf der Überprüfung mit den Erkenntnissen moderner Bibelwissenschaft und Theologie.“

(Antrag 2.2.): „Katholische Institutionen, verantwortliche Personen der Kirche und katholische Politiker*innen dürfen nicht weiter unsere trans- und intergeschlechtlichen (aber auch homo- und bisexuellen) Geschwister im Glauben verächtlich machen, vor allem unter dem pauschalen Vorwurf der „Gender-Ideologie“ oder der „LSBTIQ Agenda“. Auf diese Weise werden bisher Feindbilder geschaffen und geschürt, die in manchen Fällen sogar mit Menschenrechtsverletzungen … einhergehen.“

Link zum Original-Dokument:
https://www.synodalerweg.de/fileadmin/Synodalerweg/Dokumente_Reden_Beitraege/SV-IV/SV_IV_-_Synodalforum_IV_-_Handlungstext.UmgangMitGeschlechtlicherVielfalt_-_Lesung1.pdf

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Zur Kritik am bisherigen Verfahren

Viele Bischöfe und Laien wollen die strategische Agenda des Synodalen Weges (SW) vertuschen. Sie beschwichtigen: Es seien ja nur Vorschläge; es handele sich um einen offenen Prozess und einen Dialog; der Papst habe natürlich das letzte Wort; man wolle sich nicht von der Weltkirche trennen. Fakt ist aber: Da die Bischöfe wegen der Missbrauchsskandale unter Druck standen, konnten die Funktionäre der Verbände und Gremien in der deutschen Kirche durchsetzen, dass – anders als in früheren Dialogprozessen – nun im Synodalen Weg Tatsachen geschaffen wurden:

Die praktische Umsetzung aller Grundlagentexte in Handlungsanweisungen ist bereits beschlossene Sache und hat in einigen Diözesen schon begonnen.

Der Präsident des Synodalen Weges hat angekündigt, auch den einzigen in der ersten Abstimmung abgelehnten Text in Rom dennoch vorzustellen. Wozu stimmt man überhaupt noch ab?

Der letzte Versuch altbekannter Forderungen

Der kirchen- und theologiepolitischen Agenda der 70er Jahre soll kurz vor dem Kollaps der Volkskirche in Deutschland doch noch zum Sieg verholfen werden – ganz gleich, was man im Rest der Kirche dazu sagt. Frühere Versuche (das Kirchenvolksbegehren, die Diözesansynoden, der Dialogprozess) hatten mit derselben Agenda keinen Erfolg, weil die Bischöfe bislang an der Lehre der Kirche festgehalten hatten. Die altbekannte Reform-Agenda (Auflösung von Einehe, Abschaffung des Zölibat, Infragestellung von Bischofs- und Priesteramt, Einführung von Frauenpriestertum und Anerkennung homosexueller Partnerschaften) wird auf dem jetzigen Synodalen Weg durch die aktuelle Gendertheorie offiziell inhaltlich zusätzlich erweitert. In der Presse wird von manchen Protagonisten der Synodalversammlung sogar noch mehr gefordert, zum Beispiel durch die Präsidentin des Synodalen Weges, die flächendeckende Abtreibungsmöglichkeiten für Deutschland anmahnte.

Eine Krise der theologischen Ausbildung

Die vom Staat angestellten und besoldeten (Universitäts-)Theologen sind weitgehend dem Einfluss der deutschen Bischöfe entzogen. Die meisten von ihnen bemühen sich seit 60 Jahren, die katholische Theologie zu „modernisieren“. Entweder sie kopieren dabei eine protestantische Theologie, die zwar die Notwendigkeit der Selbstoffenbarung Gottes in Jesus Christus anerkennt, aber nicht die Notwendigkeit eines authentischen Lehramts der Kirche; oder sie kopieren eine protestantische Theologie, die im Zuge des Rationalismus auch noch die Offenbarung Gottes in der Geschichte ablehnt und nur die autonome Vernunft als Fundament theologischer Diskurse zulässt. Eine charismatisch-evangelikale Theologie wird hingegen als Bibel-Fundamentalismus abgelehnt.

