Der Heilige Stuhl in Rom hat sich überraschend zum Synodalen Weg in Deutschland geäußert. Die Reaktionen waren vielfach abwehrend. Die einen sehen sich bestätigt in der Kritik am Synodalen Weg, andere zweifeln gar den Absender an, wieder andere monieren den Kommunikationsstil des Vatikans. Wie geht es nun weiter? – Eine Analyse von Martin Grünewald
Die auch in deutscher Sprache veröffentlichte Erklärung des Heiligen Stuhls vom 21. Juli schafft Klarheit. Dennoch ist nicht eindeutig sicher, wie es in Deutschland weiter geht.
Zunächst lohnt sich deshalb ein Blick auf den Charakter und genauen Wortlaut des Textes, der als Pressemitteilung veröffentlicht wurde. Der Absender ist eindeutig: Der „Heilige Stuhl“ steht für die Autorität der gesamten Kurie unter Leitung des Heiligen Vaters. Mit dem Absender „Heiliger Stuhl“ äußert sich der römische Bischofssitz als ganzer und nicht ein einzelnes Dikasterium. Deshalb braucht es keine einzelnen Unterschriften. Dabei wird eine bestehende Rechtslage in Erinnerung gerufen und in ihrer Verbindlichkeit betont. Festgehalten wird, dass die Beschlüsse des „Synodalen Wegen“ weder Bischöfe noch Gläubige verpflichten können, also keinerlei Rechtsverbindlichkeit entfalten und auf der Ebene von Strukturen und Lehre ohne universalkirchliche Abstimmung keine realen Änderungen eingeführt werden dürfen.
Die Kirche von Rom sieht wohl eine reale Gefahr darin, dass diese Rechtslage faktisch übergangen und überrollt wird. Eine wichtige Folgerung aus dem Text: Mit der offiziellen Feststellung dieser Spannung zwischen dem „Synodalen Weg“ der deutschen Teilkirchen und der Universalkirche wird sowohl Bischöfen als auch einzelnen Gläubigen eine Möglichkeit zum formalen Einspruch (Rekurs) beim Heiligen Stuhl eröffnet, sollten einzelne lokalkirchliche Bestimmungen im Bruch mit der Universalkirche erfolgt oder beabsichtigt sein.
Der Text ist kurz, präzise und sachlich. Er sagt nicht mehr aus als nötig; er enthält keine Wertungen und verurteilt niemanden – eigentlich eine Meisterleistung in einer gut durchdachten Kombination aus Eindeutigkeit und Höflichkeit.
Zur Wahrung der Freiheit
Zu Beginn heißt es: „Zur Wahrung der Freiheit des Volkes Gottes und der Ausübung des bischöflichen Amtes erscheint es notwendig klarzustellen…“ Es handelt sich also um eine Klarstellung mit einer doppelten Begründung. Was mit der „Wahrung der Freiheit des Volkes Gottes“ gemeint ist, erschließt sich aus den oben genannten Grundfeststellungen: Einzelne Bischöfe und alle Gläubigen sollen vor Nötigung durch geschaffene Fakten geschützt werden. Ein Interview des Papstes, das am 19. Mai veröffentlicht wurde und bei dem sich die Antwort direkt auf den synodalen Sonderweg bezog, kann zur Verdeutlichung herangezogen werden. Dort sagte er: „Problematisch wird es, wenn der Synodale Weg von den intellektuellen, theologischen Eliten ausgeht und sehr stark von äußeren Zwängen beeinflusst wird.“
Der Papst hat nicht nur bei seinen zahlreichen Begegnungen mit deutschen Bischöfen, darunter Georg Bätzing, zahlreiche Informationen erhalten, sondern vielleicht auch das Interview des damaligen Synoden-Präsidenten Thomas Sternberg vom 19. November 2021 gelesen. Damals stellte Sternberg bezüglich der „freiwilligen Selbstverpflichtung der Bischöfe“ eine Drohkulisse in Aussicht: „Wenn dann ein Bischof in einem kleinen Bistum eine Regelung nicht umsetzt, dann gibt es schon einen erheblichen Druck, und das wird auch nicht ganz ohne Folgen bleiben.“
Zur Ausübung des bischöflichen Amtes …
Als zweiter Grund für die Erklärung wird genannt, dass sie für die „Ausübung des bischöflichen Amtes“ notwendig erscheine. Damit könnte die Installation des Synodalen Rates gemeint sein, der nach den Plänen der Synodalversammlung vom 8. bis 10. September verbindlich beschlossen und in Deutschland eingesetzt werden soll.
