Pressemitteilung 22.09.2022
Bischof Bode sollte nach jahrzehntelangem Fehlverhalten von allen Ämtern zurücktreten
Wer beschuldigt wird, kann nicht in eigener Sache ermitteln!
NEUSS. Glaubwürdigkeit erhält man nicht durch wohlklingende Worte, sondern durch konsequente Handlungen. Sexueller Missbrauch selbst, das Versagen im Leitungsamt aber auch das Wegsehen muss verantwortet werden von denjenigen, die ihre Aufsichtspflicht persönlich verletzt haben. Der 600-seitige Zwischenbericht der Universität Osnabrück, der sich speziell den Pflichtverletzungen der Bistumsleitung widmet, hat schwere Versäumnisse insbesondere durch Bischof Franz-Josef Bode ermittelt. Nicht nur als Bischof von Osnabrück, sondern auch als stellvertretender Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz und als Vizepräsident des Synodalen Weges steht Franz-Josef Bode in einer besonderen Verantwortung. Die Initiative „Neuer Anfang“ fordert deshalb, dass er sich seiner Verantwortung stellt und ernsthafte Konsequenzen zieht, dem Papst seinen Rücktritt anbietet und als stellvertretender Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz sowie als Vizepräsident des Synodalen Weges zurücktritt.
Wenn Bischof Bode nun zu Protokoll gibt, er sei „blind gewesen“ so ist das eine beschönigende Darstellung. Das Missbrauchsgutachten listet da eher gravierendes Wegschauen auf. Als katholische Laieninitiative haben wir wiederholt eine unabhängige Aufarbeitung der Missbrauchskrise gefordert. Wer wissen will, warum es bis heute keinen nennenswerten Fortschritt gibt, findet gerade wieder ein bitteres Beispiel: Bischöfe wie Bode, die sich als Reformer gerieren und auf eine angebliche „systemische Schuld“ der Kirche umlenken, statt zu ihren persönlichen Verfehlungen zu stehen.
Es braucht endlich eine glaubhafte Aufarbeitung der Missbrauchsthematik und die kann nicht durch Bischöfe passieren, die selbst verstrickt sind. Niemand kann Richter oder Ermittler in eigener Sache sein. Wir brauchen keine neue Moral in der katholischen Kirche, sondern Priester, die sich selbst daran halten.
Wir stellen diese Frage an alle anderen Bischöfe der Bischofskonferenz: Wollen Sie jetzt zur Tagesordnung übergehen auch bei der nun anstehenden Vollversammlung der Bischöfe oder unmissverständliche Klärung fordern? Kann ein Beschuldigter in Ihrer Mitte Ihr stellvertretender Vorsitzender bleiben?
Wir stellen aber auch diese Frage an die Teilnehmer der Synodalversammlung auf dem Synodalen Weg: Wie glaubwürdig ist die sowieso bereits zweifelhafte Aufarbeitung der Missbrauchsthematik durch dies Gremium, wenn Sie einen Vizepräsidenten auf dem Synodalen Weg dulden, dem selbst eklatante Versäumnisse und Vertuschung vorgeworfen wird?
Das Gutachten der Universität Osnabrück (hier im Original unter dem Link nachzulesen) listet gegenüber Bischof Bode Versäumnisse und Fehlentscheidungen in einem besorgniserregenden Ausmaß auf. Zitat:
„Besonders schwer wiegen Verletzungen der Pflicht zu angemessenen Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Taten von Beschuldigten.“ Bis über das Jahr 2000 hinaus sei teils in schwerwiegender Weise dagegen verstoßen worden. Auch schwer belastete Beschuldigte seinen in Pfarreien eingesetzt worden und erhielten „damit neue Tatgelegenheiten z. B. an Messdienern oder in der Jugendarbeit“. Der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode ist seit 1995 im Amt. Der Bericht versichert: „Die Bischöfe trifft eine individuelle Verantwortung bei Entscheidungen über den weiteren Einsatz Beschuldigter.“ Er spricht vom „Führungsversagen an der Spitze des Bistums“.
Der Personalreferent im Bistum habe „streng darauf geachtet, die Personalplanung in engster Abstimmung mit dem Bischof vorzunehmen“. Ab dem Jahr 2002 wurde er von Bischof Bode gleichzeitig zum ersten Missbrauchsbeauftragten des Bistums ernannt, ein Vorgang, den die Osnabrücker Wissenschaftler wegen der damit verbundenen Interessenkollision für problematisch halten.
Wie nachlässig die Bistumsleitung mit Missbrauchsfällen umging, macht der letzte Fall deutlich, den der wissenschaftliche Bericht beschreibt: „Im Fall des Beschuldigten Z. S. wandten sich über einen Zeitraum von fast 20 Jahren immer wieder Betroffene an das Bistum Osnabrück. … Die Verantwortung für das Handeln der Bistumsleitung trug Bischof Bode.“
In einem anderen Fall wird berichtet: „Die beim Auftreten der ersten Verdachtsumstände im Jahr 2002 vom damaligen Missbrauchsbeauftragten des Bistums Osnabrück ergriffenen Maßnahmen erscheinen völlig unzureichend, um die erkennbaren erheblichen Gefahren für Kinder in der fraglichen Gemeinde abzuwehren und den Betroffenen Hilfe anzubieten. Auch Bischof Bode hätte darauf bestehen müssen, dass entschieden gegen den Beschuldigten vorgegangen wird, um dessen Handeln gegenüber Kindern und Jugendlichen sofort und sicher zu beenden. Dem Beschuldigten hätte insbesondere sofort verboten werden müssen, Kinder und Jugendliche in seiner Privatwohnung zu empfangen oder sich mit ihnen allein in einem geschlossenen Raum aufzuhalten; erst recht natürlich, ihnen Alkohol anzubieten.“
Es gleicht einer Verhöhnung der Opfer – gerade auch derjenigen, die vermeidbar gewesen werden – wenn der Bischof nicht bereit ist, zu seiner persönlichen Verantwortung zu stehen. Der weiterenn Ansehens- und Vertrauensverlust für die Gesamtkirche müsste er sich dann auch zurechnen lassen.
Beitragsbild: Bistum Osnabrück, Adobe Stock (Composing)