Liebe Mitstreiter und Mitbeter des Neuen Anfangs,
es scheint im katholischen Raum ein typisch deutsches Phänomen zu sein, dass man sich im innerkirchlichen Dialog ständig irgendwie „falsch“ versteht oder dem anderen falsches Verstehen oder gar Ahnungslosigkeit unterstellt. Selbst der Papst musste sich bereits maßregeln lassen, er habe die deutsche Idee eines Synodalen Rates nicht wirklich verstanden, verbunden mit einer weiteren deutschen Kernkompetenz: Dem Angebot, das eigene Wissen in umfassender Welterklärung dem anderen mitteilen zu wollen.
Nuntius verbietet erneut Synodalen Rat auf allen Ebenen
Die Frühjahrs-Vollversammlung der deutschen Bischöfe liegt gerade hinter uns und die letzte Vollversammlung des Synodalen Weges kommende Woche vor uns. Noch einmal gab es aus diesem Anlass eine Richtigstellung adressiert an die deutschen Bischöfe, diesmal durch den römischen Nuntius.
In seinem Grußwort an die deutschen Bischöfe sah er sich offenbar genötigt („Ich wurde von Amts wegen beauftragt zu präzisieren“), noch einmal das päpstlich bestätigte Verbot eines Synodalen Rates aus dem römischen Brief vom 16. Januar 2023 zu wiederholen. Dass es keinen Interpretationsspielraum gibt in Sachen Synodaler Rat und er wirklich nicht installiert werden darf und „nicht einmal ein Diözesanbischof einen Synodalen Rat auf diözesaner oder pfarrlicher Ebene errichten kann“.
Der Magdeburger Bischof Feige hatte kürzlich gegenüber der Nachrichtenagentur KNA ganz naseweis eine synodale Umgehungsstraße hineininterpretiert, in dem Brief stehe, weder der Synodale Weg noch eine Bischofskonferenz könnten so einen Rat einsetzen. Aber da stünde nichts davon, „dass ein Bischof es nicht selbst machen könnte“. Das sieht der Papst offenbar anders.
Entweder ist nun das Text-Leseverständnis in der deutschen Theologie in der Ausbildung einfach zu kurz gekommen oder es ist einfach reine Ignoranz. Beide Optionen sind wenig schmeichelhaft.
Wie geht es nun weiter und was ist zu erwarten nächste Woche in Frankfurt?
Während Rom das Kartenhaus der Pläne und Beschlüsse des Synodalen Weges mit großer Regelmäßigkeit umwirft, wird es auf deutscher Seite unverdrossen immer wieder aufgebaut, als sei der Papst nur aus Versehen gegen die synodale Tischkante gerannt.
Bischof Bätzing erklärte der Presse, „es sei phasenweise fast unerträglich gewesen, dem zuzuhören“ und meint damit die Worte des Nuntius, der auch das Verbot der Frauenordination noch einmal wiederholte. Bätzing skizzierte, dass jetzt der Synodale Ausschuss installiert werden soll, der dann bis zum Jahr 2026, also die kommenden drei(!) Jahre damit verbringen soll, einen kirchenrechtlich konformen Synodalen Rat zu installieren.
Nun besitzen wir in Deutschland bereits ein etabliertes synodales Rätewesen im Einklang mit dem Kirchenrecht. Das kann man aktualisieren, sollte Bedarf sein, dazu braucht man keine drei Jahre und keine weiteren Millionenbeträge. Es bleibt die Frage: Was soll dies neue Gremium eigentlich tun? In wessen Auftrag und zu welchem Zweck? Es drängt sich der Verdacht auf, dass man sich hier ein Fortsetzungsgremium zum Synodalen Weg bastelt, um strukturell dessen Agenda zu Ende zu bringen.
Der verlogenste Satz der nächsten Synodalversammlung
Martin Brüske aus unserem Theologenteam hat derweil den „gefährlichsten und – abgrundtief – verlogendsten Satz der Vorlagen für die Synodalversammlung“ ausgemacht. Zu finden ist er in der Abstimmungsvorlage zu Forum 1, der die Errichtung genau solcher synodaler Räte auf diözesaner Ebene ermöglichen soll, denen der Nuntius gerade noch einmal eine Absage erteilte. Zudem will man damit die Bischöfe in die von uns als Initiative bereits mehrfach kritisierte „Selbstverpflichtung“ drängen will. Der Satz lautet: „Der Rahmen für die Selbstverpflichtung ist die verbindliche Glaubenslehre und Rechtsordnung der Kirche. Auf diesem Fundament gründet die Selbstverpflichtung und überschreitet sie nicht.“
Brüske: „Bei dem zitierten Satz aus diesem Text, handelt es sich um eine salvatorische Klausel, die einzig und allein dazu dient, Stimmen unter den Bischöfen zu gewinnen. Sie ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Denn das ganze ist selbstwidersprüchlich und zeigt so den (Un-) Geist dahinter.“
Ein erster Widerspruch: Wollte man sich wirklich an Kirchenrecht und Glaubenslehre binden, wie man mit dieser Klausel beteuert, dann würde es den Text schlicht nicht geben, in dem sie steht. Denn schon das Schreiben vom 16. Januar 2023 hatte die Einrichtung von Synodalen Räten auf allen Ebenen und in allen Möglichkeiten, wie sie eingerichtet werden könnten verboten. Dies ist geltendes Recht. Wollte man sich also tatsächlich an Recht und Glaubenslehre halten, dann hätte es spätestens nach dem Grußwort des Nuntius nur einen Ort für diese Vorlage geben können: den Papierkorb. Oder will man gegen das Recht ein neues Gremium errichten, das dann aber fortan rechtskonform agiert? Ein offensichtlich absurder Gedanke.
Der zweite Widerspruch: Es ist längst offensichtlich, dass man sich nicht an Kirchenrecht und Glaubenslehre halten will. Denn in der Praxis hat man schon begonnen, eine falsche Lehre in Ekklesiologie, Anthropologie und Sexualmoral kalt durchzusetzen, zum Beispiel durch die neuen Limburger Richtlinien zur sexuellen Bildung oder etwa wie Bischof Dieser, der gerade erst öffentlich die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare zur Gewissensentscheidung jedes einzelnen Seelsorgers herabgestuft hat und nicht etwa auf das auch hier existente klare Schreiben aus Rom verweist, welches das explizit verbietet. Hier wird wieder einmal dreist behauptet, dass niemand vor hat eine Mauer zu errichten. Aber die Steine sind längst bestellt, ja: der Beton ist frisch gemischt.
Und damit wären wir schon wieder beim mangelnden Text-Leseverständnis im deutschen Bischofsamt angekommen.
Man kann nur allen Bischöfen raten, genau zu überlegen, wie sie in Frakfurt abstimmen wollen.
Es grüßt Sie Birgit Kelle
im Namen der Initiative Neuer Anfang
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