Das Abstimmungsverhalten der Bischöfe auf der 5. Synodalversammlung vom 9.-10.03.2023 in Frankfurt gibt erste Hinweise, welche Beschlüsse möglicherweise schon bald in manchen Bistümern zur Umsetzung in Arbeit genommen werden. Auch uns als Initiative erreichen zahlreiche Anfragen verunsicherter Katholiken mit der Frage: Wo steht mein Bischof? Was wird hier vorschnell umgesetzt und wo kann ich die Ergebnisse im Einzelnen finden?
Die Bischöfe sind unter immensem Druck dazu gezwungen worden, namentlich abzustimmen – eine heikle Situation: Kann zum Beispiel ein Weihbischof gegen seinen Diözesanbischof abstimmen? Was erwartet ihn „zu Hause“, wenn er das tut? Es herrschte in Frankfurt in der Vollversammlung ein enormer Druck, mit der Mehrheit abzustimmen, weil man sonst an den Pranger gestellt zu werden drohte, wie es bereits im September 2022 bei der 4. Vollversammlung offen und vor laufenden Kameras geschah.
Wir listen die abgestimmten Dokumente auf und das Abstimmungsverhalten der Bischöfe unter besonderer Hervorgebung jener Bischöfe, die mit ihren Nein-Stimmen oder auch ihren Enthaltungen, dokumentierten, dass sie nicht bereit sind, Beschlüsse gegen die Lehre mitzutragen. Bei zahlreichen Beschlüssen war in der Debatte davor zudem ausgesprochen worden, dass man manche Inhalte und Anliegen in den Papieren durchaus teile, aber nicht alle Forderungen undifferenziert mittragen könne. Ein Problem, das alle Papiere betraf, was zu zahlreichen Enthaltungen führte.
Vor allem die neuen Beschlüsse zur Frage, welche Dienste Frauen künftig in den Gemeinden übernehmen können, als auch die Frage der stark diskutierten Segnungsfeiern für homosexuelle und auch geschiedene und wiederverheiratete Paare werden voraussichtlich zuerst sehr konkret auf pfarrkirchlicher Ebene für Verunsicherungen führen – vor allem dort, wo Uneinigkeit besteht, ob die Beschlüsse umgesetzt werden müssen.
Nach wie vor gilt ja die vielfach betonte Festlegung in der Satzung des Synodalen Weges, dass keiner der Beschlüsse rechtsbindend sei. Immer braucht es also den Bischof, der diesen Weg mitgeht und umsetzt.
Gleichzeitig gilt es zu beachten, dass nicht alle Bischöfe an der Synodalversammlung in Frankfurt teilgenommen haben, andere nachweislich da waren, aber sich offenbar nicht, oder nicht an allen Abstimmungen beteiligt haben. Die offiziellen Dokumente der namentlichen Abstimmungen dokumentieren also nur jene Stimmen, die auch tatsächlich abgegeben wurden.
Insgesamt lagen zehn Papiere noch zur Abstimmung bei der letzten Vollversammlung vor. Acht davon wurden in zweiter Lesung verabschiedet. Zwei Texte wurden zur weiteren Beratung in das neue Gremium „Synodaler Ausschuss“ überwiesen, auch wenn noch kein Mensch sagen kann, wie und nach welcher Geschäftsordnung dieses Organ handeln wird – und vor allem: Mit welcher Beschlusskraft, geschweige denn Legitimität?
Kein einziger Text ist ohne stark modifizierte Einschränkungen durchgekommen. Die progressiven Reformer mussten sich taktisch auf einige Abstriche in ihren Forderungen einlassen, um die Gefahr zu bannen, dass ein Text ganz scheitert.
1. Präambeltext „Der Synodale Weg der Katholischen Kirche in Deutschland“
Ein bisschen seltsam mutet an, dass der Präambeltext mit dem Titel „Hören. Lernen. Neue Wege gehen“ erst auf der letzten Sitzung des Synodalen Weges beschlossen wurde, sollten die Überlegungen und Grundsätze doch eigentlich nicht nachgeschoben werden, sondern jedem vorher klar sein. Der Text selbst kann hier unter dem Link nachgelesen werden.
