Der Rottenburger Weihbischof Thomas Maria Renz hat in einem Gastkommentar für das Internetportal kath.net auf Forderungen  von Irme Stetter-Karp reagiert. Die ZdK-Präsidentin hatte jüngst das Lebensrecht ungeborener Kinder gegen das Selbstbestimmungsrecht der Mutter aufgewogen und flächendeckende Abtreibungsmöglichkeiten gefordert. Demgegenüber bekräftigt Weihbischof Renz: „Die Lehre der Katholischen Kirche über die Unantastbarkeit und Heiligkeit jedes menschlichen Lebens vom Augenblick seiner Zeugung bis zu seinem letzten Atemzug ist seit den apostolischen Zeiten glasklar bezeugt und niemals in Frage gestellt worden – zumindest von niemandem, der selbst dabei katholisch bleiben wollte.“

 

Am 13. Juli platzte die Bombe: In einem Gastbeitrag für „Zeit-Online“ stellte Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) und damit zugleich Präsidentin des deutschen „Synodalen Weges“, Forderungen auf, die jeden Katholiken entsetzen oder zumindest verstören mussten. Jahrzehntelang hat sich die katholische Kirche, darunter das ZdK, uneingeschränkt für den Schutz des Lebens eingesetzt.
Nun überschritt sie gleich drei rote Linien:
  • Sie forderte „sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs flächendeckend ermöglicht wird“.
  • Dann verlangte sie, dies durch „Schulung von Ärzt*innen in der Ausbildung“ zu garantieren.
  • Und sie  behauptete, das Recht auf Leben und das Recht auf Selbstbestimmung seien „gleichermaßen“ zu garantieren.

Diese Gleichstellung der beiden konkurrierenden Grundrechte entspricht weder der katholischen Morallehre noch den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes. In dessen Entscheidung (BVerfGE 88, 203) heißt es wörtlich: „Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden.“

Die Kritik des Pressesprechers der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, an ihren Äußerungen hat Irme Stetter-Karp zurückgewiesen. Auf Anfrage des Internetportals „kath.net“ hatte Kopp erklärt, die von ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp vorgetragene Position widerspreche der Haltung der Deutschen Bischofskonferenz.

In einem Beitrag für das Internetportal kath.net hat der Rottenburger Weihbischof Thomas Maria Renz reagiert und bekräftigt: „Die Lehre der Katholischen Kirche über die Unantastbarkeit und Heiligkeit jedes menschlichen Lebens vom Augenblick seiner Zeugung bis zu seinem letzten Atemzug ist seit den apostolischen Zeiten glasklar bezeugt und niemals in Frage gestellt worden – zumindest von niemandem, der selbst dabei katholisch bleiben wollte.“  Mit Erlaubnis des Portals und des Weihbischofs dokumentieren wir auch an dieser Stelle den vollständigen Beitrag:

Lebensschutz ist Frage der Konfessionszugehörigkeit

(Weihbischof Thomas Maria Renz, kath.net) Die Lehre der Katholischen Kirche über die Unantastbarkeit und Heiligkeit jedes menschlichen Lebens vom Augenblick seiner Zeugung bis zu seinem letzten Atemzug ist seit den apostolischen Zeiten glasklar bezeugt und niemals in Frage gestellt worden – zumindest von niemandem, der selbst dabei katholisch bleiben wollte. Der Spielraum in der Frage, ob die vorgeburtliche Kindstötung im Mutterleib nicht doch vielleicht unter diesen oder jenen Umständen im Einzelfall aus „Humanitätsgründen“ katholischerseits zumindest toleriert werden müsste, tendiert gegen Null. Denn die Sachlage ist in kaum einem anderen Bereich der katholischen Glaubens- und Sittenlehre so eindeutig wie im Fall der vorsätzlichen Abtreibung der Leibesfrucht: Das 5. Gebot („Du sollst nicht töten“) lässt keinen Interpretationsspielraum zu, weil es ein bisschen tot genauso wenig gibt wie ein bisschen schwanger. Dem schließen sich zahllose kirchliche Äußerungen an wie die Deutung der Abtreibung als „verabscheuungswürdiges Verbrechen“ (II. Vatikanisches Konzil), als „größter Zerstörer des Friedens“ (Hl. Mutter Teresa von Kalkutta) oder als „Auftragsmord“ (Papst Franziskus). Niemand muss diese scharfe Diktion der kirchlichen Lehre eins zu eins in seinen eigenen Sprachgebrauch übernehmen, aber die klare Linie, die so gut wie keinen davon abweichenden Interpretationsspielraum zulässt, ist damit für jeden Menschen nachvollziehbar gezogen. Es ist sozusagen die rote Linie, die nicht ungestraft überschritten werden darf, wenn man katholisch bleiben möchte. So wird die Frage des Lebensschutzes zur Frage der Konfessionszugehörigkeit: Es kann nicht katholisch sein, wer sich nicht klar und eindeutig zum uneingeschränkten Recht auf Leben von Anfang an bekennt!

