Die Initiative Neuer Anfang dokumentiert hier ihr weitestgehend unbeantwortetes Schreiben an die bischöflichen Mitglieder der “Gemeinsamen Konferenz”. Die Fragen aus dem Brief sind von öffentlichem und internationalem Interesse, weil sich die Handreichung gegen die überlieferte Lehre der Kirche stellt.
Die bischöflichen Mitglieder der “Gemeinsamen Konferenz aus Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)” sind nicht bereit, sich zur 2000 Jahre alten ethischen Grundnorm der katholischen Sexualethik zu bekennen, wie sie in Fiducia Supplicans nochmal mit Nachdruck bestätigt wurde. Dort heißt es, dass „die Kirche seit jeher nur solche sexuellen Beziehungen als sittlich erlaubt ansieht, die innerhalb der Ehe gelebt werden. …“
Die Frage lautet:
Stehen Sie zur ethischen Grundnorm in Fiducia Supplicans?
Neun von zehn betroffenen deutschen Bischöfen können sich nicht dazu bekennen.
Hinsichtlich der Praxis der Segnungen widersprechen sich Fiducia Supplicans und die Handreichung diametral. Fiducia Supplicans forderte ausdrücklich eine nicht rituelle Praxis, die Handreichung regt eine rituelle Praxis an. Damit liegt ein Widerspruch in Orthodoxie und Orthopraxie vor.
Die Initiative Neuer Anfang hatte am 23. April 2025 eine Protestnote gegen die „Handreichung für Seelsorgerinnen und Seelsorger für die Praxis der Segnung nicht kirchlich verheirateter Paare“ veröffentlicht. Die Handreichung war am 4. April 2025 von der „Gemeinsamen Konferenz aus Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)“ beschlossen und am 23. April auf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht worden. Im Anschluss daran hatte die Initiative Neuer Anfang die zehn bischöflichen Mitglieder der „Gemeinsamen Konferenz“ in einem persönlichen Schreiben um eine Stellungnahme zu der Handreichung und ihrem Abstimmungsverhalten gebeten.
Lediglich ein Bischof hatte uns im Sinne des biblischen “Ja, Ja – Nein, Nein” mitgeteilt, wie er abgestimmt hat. Der Erzbischof von Berlin, Heiner Koch, hatte in seiner Stellungnahme von seinem theologischen Referenten mitteilen lassen, dass er sein Abstimmungsverhalten nicht öffentlich machen wolle. Der Referent verwies in dem gestern eingetroffenen Schreiben auf eine Stellungnahme des Erzbistums Berlin “Segnungen von Personen”. Die Initiative Neuer Anfang sieht in dieser Stellungnahme ein bedauerliches Ausweichen vor einer Antwort.
Von den (Erz-)Bischöfen Marx,Kohlgraf, Gössl, Gerber, Bätzing, sowie den Weihbischöfen Theising, Brahm und Holtkotte war eine Woche nach Versand des Schreibens keine Antwort zu erhalten.
Die Initiative Neuer Anfang findet es bestürzend, dass Bischöfe der katholischen Kirche, die auf Grund ihres Weiheamtes zu öffentlichen Zeugen bestellt und zu diesem Zeugnis verpflichtet sind, sich hinter einer kirchenrechtlich unbedeutenden halbanonymen Konferenz verstecken. Auch die Nichtantwort ist eine Antwort.
Aufgrund der Weigerung von 80 Prozent der angefragten Bischöfe sieht sich die Initiative Neuer Anfang gezwungen, den Inhalt des Schreibens öffentlich zu machen. Damit stehen ebenfalls die gestellten Fragen öffentlich zur Diskussion. Jeder Katholik kann sich somit diese Fragen zu eigen machen und seinen Bischof in der gebotenen, höflichen Form damit konfrontieren.