2. Grundtext „Priesterliche Existenz heute“
Das Grundsatzpapier zur „Priesterlichen Existenz heute“ wurde angenommen. Darin sind zahlreiche umstrittene Punkte enthalten, das Zölibat wird in Frage gestellt, ein geschlechtergerechter Zugang zum Priesteramt genauso eingefordert wie auch das Bestreben, Homosexualität bei Priestern anzuerkennen. Zahlreiche der Forderungen sind, wie man selbst auch formuliert, Vorschläge an die weltkirchliche Bearbeitung, etwa in einem Konzil oder einer Synode, sind sie doch auf ortskirchlicher Ebene nicht zu entscheiden. Hier die Abstimmungergebnisse als Download-Link.
Mit NEIN stimmten: Bischof Bertram Meier, Bischof Gregor Maria Hanke OSB, Bischof Rudolf Voderholzer, Bischof Stefan Oster SDB, Bischof Wolfgang Ipolt, Kardinal Rainer Maria Woelki, Weihbischof Dominikus Schwaderlapp, Weihbischof Anton Losinger, Weihbischof Josef Graf, Weihbischof Matthias Heinrich, Weihbischof Stefan Zekorn, Weihbischof Florian Wörner.
Es enthielten sich: Bischof Franz Jung, Erzbischof Stephan Burger, Weihbischof Peter Birkhofer, Weihbischof Thomas Löhr, Weihbischof Christian Würtz, Weihbischof Herwig Gössl, Weihbischof Thomas Maria Renz.
Die Ja-Stimmen finden Sie im Dokument, einige Bischöfe fehlen in der Abstimmung, weil sie entweder an der Synodalversammlung selbst oder auch an der Abstimmung vor Ort nicht teilnahmen.
3. Handlungstext: „Der Zölibat der Priester – Bestärkung und Öffnung“
Der Handlungstext zur Prüfung einer Öffnung des Zölibats erzielte ebenfalls eine Mehrheit; die „Synodalversammlung“ war dafür aber von der Forderung nach kompletter Abschaffung des Zölibats abgerückt und sendet die Frage nun stattdessen nur zur (kirchengeschichtlich nicht ersten…) Überprüfung nach Rom.
Hier die Abstimmungergebnisse als Download-Link.
Mit NEIN stimmte folgende Bischöfe: Bischof Gregor Maria Hanke OSB, Bischof Rudolf Voderholzer, Kardinal Rainer Maria Woelki, Weihbischof Dominikus Schwaderlapp, Weihbischof Florian Wörner.
Es enthielten sich: Bischof Franz Jung, Bischof Stefan Oster SDB, Bischof Wolfgang Ipolt, Erzbischof Stephan Burger, Weihbischof Christoph Hegge, Weihbischof Josef Graf, Weihbischof Matthias Heinrich, Weihbischof Peter Dirkhofer, Weihbischof Stefan Zekorn, Weihbischof Christian Würtz, Weihbischof Matthias König.
Die Ja-Stimmen finden Sie im Dokument, einige Bischöfe fehlen in der Abstimmung, weil sie entwedre an der Synodalversammlung selbst oder auch an der Abstimmung vor Ort nicht teilnahmen.
4. Handlungstext „Frauen in sakramentalen Ämtern – Perspektiven für das weltkirchliche Gespräch“
Auch dieser Text musste starke Abstriche hinnehmen; die Forderung nach dem Priestertum für Frauen wurde herausgenommen, um das Scheitern nicht zu riskieren und dafür durch die Forderung nach einem Frauendiakonat ersetzt, die man nun ebenfalls zur Prüfung nach Rom senden will. Hier die Abstimmungergebnisse als Download-Link.
Mit NEIN stimmten: Bischof Bertram Meier, Bischof Gregor Maria Hanke OSB, Bischof Rudolf Voderholzer, Bischof Stefan Oster SDB, Bischof Wolfgang Ipolt, Kardinal Rainer Maria Woelki, Weihbischof Dominikus Schwaderlapp, Weihbischof Josef Graf, Weihbischof Matthias Heinrich, Weihbischof Florian Wörner.
Es enthielten sich: Erzbischof Stephan Burger, Weihbischof Ansgar Puff, Weihbischof Stefan Zekorn, Weihbischof Thomas Löhr, Weihbischof Matthias König, Weihbischof Wilfried Theising.
Die Ja-Stimmen finden Sie im Dokument, einige Bischöfe fehlen in der Abstimmung, weil sie entwedre an der Synodalversammlung selbst oder auch an der Abstimmung vor Ort nicht teilnahmen.