Von einem unverbindlichen Vorschlag für die Weltsynode in Rom im Jahr 2023 kann nicht die Rede sein, beinhaltet der Antrag an die Synodalversammlung doch eine unmittelbare Umsetzung: „Die Synodalversammlung beschließt die Einrichtung eines Synodalen Rates.“ Dazu gehört die Vorbereitung durch Einsetzung eines „Synodalen Ausschusses“, eine umfangreiche Aufgabenbeschreibung des Rates, seine rechtliche Wirksamkeit und Verbindlichkeit, die Art der Tagungsweise, die Beschlüsse über Statut und Geschäftsordnung sowie die „angemessene“ finanzielle und personelle Ausstattung.
Die Tragweite des Vorhabens hatte fundamentale Kritik ausgelöst. So bemängelte der Theologe Jan-Heiner Tück, wenn nicht mehr die Bischöfe, sondern ein ständiger und paritätisch besetzter Rat die Definitionshoheit über die künftigen Wege der katholischen Kirche in Deutschland erhalte, gehe die Leitungskompetenz von sakramental ordinierten Personen auf Gremien über. Dies wäre eine Umstellung der Machtbefugnisse, die eine deutliche Nähe zu Synodalpraktiken der evangelischen Kirche in Deutschland erkennen lasse.
Kardinal Walter Kasper hatte beim Online-Studientag der Initiative „Neuer Anfang“ im Juni erklärt: „Das Bischofsamt wurde zum Grundpfeiler der alten Kirche. Wer an diesem Pfeiler sägt, der bricht der Kirche das Genick.“
Die Idee einer Selbstverpflichtung der Bischöfe, Mehrheitsbeschlüsse automatisch umzusetzen, halte Kardinal Kasper „für einen Trick – und dazuhin für einen faulen Trick. Man stelle sich einmal einen Beamten vor, der sich ernennen lässt und dann auf die Ausübung seine Rechtspflichten verzichtet. Ein dienstrechtliches Verfahren wäre ihm sicher. Letztlich käme eine solche Selbstverpflichtung einem kollektiven Rücktritt der Bischöfe gleich. Verfassungsrechtlich könnte man das Ganze nur als einen Coup, d.h. als einen versuchten Staatsstreich bezeichnen.“
Angesichts dieser Situation verwundert die Reaktion und Begründung des vatikanischen Schreibens nicht. Auch der zweite Satz der dieser Erklärung vom 21. Juli findet in seiner Aussage reale Begründungen: „Der ‚Synodale Weg‘ in Deutschland ist nicht befugt, die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten.“ Der Vatikan kommt seiner Aufgabe nach, sowohl Bischöfe wie auch Gläubige vor Nötigung durch nicht legitimierte Mehrheitsbeschlüsse eines universalkirchlich nicht anerkannten Gremiums zu beschützen. Mit dem Thema „Leitung“ können die erwähnten Pläne zur Einrichtung eines Synodalen Rates gemeint sein.
Schutz vor eigenmächtigen Änderungen in „Lehre und Moral“
„Neue Ausrichtungen der Lehre und der Moral“ finden sich in einer ganzen Reihe von bisherigen Beschlüssen, die den Charakter von Anregungen und Wünschen verlassen, indem sie ohne universalkirchliche Prüfung und ohne kirchliche Rechtsbasis in kaum rückholbare Handlungen übergehen, zum Beispiel in der Neuinstallierung eines kirchlichen Arbeitsrechtes, das die Lebensführung von Mitarbeitern auch im verkündigungsnahen Bereich zur Privatsache erklärt und der Aufsicht des Episkopos (griech.: des Aufsehers) entzieht.
