Die jungen Damen des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) teilen mit, dass sie die von der Bundesregierung geplante Abschaffung des Werbeverbotes für Abtreibung nach §219a Strafgesetzbuch begrüßen. So weit so schlecht, wirft diese Entscheidung innerhalb eines katholischen Verbandes nicht nur aus katholischer, sondern durchaus auch aus säkularer Sicht mehr Fragen als Antworten auf.

Vorweg: Es gibt zur Frage der Abtreibung aus katholischer Sicht keinen Interpretationsspielraum. Das ist für die Streiter und in der Regel Streiterinnen für das vermeintliche „Frauenrecht“ auf Abtreibung ein ständiger Affront. Es gibt keinen runden Tisch und auch keinen Reform-Prozess, an dem man das Thema noch ausdiskutieren müsste, zumal an diesem Tisch ja auch das ungeborene Kind ein Wort zu seinem eigenen Lebensrecht mitzureden hätte. Da genau diese Stimme aber jene ist, die nie gehört wird, haben andere es klar und deutlich für sie getan.

Tötung ist kein Menschenrecht

Das II. Vatikanische Konzil formulierte: „Das Leben ist von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuungswürdige Verbrechen.“ Papst Benedikt erteilte den Forderungen nach Legalisierung im Namen vermeintlicher neu definierter Menschenrechte ebenfalls eine deutliche Absage und stellt die Debatte auf die Füße, nur Lebende haben überhaupt Rechte: „In Europa ist zuerst der Begriff der Menschenrechte formuliert worden. Das grundlegende Menschenrecht, die Voraussetzung für alle anderen Rechte, ist das Recht auf das Leben selbst. Das gilt für das Leben von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende. Abtreibung kann demgemäß kein Menschenrecht sein – sie ist das Gegenteil davon. Sie ist eine ‚tiefe soziale Wunde’“.

Auch Papst Franziskus zeigt sich im Thema wenig diplomatisch und wirft zudem auch ein Schlaglicht auf jene, die sich zu Handlangern einer Abtreibung machen lassen, die Ärzte: „Einen Menschen zu beseitigen, ist wie die Inanspruchnahme eines Auftragsmörders, um ein Problem zu lösen“. Und um deren „Recht“ auf Werbung für ihre Tätigkeit geht es ja bei der Frage des Werbeverbotes nach 219a nun mal.

Man darf gespannt sein, wie und ob der neue Jugendbischof der deutschen Katholischen Kirche, Weihbischof Johannes Wübbe nun Stellung nimmt zu dem Vorstoß des Jugendverbandes innerhalb seines Kompetenzbereiches. Hier wird ja nicht weniger als das 5. Gebot inhaltlich in Frage gestellt. Das kann nicht unbeantwortet oder einfach mal so stehen gelassen werden. Zahlreiche Bischöfe und auch andere Institutionen der Katholischen Kirche haben sich dankenswerter Weise sehr klar gegen eine Aufhebung des §219a positioniert, die Damen des BDKJ stehen also etwas allein, aber bislang auch nicht deutlich widersprochen im katholischen Raum.

Strategische Falschbehauptungen

Die Begründung, die man bei der Bundesfrauenkonferenz der jungen Funktionärsjugend mitlieferte, macht die Sache leider auch nicht nachvollziehbarer, sondern genaugenommen noch schlimmer. Da heißt es also im Beschluss, es sei „nicht hinnehmbar, dass die bloße Information darüber, wo und wie Abtreibungen durchgeführt werden, strafbar sein soll“.

Die gute Nachricht vorweg meine Damen: Das ist gar nicht strafbar, sowas steht inzwischen sogar in den Schulbüchern des Sexualkundeunterrichtes. Das Internet ist voll davon und wem das nicht reicht, oder wem das nicht seriös erscheint, hat es in Deutschland noch viel leichter: Er, in der Regel aber „Sie“, geht zu einer der rund 1.600 Schwangerschaftsberatungsstellen, die wir alle mit unseren Steuergeldern bezahlen, denn wir finanzieren sogar die Beratungsstellen der größten Abtreibungs-Lobby-Organisation Deutschlands, Pro Familia. Dort bekommt man die Abtreibung auch gleich selbst (kurze Wege!) oder alternativ die Adressenliste für den Abtreibungsarzt ihres Vertrauens.