5. Handlungstext „Verkündigung des Evangeliums durch Lai*innen in Wort und Sakrament“
Dieser Text zur Ausweitung des Dienstes für Nicht-Geweihte, damit sind vor allem Frauen gemeint, wurde angenommen, aber zuvor durch einen Sonderantrag der Bischöfe stark verändert und gekürzt. Ursprünglich enthielt der Reformantrag auch den Vorschlag, Nicht-Priestern die Erlaubnis zu geben, zu taufen, bei der Eheschließung zu assistieren und die Beichte abzunehmen. Hier die Abstimmungergebnisse als Download-Link.
Mit NEIN stimmten folgende Bischöfe: Bischof Rudolf Voderholzer, Bischof Stefan Oster SDB, Bischof Wolfgang Ipolt, Weihbischof Ansgar Puff, Weihbischof Dominikus Schwaderlapp, Weihbischof Florian Wörner.
Es enthielten sich: Bischof Bertram Meier, Bischof Gregor Maria Hanke OSB, Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof Stephan Burger, Weihbischof Josef Graf, Weihbischof Matthias Heinrich.
Die Ja-Stimmen finden Sie im Dokument, einige Bischöfe fehlen in der Abstimmung, weil sie entweder an der Synodalversammlung selbst oder auch an der Abstimmung vor Ort nicht teilnahmen.
6. Handlungstext: „Gemeinsam beraten und entscheiden“
Der Handlungstext „Gemeinsam beraten und entscheiden“ kann als vorerst gescheitert bezeichnet werden. Hier war die Stimmungslage vor der Abstimmung am angespanntesten. Die Bischöfe sollten durch das Papier in einer „Selbstverpflichtung“ beauftragt werden, in den Diözesen und Pfarreien Mitbestimmungsmöglichkeiten für Laien in sogenannten „Synodalen Räten“ einzurichten. Nahezu ein Dutzend Bischöfe hatte sich in der Beratung zu Wort gemeldet und angekündigt, ihre Zustimmung zu versagen, weil sie der Anweisung aus Rom, keine solchen „Synodalen Räte“ zu installieren, schlicht nicht zuwider handeln könnten und wollten. Man kann es also als Ausweich- und Aufschiebemanöver betrachten, dass dieser Text dann aus der Not per Abstimmung erst einmal in den Ausschuss überwiesen wurde, weil man keine komplette Ablehnung riskieren wollte. Dieser Text wird voraussichtlich zu den größten Differenzen auch im Synodalen Ausschuss führen. Hier der Text in der Fassung der Tischvorlage, zahlreiche Änderungsanträge lagen vor, vor allem jene der Bischöfe, sie finden sich hier wegen Uneinigkeit entsprechend noch nicht berücksichtigt.
Es wurde NICHT über den Inhalt des Papieres angestimmt, sondern NUR über die Verschiebung in den Ausschuss mit Ja oder Nein abgestimmt und mit Mehrheit so entschieden.
7. Handlungstext: „Maßnahmen gegen Missbrauch an Frauen in der Kirche“ (1. Lesung)
Ein brandneuer Handlungstext zu „Maßnahmen gegen Missbrauch an Frauen in der Kirche“ fand in Erster Lesung eine Zustimmung von 100 Prozent, konnte aber wegen der Statuten nicht komplett verabschiedet werden, weil dafür formal eine zweite Lesung nötig ist. Er wird wahrscheinlich im künftigen „Synodalen Ausschuss“ glatt durchgehen. Die Synodalversammlung diskutierte hier nur die Frage, ob statt „Frauen“ nicht „Erwachsene“ in den Titel geschrieben werden sollte, um alle Taten auch an jungen Volljährigen explizit einzuschließen, aber die Frauen bestanden auf konkrete Nennung. Abstimmungergebnis hier nahezu einstimmig zu 100 Prozent, Link zum Dokument hier.
Es enthielten sich sechs Personen, darunter folgende Bischöfe: Bischof Rudolf Voderholzer, Bischof Stefan Oster SDB, Weihbischof Matthias HeinrichWeibhischof Ansgar Puff.
Die Ja-Stimmen finden Sie im Dokument, einige Bischöfe fehlen in der Abstimmung, weil sie entweder an der Synodalversammlung selbst oder auch an der Abstimmung vor Ort nicht teilnahmen.