Permanent wird auf dem Synodalen Weg die Geltung des Katechismus als „sichere Norm für die Lehre des Glaubens“ infrage gestellt und (statt einer möglichen kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verfeinerung der Glaubenslehre) der „Bruch“ angestrebt, so jüngst vom Generalsekretärs des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Marc Frings: Der Synodale Weg sei „eine bewusste Ansage wider den katholischen Katechismus, der seit Mitte der 1970er Jahre gelebte Homosexualität kritisch, herabsetzend und mit dem Vorwurf der Sünde begegnet“. Auch mehrere Bischöfe hatten in Interviews und in den Debatten des synodalen Sonderwegs wesentliche Inhalte des Katechismus infrage gestellt, darunter Bischof Georg Bätzing (BUNTE Nr. 10-2022, S. 46) und der Erzbischof von München, Kardinal Reinhard Marx.
Fazit des römischen Einspruches
Der „Heilige Stuhl“ stellt klar: „Es wäre nicht zulässig, in den Diözesen vor einer auf Ebene der Universalkirche abgestimmten Übereinkunft neue amtliche Strukturen oder Lehren einzuführen, welche eine Verletzung der kirchlichen Gemeinschaft und eine Bedrohung der Einheit der Kirche darstellen würden.“
Damit wird insgesamt erklärt:
– Der „Heilige Stuhl“ nimmt die Entwicklung des inzwischen fortgeschrittenen synodalen Sonderweges in Deutschland wahr.
– Der „Heilige Stuhl“ sieht einen dringenden Anlass, die Grenzen des lokalkirchlichen Handlungsspielraumes aufzuzeigen.
– Der „Heilige Stuhl“ erkennt wesentlich unterschiedliche Wahrnehmungen katholischer Identität in Lehre, Moral, Struktur und Disziplin.
– Der „Heilige Stuhl“ schließt die Möglichkeit lokalkirchlicher Neubestimmungen in Fragen des Bischofsamtes, der Theologie und der Morallehre aus und verweist auf den universalkirchlichen Synodalen Prozess ab 2023.
– Die Erklärung des „Heiligen Stuhles“ kann nicht als Überraschung gewertet werden. Erinnert wird an den Brief des Papstes an das pilgernde Gottesvolk in Deutschland vom Juni 2019, der vom Synodalen Weg nahezu vollständig ignoriert wurde.
Erinnerung an Selbstverständlichkeiten
Aus Rom kommt also nur eine Erinnerung an gültige Selbstverständlichkeiten, die offenbar von der Kirche in Deutschland entweder bereits missachtet wurden bzw. deren Missachtung bevorsteht. Warum eine derartige sachliche Klarstellung zu teils heftigster Kritik veranlasst, dürfte weniger im Inhalt der Erklärung, sondern vielmehr in der Disposition und Interpretation derjenigen begründet sein, die sich teils zu heftigen Beschimpfungen hinreißen ließen.
Deutsche Reaktionen
Wie reagieren nun die Initiatoren des synodal bezeichneten Sonderweges? „Wir begrüßen, dass der Heilige Stuhl noch einmal hervorhebt, wozu wir uns bereits vor dem Beginn des Synodalen Weges 2019 in der Satzung und Geschäftsordnung verpflichtet haben.… Wir werden nicht müde zu betonen, dass die Kirche in Deutschland keinen ‚deutschen Sonderweg’ gehen wird.“ Dies betonten noch am gleichen Tag die Präsidenten des Synodalen Weges, Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), und Bischof Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz.