Lesen Sie hier das Schreiben an die betroffenen Bischöfe im Volltext:
Sehr geehrter Herr Bischof NN,
am 23. April 2025, zwei Tage nach dem Tod von Papst Franziskus, erschien auf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz als Anlage an eine Pressemeldung die „Handreichung … für die Praxis der Segnung nicht kirchlich verheirateter Paare“, hinter der die „Gemeinsame Konferenz aus Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)“ steht. Sie sind Mitglied dieser „Gemeinsamen Konferenz“, haben den Text der „Handreichung“ also mitbeschlossen. Sie könnten zugestimmt haben, könnten sich der Stimme enthalten oder dagegen gestimmt haben – das wissen wir nicht. Da die Handreichung im Sinne der Einheit von lex orandi und lex credendi lehrrelevante Inhalte berührt, möchten wir Ihre Haltung als Bischof genauer kennenlernen. Wir möchten uns dabei auf zwei Fragen konzentrieren:
- Die gemeinsam (?) erarbeitete „Handreichung“ möchte Vorschläge für „Rahmenbedingungen und Gestaltung von Segnungen“ machen, wobei die „Art und Weise der Leitung der Segnung, der Ort, die gesamte Ästhetik“ bedacht und durch „Worte aus der Heiligen Schrift“ und durch „situativ passende biblische Texte“, die im „Rahmen der Segnung rezitiert und ggf. ausgelegt werden“ gestaltet werden. Ganz offenkundig handelt es sich bei den „Vorschlägen“ um die Einführung und Legitimierung von sorgfältig gestalteten (also rituellen), geplanten (also nicht spontanen), gemeindegottesdienstlichen (also öffentlich-liturgischen) Feiern. Die Handreichung steht damit im expliziten Widerspruch zu Fiducia supplicans, wo gestaltete Segensfeiern ausdrücklich untersagt werden („…keine Art von liturgischem Ritus oder diesem ähnliche Segnungen…“). Fiducia supplicans erlaubt nur, was die Kirche immer schon allen Christen erlaubte: Das Aussprechen von Segensbitten über „Menschen, die spontan kommen, um einen Segen zu erbitten.“ Ihre Form darf, wie es in Fiducia supplicans heißt, „von den kirchlichen Autoritäten nicht rituell festgelegt werden.“ Auch wenn nicht direkt liturgische Formulare geboten werden, ist unübersehbar, dass eine liturgisch-rituelle Praxis im offensichtlichen Widerspruch zu Fiducia supplicans legitimiert, empfohlen und normiert wird. Fiducia supplicans ist aber ein verbindliches Dokument, das Rechtsgehorsam einfordert und in seinen lehrmäßigen Aspekten Zustimmung verlangt. Dies gilt a fortiori für einen Bischof der katholischen Kirche.
Frage: Haben Sie in Ihrer Eigenschaft als Bischof der Katholischen Kirche der Handreichung zugestimmt?
- In Fiducia supplicans wird die 2000 Jahre alte kirchliche Grundüberzeugung bekräftigt, dass „die Kirche seit jeher nur solche sexuellen Beziehungen als sittlich erlaubt ansieht, die innerhalb der Ehe gelebt werden. …“ Daher sei die Kirche “nicht befugt, … in irgendeiner Weise einer Verbindung, die sich als Ehe oder außereheliche sexuelle Praxis ausgibt, eine Form der sittlichen Legitimität“ zu verleihen.
Frage: Teilen Sie in Ihrer Eigenschaft als Bischof der Katholischen Kirche diese von Papst Franziskus in Fiducia supplicans erneut bekräftigte Lehre vollumfänglich?
Wir stellen Ihnen diese Fragen in der ernsten Sorge um die Einheit der Weltkirche, deren Garant Sie als Bischof sind. Schon gibt es erste Bistümer, die sich der Einheit mit der Universalkirche entziehen und große Verwirrung unter den Gläubigen stiften, so die Diözese Osnabrück, wo man nun auf der Internetseite lesen kann (dort wird ausdrücklich auch die Sexualität von Paaren außerhalb der Ehe einbezogen): „Durch einen Beschluss des Synodalen Weges in Deutschland sind Segensfeiern für Paare, die sich lieben, ab sofort möglich. Wir ermutigen Paare, die ihre Beziehung unter einen kirchlichen Segen stellen wollen, sich bei ihren Seelsorgenden vor Ort oder beim Bistum zu melden.”
„Es gibt viele Paare, die in Liebe verbunden sind, sich gegenseitig in vollem Respekt und in Würde begegnen und ihre Sexualität in Achtsamkeit für sich selbst, füreinander und in sozialer Verantwortung leben. Nicht alle können oder wollen jedoch eine sakramentale Ehe eingehen. Gerade für diese Paare gibt es zum Glück einen Segen. Damit zu ihrem Glück noch etwas hinzukommt, das all das Gute bestärkt, das in ihrer Liebe wohnt.”
Wir bitten Sie, uns die drei Fragen innerhalb einer Woche persönlich zu beantworten. Auch eine Nichtantwort werten wir als – negative – Antwort. Denn unter Maßgabe der „Handreichung“ ist die Eindeutigkeit Ihres Zeugnisses für den Glauben der Kirche fraglich geworden. Wir werden diese Antwort öffentlich machen, denn Sie sind als Bischof der katholischen Kirche zum öffentlichen Zeugen bestellt und zu diesem Zeugnis verpflichtet. Sie können sich dieser Pflicht nur unter Bruch der Glaubensgemeinschaft der Kirche entziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Initiative Neuer Anfang
gez.
Martin Brüske Bernhard Meuser
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Unsere Protestnote (auch in deutscher, englischer, italienischer, spanischer und französischer Sprache) lesen Sie hier:
https://neueranfang.online/protestnote-gegen-handreichung-von-zdk-und-dbk/