Seit Jahrzehnten kommen daher viele Glaubens- und Sittenlehren in der Ausbildung der Religionslehrer, Priester und Pastoralreferenten überhaupt nicht mehr vor; also auch nicht mehr im Religions-Unterricht und in der Predigt. Flächendeckende Katechese, die ihren Namen verdient, gibt es seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil überhaupt nicht mehr, katholischen Journalismus auch nicht bzw. nur noch vereinzelt in Nischen, die unabhängig vom Kirchensteuersystem existieren. Die wenigsten kennen den Katechismus der Katholischen Kirche.

Die allermeisten kirchensteuerzahlenden Kirchenmitglieder wissen folglich nichts von oder glauben nicht an: die Ursünde und ihre Folgen, die Menschwerdung und die Gottessohnschaft Jesu Christi, seinen Sühnetod am Kreuz, seine reale Gegenwart in der Eucharistie und sein Opfer in der Messe – selbst an die Auferstehung Christi und ein Leben nach dem Tod glauben laut einer aktuellen Umfrage nur 28 Prozent von ihnen. Dennoch beruft sich der Synodale Weg irrtümlicherweise auf den sensus fidei, den Glaubenssinn der getauften Kirchenmitglieder.

Offenbarung versus Lebenswirklichkeit

Klugerweise werden auf dem Synodalen Weg sowohl eine Diskussion über Abtreibung und Euthanasie als auch das Thema Evangelisation vermieden, obwohl Papst Franziskus letzteres mehrfach angemahnt hat. Klugerweise deswegen, weil eine Diskussion über den Inhalt des Evangeliums, also über echte Glaubensthemen, die Unsicherheit oder den Unglauben vieler Beteiligten deutlich machen würde. Es wird ignoriert: Der sensus fidei setzt Getaufte voraus, die aus dem Glauben und den Sakramenten leben – Spiritualität und Moral der Kirche gehören dann dazu.

Auf dem Synodalen Weg wird faktisch nicht die Offenbarung und ihre Überlieferung durch die Kirche, sondern die „Lebenswirklichkeit der Menschen“ als aktuell relevante Offenbarungsquelle in Fragen des Glaubens und der Moral betrachtet.
Der wahre Glaube an die Kirche fehlt: Daher gelten alle Ämter in der Kirche nur als Positionen der „Macht“ und müssen aus dieser weltlichen Sichtweise allen gleichberechtigt zugänglich sein; alle verbindlich vorgetragene Lehre der Kirche gilt aus dieser Perspektive als Gewalt gegenüber dem Gewissen bzw. der autonomen Vernunft des Einzelnen. Zentrales Thema zahlreicher Debatten ist die Anerkennung homosexueller und aller möglichen sexuellen Partnerschaften als legitime, wenn nicht sogar gottgewollte, eheähnliche Beziehungen.

Warum machen die Bischöfe in diesem Prozess trotzdem mit?

Vier offensichtliche Gründe finden sich nun für das Schweigen oder Zustimmen vieler Bischöfe in diesem Prozess, auch wenn sie inhaltlich den Papieren und Beschlüssen nicht immer wirklich zustimmen:

