Hat Jesus Apostel berufen und ihnen das Evangelium besonders anvertraut? Oder kommt es stattdessen auf demokratische Mehrheiten an? Diese Frage stellt sich bei der Satzung für eine neuartige Synodalkonferenz, die zuerst von den deutschen Bischöfen und dann vom Vatikan anerkannt werden muss. Martin Grünewald wundert sich über Klassenkampf statt Konsens und freut sich über ein aktuelles Interview mit Kardinal Rainer Woelki.

Schrumpfende Kirche inmitten von Krisen

Die in Deutschland beschlossene Satzung der „Synodalkonferenz“ steht nicht nur in Widerspruch zur 2000-jährigen Kirchengeschichte, sondern auch zur jüngsten Weltsynode. Die Pläne stammen aus einer Ortskirche, in der nur noch sechs Prozent der Katholiken an den Sonntagsgottesdiensten teilnehmen, nur knapp ein Drittel an Jesus Christus glaubt und die Zahl der jährlichen Priesterweihen von 547 (1964) auf 29 (2024) zurückgegangen ist. Es ist eine stark schrumpfende Kirche in einer tiefen Glaubens- und Identitätskrise.

Diese umfassende Krise kommt auch in der neuen Konstruktion einer „Synodalkonferenz“ zum Ausdruck. So gibt es den Vorwurf einer „Zwei-Klassen-Kirche“, in der Bischöfe entscheiden und Laien nur beraten. Dabei soll es nicht bleiben, denn das sei in einer demokratischen Gesellschaft nicht zukunftsfähig. 

Bisher Konsens

Der Vorwurf ist unberechtigt und theologisch falsch. Denn er bestreitet eine zuletzt vom 2. Vatikanischen Konzil bekräftigte und auch von den in Deutschland organisierten Laien jahrzehntelang anerkannte Aufgabenteilung. Bisher galt darin Konsens, nicht Klassenkampf. 

Diese Aufgabenteilung ergibt sich aus den unterschiedlichen Berufungen. Demnach ist es alleinige Zuständigkeit der Laien, Politik, Gesellschaft und Arbeitswelt im christlichen Geist zu durchdringen und zu gestalten (z.B. Lumen Gentium Nr. 31, 33). In diesem Auftrag handeln die Laien autonom aufgrund eigener Gewissensentscheidung und politischer Umsetzbarkeit, unabhängig von denkbaren Direktiven der Bischöfe (LG 37). Gleichzeitig gehört es zum apostolischen Auftrag der Bischöfe, die katholische Glaubenslehre einschließlich der Ausrichtung von Moral und Sitte unverfälscht weiterzugeben. Denn sie verfügen nicht selbst über den Inhalt des Glaubensgutes, den ihnen das Evangelium bereits vorgibt. In ihrem Auftrag sind sie unabhängig von den Wünschen der Laien (Lumen Gentium Nr. 20, 25, 27).

Klare Aufgabenteilung durch Weltsynode bestätigt

Diese Aufgabenteilung hat die kürzlich beendete Weltsynode fortgeschrieben. Unter dem Leitwort „Eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Teilhabe, Sendung“ hat die 16. Generalversammlung der Weltsynode am 26. Oktober 2024 ein Schlussdokument veröffentlicht, das von Papst Franziskus zum Bestandteil des ordentlichen Lehramtes erhoben wurde. Das Abschlussdokument der Weltsynode unterscheidet in Nr. 127 zwischen der „Beteiligung aller (des heiligen Gottesvolkes) und dem Amt einiger (des Bischofskollegiums)“. Es beteiligt die Laien an der Beratung und Vorbereitung von Entscheidungen, tastet aber die alleinige Verantwortung der Bischöfe nicht an. 

Diese Aufgabenteilung, die aus den unterschiedlichen Berufungen von Bischöfen und Laien hervorgeht, wird vom Schlussdokument der Weltsynode an keiner Stelle infrage gestellt. 

Sonderfall Deutschland

Anders in Deutschland: Hier entwirft die Satzung der neu geplanten „Synodalkonferenz“ ein neues Modell mit einer Vermischung der unterschiedlichen Aufgaben und Kompetenzen. Denn dieses Gremium erklärt sich für universell zuständig: Es nimmt Stellung zu wesentlichen Entwicklungen in Staat, Gesellschaft und Kirche. Gleichzeitig fasst es Beschlüsse zu wichtigen Fragen des kirchlichen Lebens von überdiözesaner Bedeutung. Und es berät über die Finanz- und Haushaltsangelegenheiten der katholischen Kirche in Deutschland.