Das unterscheidet die Kirche von der Politik

Der Glaube, dass Gott „mich gewoben hat im Schoß meiner Mutter“ (Ps 139), dass ich also schon im embryonalen Frühstadium meines Lebens von Gott gewollt, geformt und gesegnet war, verbietet es Christenmenschen, Hand an den eigenen Nachwuchs zu legen. Hier kann und darf es keine faulen Kompromisse geben. Das unterscheidet die Kirche von der Politik, die selbst in solch existenziellen Fragen wie der vorgeburtlichen Kindstötung nach Mehrheiten, Stimmungen und Kompromissen schielt, anstatt eine konsequente Linie zu verfolgen. Eine solche Taktiererei ist in der Frage der Menschenwürde und des Lebensrechts der Ungeborenen für Christenmenschen nicht möglich. Wer katholisch sein und bleiben möchte, wird daher selbstverständlich ein flächendeckendes Angebot von vielfältigen Hilfen für Schwangere in Konfliktsituationen fordern, nicht aber ein flächendeckendes Angebot an Möglichkeiten, sich des eigenen Nachwuchses zu entledigen.

Hören auf die wirklichen Nöte

Nachdem es nachweislich erwiesen ist, dass 9 von 10 Frauen, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befinden, nicht das Kind unter ihrem Herzen loswerden wollen, sondern „nur“ die aktuellen Probleme, die sich wie unbezwingbare Berge vor ihnen auftürmen, würden wir diesen 9 Frauen einen Bärendienst erweisen, wenn sie sozusagen an jeder Straßenecke ihr Kind um die Ecke bringen könnten. Das ist genau das falsche Angebot, das der Staat, die Gesellschaft und die Kirche Schwangeren in schwersten Bedrängnissen machen kann. Die allermeisten Frauen wollen niemals ihr eigenes Kind gewaltsam aus dem Leib gerissen bekommen, aber vielfach werden sie von ihrem Partner oder ihren Lebensumständen genau in diese Richtung gedrängt und genötigt. Die Vorstellung, dass sich eine Frau „selbstbestimmt“ für eine Abtreibung entscheidet, entspricht in den allermeisten Fällen nicht der Lebensrealität von konfliktreich erlebten Schwangerschaften. Hier macht man sich etwas vor, was wenig mit der Realität zu tun hat. Hier ist mehr Ehrlichkeit und mehr echtes Hinhören auf die wirklichen Nöte der betroffenen Frauen gefordert! Die überwiegende Mehrheit der Frauen, die in ihrer Schwangerschaft eine Beratung suchen, suchen konkrete Perspektiven, Argumente und Hilfen für die Annahme ihres Kindes, und nicht einen schnellen Weg, um ihr Kind loszuwerden. Diesem Umstand müssen Staat, Gesellschaft und Kirche in ihren Angeboten für Schwangere in Konfliktsituationen Rechnung tragen. Wer die konkreten Nöte der Schwangeren ernst nimmt und in den Mittelpunkt stellt, der wird auch seine Hilfsangebote dementsprechend ausrichten und ihr nichts anbieten, was nicht ihrer innersten und eigentlichsten Bedürftigkeit entspricht. Und diese innerste Bedürftigkeit lautet tatsächlich in 9 von 10 Fällen nicht: „Nimm mir mein Kind!“, sondern: „Nimm mir die Hindernisse, die mich hindern, mein Kind anzunehmen!“

Wann ist der Mensch ein Mensch?

Wer die Menschenrechte – und da zuvorderst das fundamentale Recht auf Leben – dem Menschen nicht von Anfang an zugestehen will, der steht in der Begründungspflicht, ab wann denn dann? Wann ist der Mensch ein Mensch? Mit welchen wissenschaftlich begründeten Argumenten will man einem Menschen das Lebensrecht zu einem späteren Zeitpunkt zugestehen als vom Augenblick seiner Zeugung an? Wissenschaftlich valide Begründungen wird es nicht geben für ein Desiderat, dass einem Menschen ab dem 3. Monat oder ab dem 6. Monat oder ab dem 9. Monat oder ab dem Tag seiner Geburt das Recht auf Leben und damit die Menschenrechte zustehen. Im aufgeklärten 21. Jahrhundert dürfen solche zentrale Fragen nicht mehr ideologisch begründet sein, sondern müssen strengen naturwissenschaftlichen Kriterien und Fakten unterworfen sein. Alles andere ist Unsinn und gehört gesellschaftlich geächtet. Wer einem „Menschenrecht auf Abtreibung“ das Wort redet oder auch nur das fundamentale Recht auf Leben dem Selbstbestimmungsrecht der Mutter unterordnen möchte, der untergräbt eine humane Gesellschaft, die sich dem Schutz der bedrohten Arten, der bedrohten Schöpfung und der Vulnerablen und Schwächsten verschrieben hat.


Thomas Maria Renz ist Weihbischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart und setzt sich seit vielen Jahren aktiv für das Leben ein. Er engagiert sich für die Schwangerschaftskonfliktberatung von Pro Femina e.V.(»1000plus«).

Foto © Diözese Rottenburg-Stuttgart

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