  1. Man hält sich die Presse vom Leib– Wer der liberalen Agenda widerspricht, muss damit rechnen, dass man ihn öffentlich an den Pranger stellt. Mancher Bischof hat seinen anfänglichen Widerstand aufgeben, als der Synodale Weg – entgegen der eigenen Satzung – geheime Abstimmungen auf der letzten Synodalversammlung im September 2022 in Frankfurt verboten hat. Einige haben zudem ein persönliches Interesse am wichtigsten Thema des SW und werden offen aufgefordert, sich dem LGBT-Bündnis „Out in Church“ anzuschließen und sich selbst als homosexuell zu outen, weigern sich aber bislang.Stillhalten und Mitmachen wird zudem medial belohnt. Die Befürworter der Beschlüsse des Synodalen Weges werden bislang medial selbst dann verschont, wenn ihnen Gutachten schwere Verfehlungen nachweisen. Sie müssen nicht die persönliche Verantwortung für ihren Umgang und auch ihre Fehler in Sachen Missbrauchs-Aufarbeitung übernehmen. Denn Missbrauch ist – laut Rhetorik des Synodalen Weges – „sexualisierte Gewalt“, die ihre „systemische Ursache“ in der Struktur und der Sexuallehre der Kirche hat. Das System und die Lehre sind also schuld, nicht die handelnden Personen.
  1. Theologische Prinzipienschwäche – Viele Bischöfe kennen selbst nur die oben genannte defizitäre Theologie und können daher Scheinplausibilitäten in den Beschlusspapieren nicht widerlegen. Manche von Ihnen halten die Sexuallehre des ordentlichen Lehramts der Kirche für veränderbar, weil sie nicht auf einem Konzil oder vom Papst ex cathedra dogmatisiert worden sei.
  2. Das Kirchensteuersystem und die Verwaltung bewahren – Viele Bischöfe betrachten die 26 Millionen Deutschen, die getauft sind und deshalb Kirchensteuern zahlen müssen, als Gläubige, auch wenn nur 900.000 von ihnen statistisch erwiesen zur Kirche gehen.Sie versuchen so zu agieren, dass nicht noch mehr Unzufriedene aus der Kirche austreten, um Kirchensteuernzu sparen. Außerdem müssten viele der 800.000 Menschen, die ihr Gehalt in kirchlichen Institutionen beziehen, entlassen werden, wenn die Voraussetzung für die Anstellung bei der Katholischen Kirche ein Leben aus dem Glauben wäre. Eine Änderung der Glaubens- und Sittenlehre scheint da der einfachere Weg, damit auch jene weiter bei der Kirche beschäftigt sein können, die nicht glauben und auch nicht danach leben.
  3. Die irrtümliche Priorität der Bischofskonferenz vor dem Einzelbischof – Zahlreiche Bischöfe unterwerfen sich der Mehrheit ihrer Kollegen, weil sie die Deutsche Bischofskonferenz irrtümlich für jene Ortskirche halten, die das Zweite Vatikanum fördern wollte. Sie erwarten daher vom Papst aus Rom Antwort auf die Fragen, in denen sich die deutsche Konferenz nicht einig ist. Beim Synodalen Weg soll der Widerstand der zurückhaltenden Bischöfe gebrochen werden durch die Behauptung, es handele sich ja nicht um neue deutsche Festlegungen der Glaubens- und Sittenlehre, sondern nur um Gedankenanstöße, die man dem Papst vortragen wolle.Für das anstehende ad-limina-Treffen der deutschen Bischöfe im November 2022 im Vatikan wurden durch die Meinungsführer der Mehrheit für jedes Synodal-Forum jeweils ein alleiniger Sprecher bestimmt, der dem Papst die Inhalte der deutschen Debatten vortragen soll, damit die Kritiker des Synodalen Weges unter ihnen dort gar nicht erst sprechen.Gleichzeitig haben einzelne Bischöfe schon die Umsetzung der Beschlüsse des „Synodalen Wegs“ in ihrer Diözese angekündigt – obwohl der Prozess noch gar nicht beendet ist. Man schafft Fakten. Bischöfe, die sich der „freiwilligen“ Umsetzung der Beschlüsse zukünftig verweigern werden, müssen mit erheblichem Druck aus den Laien-Gremien, den Kirchen-Verbänden und der Presse rechnen. Wenn der Papst anders antwortet, als die Mehrheit des Synodalen Weges es wünscht, werden die Bischöfe die Sache dem Gewissen des jeweiligen Pfarrers oder Laien überantworten, wie sie es in der Vergangenheit bereits getan haben. So wird der Zorn auf den Papst geleitet, der Austritt weiterer Kirchensteuerzahler vermieden und die Glaubensspaltung unter den Getauften länger vertuscht.