Nicht allein diese Vermischung bereitet Probleme. Auseinander gehen bereits die Vorstellungen vom Wesen der Synodalität. Während die Weltkirche darin einen gemeinsamen Weg im Hören aufeinander versteht, das im Wirken des Heiligen Geistes verankert ist und deshalb größtmögliche Einheit hervorbringt, vertauschen die organisierten Laien in Deutschland die geistgewirkte Methode mit parlamentarischem Vorgehen, das es zulässt, mit kleinsten Mehrheiten größtmögliche Minderheiten zu überstimmen und folglich zu ignorieren.

Diese Unterscheidung beider Methoden ist keine böswillige Erfindung, sondern entspricht jahrelanger Praxis in Deutschland – in einem Vorläufer-Gremium der geplanten Synodalkonferenz, das von 2019 bis 2026 unter dem Titel „Synodaler Weg“ tagte. Die Erfahrungen waren so schlecht, dass eine Teilnehmerin ein Buch darüber schrieb und vier Frauen, darunter drei Theologie-Professorinnen, unter Protest die Veranstaltung verlassen haben

Gemeinsames Kennzeichen beider deutscher „Synodal“-Gremien ist – neben dem Vertauschen echter Synodalität durch Parlamentarismus – die Dominanz der Laien über die Bischöfe, und zwar in deren Kernauftrag, der apostolischen Sendung. Begründet wird dies mit der Forderung nach gleichen demokratischen Rechten.

Geburtsfehler des “Synodalen Weges”

Die vatikanische Kurie hat von Anfang an den Geburtsfehler erkannt und bereits am 4. September 2019 erhebliche Einwände geäußert, darunter der Hinweis, dass „beinahe alle Themen die Weltkirche betreffen“ und „nicht Gegenstand einer Entscheidung im Rahmen einer Teilkirche sein“ können. Nachdem die Einwände nicht aufgegriffen und vielmehr durch weitere Eigenmächtigkeiten erweitert wurden, hat der Vatikan in einer Erklärung vom 21. Juli 2022 präzisiert, dass die Gesprächsinitiative des Synodalen Wegs in Deutschland „nicht befugt“ sei, „die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten“. 

Erst nach zwei weiteren Aufforderungen des Vatikans vom 24. Januar 2023 und 16. Februar 2024 entwickelten sich gemeinsame Gespräche zwischen Bonn und Rom. Das Ergebnis bleibt einseitig und ernüchternd: Die Satzung der Synodalkonferenz enthält weiterhin die anfänglichen Geburtsfehler, die durch trickreich verklausulierte Formulierungen beschönigt werden sollen. 

Klauseln und Tricksereien

Dem Wortlaut nach handelt es sich nicht um ein Beratungs-, sondern um ein Beschlussgremium. Die Bischöfe verfügen darin nur über einen vorgesehenen Anteil von einem Drittel aller Teilnehmer. Weil das mit dem Kirchenrecht unvereinbar ist, gibt es versteckte Klauseln, die einen rechtlichen „Notausgang“ schaffen, falls sich Bischöfe derart in die Enge getrieben sehen, dass sie sich einem Mehrheitsbeschluss widersetzen müssen. Dieser Notausstieg wird mit demütigenden Auflagen verbunden – offenbar, um möglichst unangenehme bis unbezwingbare Hürden aufzubauen. 

Kardinal Walter Kasper hatte dem deutschen Sonderweg bereits in einer früheren Phase „eine unredliche und in sich widersprüchliche Trickserei“ vorgeworfen. Rein formal werde das Bischofsamt nicht aufgegeben, „aber in seinem Wesen entkernt“.

Damit ist der auf das Evangelium gegründeten Kirche und dem Bischofsamt das Genick gebrochen.“ (Walter Kardinal Kasper)

Dass sich die deutschen Protagonisten einer im Bischofsamt entkernten Kirche auf den Weg nach Rom machen und auf Anerkennung ihrer Satzung hoffen, setzt eine besondere Erwartung voraus: dass die Verantwortlichen der Weltkirche in Rom entweder feige, ermüdet oder aus anderen Gründen kompromissbereit sind, dass sie ein Nachgeben für erträglicher halten als die Treue zur apostolischen Sendung der Bischöfe und zu den Ergebnissen der vergangenen Weltsynode. Dass deutsche Träumer so etwas für möglich halten, ist bezeichnend für die Situation der katholischen Kirche in Deutschland.


Martin Grünewald
Der Journalist war 36 Jahre lang Chefredakteur des Kolpingblattes/Kolpingmagazins in Köln und schreibt heute für die internationale Nachrichtenagentur CNA. Weitere Infos unter: www.freundschaftmitgott.de  Martin Grünewald ist Mitautor des Buches „Urworte des Evangeliums“.


Beitragsbild: KI generiert by Peter Esser

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