Nun weiß man aber offensichtlich auch beim BDKJ sehr wohl, dass der §219a keineswegs die Information über Abtreibung verbietet, sondern explizit nur die Werbung dafür. Es heißt ja auch nicht „Informations-„  sondern „Werbeverbot“. Es ist aber auch juristisch sehr klar und eindeutig definiert, dass man hier nur das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus verbietet oder wenn dies in „grob anstößiger Weise“ geschieht. Und ja, es ist immer ein finanzieller Vorteil, wenn ein Arzt das in seiner Praxis als „Dienstleistung“ anbietet und anschließend abrechnet, es fand sich noch kein Philanthrop unter den Abtreibungsärzten, manche verdienen seit Jahren mit nichts anderem ihr Geld.

Grob anstößig meint an dieser Stelle, dass es in einer Gesellschaft, die nicht alle moralischen Bedenken über Bord werfen will, doch als unangemessen gelten sollte, dass die medizinisch professionelle Tötung eines ungeborenen Kindes im Mutterleib keine normale Dienstleistung ist, die neben Joghurt-Werbung in der S-Bahn stehen sollte, weil das nicht unbedingt ein Meilenstein für die Bewahrung der Menschenwürde darstellen würde.

Das „Wording“ der Abtreibungslobby übernommen

Man hat also beim BDKJ gerade die strategisch bereits seit Jahren eingeleitete, faktisch falsche Behauptung der Abtreibungs-Lobbyisten übernommen, die im politischen Raum seit einigen Jahren schon beharrlich von „Informationsverbot“ schwadronieren, obwohl sie wissen, dass sie die Informationen über jedes Detail einer Abtreibung sogar ganz legal über ihren Twitter-Account verkünden dürften. Nirgendwo ist die Information über Abtreibung und ihre Methoden oder Möglichkeiten in Deutschland verboten.

Legendär war in diesem Kontext der Auftritt der Abtreibungsaktivistin Kristina Hänel, die als Frauenrechtlerin durch deutsche Gerichtssäle tourt und sich gerade mit Unterstützung der Grünen und Pro Familia bis zum Bundesverfassungsgericht hochklagt. Bereits 2019 brachte sie in einer Sendung bei Anne Will genau dieses angebliche „Informationsverbot“-Wording ins Spiel und sprach ernsthaft davon, dass sie ja nur verhindern wolle, dass Frauen für Abtreibung wieder zum „Kleiderbügel“ greifen müssen. Nahezu aberwitzig, angesichts von jährlich 100.000 kassenfinanzierten Abtreibungen, die brav anschließend mit den Steuerbehörden abgerechnet werden.

Sogar die „Nazikeule“ wird geschwungen

Und weil man die Faktenlage wie gesagt beim BDKJ kennt, aber dennoch umgehen will, fährt man nun argumentativ den deutschen Overkill im Debattenstreit aus: Den Nazivergleich. Darunter geht es wohl nicht. So heißt es also in der Begründung der BDKJ-Damen, die „Gleichsetzung von Information mit Werbung“ sei frauenfeindlich und es sei ein „faschistisches Frauenbild“ aus der Zeit der Nationalsozialisten, dass man unterstelle, Frauen könnten „die Informationen, die ihnen zur Verfügung stehen, nicht selbst angemessen einordnen und dass sie sich durch Produktwerbung „manipulieren“ ließen. Da haben wir es, jeder der hier noch verteidigt, wird mit den Herren Nationalsozialisten an dieselbe Wand gestellt. Das ist nun argumentativ nicht nur schwach, sondern auch bitter, vor allem für eine katholische Jugendorganisation.