8. Handlungstext: „Segensfeiern für Paare, die sich lieben“
Der Handlungstext zur Einführung von Segensfeiern für homosexuelle Paare und geschiedene, wiederverheiratete Paare wurde lautstark in der Versammlung auch mit Regenbogenfahnen gefeiert. Die Bischofskonferenz hat angekündigt ein Konzept für solche Feiern zu erarbeiten, auch hier wurde die Ursprungsforderung nach einem Ehesakrament für diese Paare jedoch gestrichen, weil der Text sonst wohl gescheitert wäre.
Gleichzeitig wirft dieser Beschluss ein massives Problem auf, steht er doch in direktem Widerspruch zu einem Responsum ad Dubium aus Rom aus dem Jahr 2021. Die Glaubenskongregation hatte die Frage aus Deutschland „Hat die Kirche die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen?“ sehr klar mit einem Nein beantwortet. Diözesen, die diesen Beschluss nun umsetzen, verweigern also mit Ansage den Gehorsam gegen Rom und man darf gespannt sein, wie lange der Papst dem deutschen Treiben tatenlos zusehen wird. Hier die Abstimmungergebnisse als Download-Link.
Mit NEIN stimmten: Bischof Bertram Meier, Bischof Gregor Maria Hanke OSB, Bischof Rudolf Voderholzer, Bischof Stefan Oster SDB, Weihbischof Dominikus Schwaderlapp, Weihbischof Josef Graf, Weihbischof Matthias Heinrich, Weihbischof Florian Wörner, Weihbischof Rolf Steinhäuser.
Es enthielten sich: Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof Stephan Burger, Weibhischof Ansgar Puff, Weihbischof Christoph Hegge, Weihbischof Anton Losinger, Weihbischof Nikolaus Schwerdtfeger, Weihbischof Peter Birkhofer, Weihbischof Stefan Zekorn, Weihbischof Thomas Löhr, Weihbischof Herwig Gössl, Weihbischof Thomas Maria Renz.
Die Ja-Stimmen finden Sie im Dokument, einige Bischöfe fehlen in der Abstimmung, weil sie entweder an der Synodalversammlung selbst oder auch an der Abstimmung vor Ort nicht teilnahmen.
9. Handlungstext „Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt“
Das Handlungspapier zu einem respektvollen Umgang mit Inter- und Transsexuellen rief gerade auch unter den Bischöfen eine kontroverse Debatte hervor, weil die Thematik weit über die Frage des respektvollen Umgangs hinaus geht und „humanwissenschaftliche“ Behauptungen der Gendertheorie enthält, die nicht nur der Schöpfungslehre widersprechen, sondern auch im säkularen Raum in der Wissenschaft selbst umstritten sind. Zudem ist die Tragweite der Forderung nach Zugang zu den kirchlichen Weiheämtern und pastoralen Berufen gerade auch für transgeschlechtliche Personen völlig unklar, vor allem, wenn sich möglicherweise zukünftig durch säkulare politische Gesetze jeder Mensch selbst zu Mann oder Frau erklären kann. Hier die Abstimmungergebnisse als Download-Link.
Es stimmten mit NEIN: Bischof Rudolf Voderholzer, Bischof Stefan Oster SDB, Kardinal Rainer Maria Woelki, Weihbischof Dominikus Schwaderlapp, Weihbischof Matthias Heinrich, Weihbischof Stefan Zekorn, Weihbischof Florian Wörner.
Es enthielten sich: Bischof Bertram Meier, Bischof Felix Genn, Bischof Gebhard Fürst, Bischof Wolfgang Ipolt, Erzbischof Stephan Burger, Weihbischof Christoph Hegge, Weihbischof Josef Graf, Weihbischof Nikolaus Schwerdtfeger, Weihbischof Peter Birkhofer, Weihbischof Thomas Löhr, Weihbischof Herwig Gössl, Weihbischof Matthias König, Weihbischof Otto Georgens.
Die Ja-Stimmen finden Sie im Dokument, einige Bischöfe fehlen in der Abstimmung, weil sie entweder an der Synodalversammlung selbst oder auch an der Abstimmung vor Ort nicht teilnahmen.
10. Zusammensetzung des neuen Synodalen Ausschusses
Außerdem wurden aus einer Wahlliste von 62 Kandidaten 20 weitere Mitglieder in den Synodalen Ausschuss gewählt, zusätzlich zu den 27 bereits entsendeten Diözesanbischöfen und 27 Mitgliedern aus dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken. Das Gremium soll unter anderem den Synodalen Rat vorbereiten, der ausdrücklich von Rom im Vorfeld verboten wurde.
Hier die Liste der gesamten Mitglieder des Synodalen Ausschusses unter diesem Link.