Thomas Sternberg, Vorgänger von Irme Stetter-Karp: „Das ist mal wieder so ein Querschläger, der offensichtlich im Sommerloch zu erwarten ist.“
Unter den deutschen Bischöfen gab es überwiegend Zustimmung. Bischof Rudolf Voderholzer (Regensburg): „Ich bin dankbar für die Erklärung“. Bischof Bertram Meier (Augsburg): „Ich finde es gut.“ Bischof Gregor Maria Hanke (Eichstätt): „Ich bin dem Heiligen Stuhl für seine deutlichen und eindringlichen Worte sehr dankbar.“
Während sich die liberalen Wortführer unter den Bischöfen bedeckt halten und betreten schweigen, zeigte der Münsteraner Weihbischof Rolf Lohmann seinen Unmut: „Ich muss ehrlich sagen, dass ich gleichermaßen erschrocken und verwundert war über dieses Schreiben aus Rom. In meinen Augen ist das eine Ohrfeige für reformwillige Katholikinnen und Katholiken, die sich gemeinsam auf den Weg gemacht haben, um die Kirche aus dem Sumpf zu ziehen, der dem schrecklichen Missbrauch den Boden bereitet hat.“
„Es war nur eine Frage der Zeit, bis der Heilige Stuhl sich meldet“, so der Kirchenrechtler Norbert Lüdecke. Zudem seien in Lehrfragen Laien für Rom ohnehin kein Verhandlungspartner oder adäquate Gesprächspartner. Lüdecke: »Das kann man weltfremd, arrogant, missachtend oder unverschämt finden, aber man sollte wissen, dass es katholisch ist«
Ein Satz ist entscheidend
Wenn es – so Bätzing und Stetter-Karp – keinen inhaltlichen Dissens gibt, warum dann die enttäuschten Mienen und teils patzigen Reaktionen? Beide Repräsentanten des synodalen Sonderweges kritisieren, dass der Vatikan nicht die „von uns gewollte Kommunikation“ pflegt. „Leider ist das Synodalpräsidium bis heute nicht zu einem Gespräch eingeladen worden.“ Offenbar wollen beide – Bischof Bätzing und die ZdK-Vorsitzende – darüber bestimmen, wie der Vatikan mit einer Teilkirche kommuniziert, die etwa zwei Prozent der Katholiken weltweit repräsentiert, von denen wiederum 95 Prozent nicht am Leben der Kirche teilnehmen. Das Vorgehen des Vatikans „zeugt von keinem guten Stil der Kommunikation“, erklären Bätzing und Stetter-Karp. Sie fügen hinzu: „Die nächste Synodalversammlung wird der Ort sein, um das Anliegen des Heiligen Stuhls ebenso aufzugreifen wie zu diskutieren.“
Der letzte Satz ist entscheidend. Meinen beide ernsthaft, die Erklärung aus Rom sei nur eine Anregung zur Diskussion? Wollen sie unverändert weitermachen wie bisher? – Dann gäbe es einen ernsthaften, grundsätzlichen Konflikt mit der römische Weltkirche, spätestens beim Ad-Limina-Besuch aller deutschen Bischöfe im kommenden November in Rom.
Viele Beschwichtigungen
Ganz unwahrscheinlich wäre eine solche skeptische Erwartung nicht, denn es gab schon viele Beschwichtigungen gegenüber sorgenvoll vorgetragenen Einwänden zuerst einzelner US-Bischöfe, dann der Polnischen und der Nordischen Bischofskonferenz. Es folgte ein mahnender brüderlicher Brief, der von anfangs 74 Bischöfen und Kardinälen aus vielen Teilen der Welt vorgetragen wurde. Kritische Hinweise folgten dann von prominenten Theologen sowie den Kardinälen Christoph Schönborn und Walter Kasper. Auch der einzige Bischof außerhalb Deutschlands, der sich halbwegs aufgeschlossen zum synodalen Sonderweg geäußert hatte, Jean-Claude Kardinal Hollerich (Luxemburg), äußert sich inzwischen weit vorsichtiger. Und dann kam noch das Papst-Interview im Mai dazu, das mehrere deutlich kritische Äußerungen enthielt.
