Von den Menschen, die für sie arbeiten, darf die Kirche Loyalität und Aufrichtigkeit im Sinne ihres Ethos verlangen, denn es geht dabei um die Glaubwürdigkeit der Kirche bei der Erfüllung ihres Sendungsauftrages.

Der Kirchenrechtler und Ordensgeistliche Markus J. J. Graulich SDB analysiert in  seinem Beitrag für die Deutsche Tagespost die Konsequenzen, wenn das Katholische Arbeitsrecht tatsächlich, wie derzeit vorgeschlagen und debattiert, auf diesen Anspruch an die eigenen Mitarbeiter freiwillig verzichtet. Wir möchten Ihnen den Text gerne zum Lesen empfehlen. Sachlich und konkret legt der Autor nahe, warum es zum einen nicht ungehörig ist, wenn eine Institution Loyalität einfodert und gleichzeitig fatal, wenn sie darauf verzichtet.

Hier ein Ausschnitt aus dem Beitrag der Tagespost und der Link zu dem Gesamtbeitrag: „Diese der Sendung und der Glaubwürdigkeit des Handelns der Kirche verpflichteten Regeln werden nun vom Synodalforum IV (Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft) massiv in Frage gestellt und als Engführung und Diskriminierung bezeichnet, mit deren Hilfe Mitarbeiter in der Kirche unter Druck gesetzt werden. „Der persönliche Familienstand darf keine Relevanz für die Anstellung oder Weiterbeschäftigung im kirchlichen Dienst haben“ – so heißt es im Handlungstext „Grundordnung des kirchlichen Dienstes.“ Anschließend wird die Streichung der entsprechenden Artikel der derzeit geltenden Grundordnung gefordert. Weiter steht da zu lesen: „Die Sittenlehre, die als maßgebliches Kriterium aufgeführt wird, steht darüber hinaus innerkirchlich in Bezug auf ihre Aussagen zu Lebensformen massiv in der Kritik.“ Das verschuldete Ärgernis, wenn kirchliche Mitarbeiter der Glaubens- und Sittenlehre der Kirche zuwiderhandeln, wird im Handlungstext des Synodalforums nicht nur in Frage gestellt, sondern umgedreht: „Das Ärgernis für die Dienstgemeinschaft und für den beruflichen Wirkungskreis entsteht nicht durch den Abschluss einer zivilen Eheschließung, nachdem eine Ehe auseinander gegangen ist, oder durch die zivile Eheschließung mit einem:r [sic!] gleichgeschlechtlichen Partner:in [sic!], sondern durch die Entlassung.“

Hier der Link zum Gesamttext.

 

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