Sollte es jemals einen letzten Grund gebraucht haben, dass der BDKJ seine eigene Abschaffung aus katholischer Sicht als plausible Notwendigkeit erscheinen lässt, dann ist es hiermit besiegelt. Gleichzeitig ist es ein gutes Beispiel, an dem man sehen kann, wie sich die Forderungen radikaler Abtreibungsbefürworter inzwischen in den Reihen katholischer Institutionen breit gemacht haben, und man nun dort das inhaltlich falsche und für das ungeborene Leben zudem unwürdige Sprachgut übernommen hat.

Man redet entsprechend beim BDKJ auch nicht mehr über schwangere Frauen, sondern „schwangerer Menschen“, der klassische Gender-Code, um die bunte Geschlechtervielfalt schwangerer Nichtfrauen nicht auszuschließen. Man beklagt, Zitat: „frauenfeindliche und aggressive Einschüchterungskampagnen radikaler Abtreibungsgegner*innen“. Auch das ein Wording, das gerade durch die Grünen und die SPD befeuert wird, die versuchen, die sogenannte „Gehsteigberatung“ vor Abtreibungspraxen als „Gehsteigbelästigung“ juristisch verbieten zu lassen. Aber man macht sich auch Sorgen, dass es nicht genug Abtreibungsmöglichkeiten gibt, weil es „in einigen Regionen Deutschlands keine Möglichkeit zum Schwangerschaftsabbruch“ gebe. Sind 100.000 „erfolgreiche“ Abtreibung nicht genug? Auch das eine 1:1-Kampagne die gerade medial durch die Abtreibungslobby ganz strategisch betrieben wird.

Wo bleibt der Aufschrei?

Holen wir das Thema also wieder auf den Boden der Tatsachen. Das Werbeverbot von Abtreibung nach §219a ist das was es ist: Ein Verbot von Werbung für eine Handlung, die die Tötung eines Menschen darstellt. Wir werben in Deutschland nicht für Straftaten, eigentlich sollte das eine Binsenweisheit darstellen. Wir dulden ja auch keine Werbung für Steuerhinterziehung, Mord oder sonstige Rechtsbrüche.

Man marschiert jetzt im BDKJ Seite an Seite mit jenen, die nicht von Kindern, sondern von Zellhaufen reden. Das ist nicht nur eine weitere Politisierung der Kirche, sondern ein Paradigmenwechsel innerhalb eines christlichen Menschenbildes, das die wehrlosesten unter den Geschöpfen Gottes bisher bedingungslos schützte: Die Ungeborenen.

„Ich kannte dich, ehe ich dich im Mutterleibe bereitete, und sonderte dich aus, ehe du von der Mutter geboren wurdest, und bestellte dich zum Propheten für die Völker“, heißt es bei Jeremia 1,5. Wie viele Propheten für eine Kirche der Zukunft werden nicht geboren, weil niemand sie mehr heiligen will? Diese Kinder fehlen. Und damit meine ich nicht nur in der demographischen Tabelle. Auch wenn allein die 5 Millionen statistisch erfassten Abtreibungen in den vergangenen 20 Jahren durchaus auch in der Geburtenrate des Landes eine ganz eigene Leerstelle bilden.

Das sind übrigens vermutlich 2,5 Millionen Mädchen, liebe BDKJ-Feministinnen, Sie legen ja gerade auch in der Katholischen Kirche immer Wert auf paritätische Teilhabe. Hier haben sie sie auf einer Todesliste, aber wo bleibt da Ihr Aufschrei?

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Von Birgit Kelle
publiziert als freie Journalistin und Kolumnistin für verschiedene Print- und Onlinemedien in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Zu den Themen der Frauen-, Familien- und Genderpolitik. Kelle ist Autorin diverser Bücher („Gendergaga“, „MUTTERTIER. Eine Ansage“, „NOCH NORMAL? – Das lässt sich gendern!“ und zuletzt „CAMINO. Mit dem Herzen gehen“). Sie wurde 1975 in Siebenbürgen, Rumänien geboren und ist Mutter von vier Kindern. www.vollekelle.de

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