Wird das Präsidium des synodal bezeichneten Sonderweges das alles kalt lassen? Wird auch die neuerliche Grenzziehung der höchsten Autorität im Vatikan ignoriert, die sich umgangssprachlich auch als „Bugschuss“ bezeichnen lässt?
Die deutsche Kirche stünde isoliert da in der Weltkirche. Bischof Bätzing und die ZdK-Präsidentin hätten jede Glaubwürdigkeit verspielt, da sie wiederholt und aktuell erneut versprochen haben, keinen deutschen Sonderweg zu gehen. Dann müssten sie sich demgemäß verhalten und den synodalen Sonderweg entweder beenden oder als „Gesprächsinitiative“ ohne Anspruch auf Verbindlichkeit fortsetzen. Diesen Begriff hat der Vatikan über den deutschen Nachrichtendienst „Vatican News“ bei der Bekanntmachung der römischen Einhegung verwendet.
Entscheidung spätestens im September
Es ist also möglich, dass beide Repräsentanten jetzt verstanden haben, dass der deutsche Sonderweg zwar beratend handeln kann, dass aber die Entscheidungen auf Weltebene getroffen werden und für alle gelten. Ein nationales Vorpreschen und Faktenschaffen ist nicht möglich. Zu diesem Einlenken gibt es einzelne Anhaltspunkte. Die kirchenpolitisch links stehende Zeitschrift „Publik Forum“ titelte: „Dem Synodalen Weg droht der Tod.“ Weiter lautet der Vorspann: „Das jüngste Schreiben aus Rom ist eine Kriegserklärung an das Reformprojekt der deutschen Katholiken. Denen bleibt nur, klein beizugeben oder den harten Konflikt zu wagen – mit unabsehbaren Folgen.“
Wichtiger ist noch die Ankündigung von rund 30 katholischen Reformgruppen, Verbänden und Betroffeneninitiativen, sich vom 24. bis 25. September in Köln treffen wollen. „Am Ende soll eine gemeinsame Erklärung verabschiedet werden“, heißt es dazu. Es kann also sein, dass sich die extrem Radikalen zusammenschließen und den totalen Konflikt planen. Denn angesichts des inzwischen eingetretenen liberalen theologischen Kurses in Deutschland war derartiges nicht nötig: Die als Synodaler Weg bezeichnete Gesprächsinitiative von DBK und ZdK hat bisher die wichtigsten Forderungen, welche kirchliche Oppositionsgruppen in den vergangenen 25 Jahren erhoben haben, aufgegriffen, beraten und bereits teilweise beschlossen. Dazu zählen die Abschaffung des Zölibates, die Weihe von Frauen zu Priesterinnen, die Beseitigung der bisherigen Morallehre, die Anerkennung und Segnung gleichgeschlechtlicher Beziehungen, der Verzicht auf die Glaubwürdigkeit des Lebenswandels katholischer Verkünder etc
Es könnte also tatsächlich zu einem Kurswechsel in Deutschland kommen. Spätestens während der 4. Synodalversammlung im September wird dies am konkreten Verhalten von Tagungsleitung und Präsidium deutlich werden. Anträge mit Umsetzungscharakter wie die Einrichtung eines synodalen Rates müssten in der vorliegenden Formulierung zurückgezogen werden. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Synodalversammlung im September kommt eine besondere Verantwortung zu: Sie entscheiden durch ihr Verhalten mit darüber, ob die Kirche in Deutschland ein Schisma mit der Weltkirche anstrebt oder nicht!
Martin Grünewald
Der Journalist war 36 Jahre lang Chefredakteur des Kolpingblattes/Kolpingmagazins in Köln und schreibt bis heute für die internationale Nachrichtenagentur CNA. Weitere Infos unter: www.freundschaftmitgott.de
Dieser Beitrag erschien erstmalig bei CNA Deutsch.
Der Beitrag ist in einer kürzeren Fassung zuerst bei CNA erschienen