Berufung von Wolfgang F. Rothe in den Betroffenenbeirat der DBK:
Zwei Betroffene blitzen mit ihrem Protest ab

Kann das sein? Ein deutscher Priester unterhält als Subregens eines Priesterseminars sexuelle Beziehungen zu Untergebenen, die er ausbildet, und wird dennoch in den Betroffenenbeirat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) gewählt? Martin Grünewald schildert uns den Vorgang.

„Wer ist Wolfgang Rothe?“,

fragte das Monatsmagazin „Cicero“ in seiner Februar-Ausgabe und klärte auf:

„Er gehörte 2021 zu den Seelsorgern, die im Rahmen der Initiative ‚Liebe gewinnt’ homosexuelle Paare segneten – nachdem der Vatikan das kurz zuvor noch verboten hatte. Er trat mehrfach beim Münchner Christopher Street Day auf. 2025 sucht er über Facebook einen neuen homosexuellen Mitbewohner für seine schwule Pfarrhaus-WG.“

Nicht nur das. Wolfgang Rothe, so berichtete „Cicero“ weiter, stand im Jahr 2004 als Subregens und somit stellvertretender Leiter des Priesterseminars in St. Pölten im Zentrum eines Skandals, der die Presse monatelang beschäftigte und über den sowohl Bischof Krenn als auch Subregens Rothe ihre Ämter verloren, wie das Magazin „Cicero“ berichtete. Am 12. Juni 2004 sei im österreichischen Nachrichtenmagazin “Profil” zu lesen gewesen, dass sowohl der Seminarleiter wie auch sein Vize, Wolfgang Rothe, sexuelle Beziehungen zu Seminaristen unterhielten.

Mehrere Bischöfe protestieren rechtzeitig

Rothe habe gegen den Verlag von „Profil“ geklagt, aber das Wiener Landesgericht – so „Cicero“ – wies  am 15. September 2005 die Klage ab. Nach eingehender Prüfung verschiedener Zeugenaussagen habe das Gericht es für erwiesen gehalten, dass der Antragsteller eine homosexuelle Beziehung zu einem Seminaristen unterhalten habe, die er offen im Priesterseminar ausgelebt habe. Die Berichterstattung sei daher gerechtfertigt. „Cicero“ berichtete: Rothe ging gegen das Urteil in Berufung, scheiterte aber. Das Wiener Oberlandesgericht bestätigte demnach am 28. Juni 2006 das Urteil der ersten Instanz. Rothe zog vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – und unterlag auch dort mit seinem Versuch, die Veröffentlichungen zu unterbinden. Viele sind weiterhin online.

Das Magazin „Cicero“ berichtete außerdem, dass mehrere Bischöfe gegen die Berufung Rothes in den Betroffenenbeirat im November 2024 beim Treffen des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) protestierten, darunter der Münchener Kardinal Reinhard Marx, in dessen Erzbistum Rothe gegenwärtig tätig ist. Das war noch rechtzeitig, bevor im Dezember der neue Betroffenenbeirat seine Arbeit aufnehmen sollte.

27 unangenehme Fragen

Außerdem reagierte die Initiative „Neuer Anfang“ im Dezember 2024 in einem ausführlichen Brief an den DBK-Vorsitzenden Bischof Georg Bätzing auf die Berufung Rothes, indem sie 27 Fragen stellte und schlussfolgerte:

„Alle diese Fragen ergeben sich ausschließlich und zwingend aus der Logik der Sachverhalte. Sollten Sie sie nicht in einer befriedigenden Weise beantworten können, könnte die Folgerung nur lauten, dass Sie in schwerwiegender Weise moralische Sorgfaltspflichten verletzt haben.“

Protest und unangenehme Fragen gab es nicht nur von Bischöfen und von der Initiative „Neuer Anfang“, sondern auch von Missbrauchs-Betroffenen. Gabriel Weiten und Bernhard Meuser wurden beide, der eine im Bistum Trier, der andere im Bistum Mainz, Opfer von geistlichem und sexuellem Missbrauch. Als jugendliche Ministranten wurden sie durch Manipulation („Du hast eine Priesterberufung, ich muss mich besonders um Dich kümmern“) von ihrem jeweiligen Heimatpfarrer in eine toxische Beziehung verwickelt. Die mutmaßlich homosexuellen Pfarrer gaben sich gegenüber den minderjährigen oder gerade volljährigen Opfern als mächtige Fürsprecher und selbstlose Förderer aus; in Wahrheit waren die beiden Jungen über Jahre hinweg Objekte deren sexueller Begierde und Opfer sexueller Übergriffe. Sich daraus zu befreien, war für beide eine überaus anstrengende und zusätzlich noch einmal traumatisierende Erfahrung. Denn die Pfarrer terrorisierten sie persönlich oder über ihnen nahestehende Personen und zogen dabei alle Register („…dann bleibt mir nur noch die Moselbrücke…“); ihre jugendliche Suche nach Gott und nach Liebe wurde in diesen asymmetrischen Beziehungen schamlos für eigene Interessen ausgenutzt.

„Schlag in die Magengrube“

Die Nachricht von der Berufung des Priesters Dr. Dr. Wolfgang F. Rothe in den Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) empfanden die beiden „als Schlag in die Magengrube“. Gabriel Weiten: „Wie auf Knopfdruck waren die Albträume wieder da. Die waren zuvor tatsächlich weg, seit klar war, dass mein Täter wegen seiner Vergehen aus dem Priesterstand entlassen wurde.“

„Wir dachten: Da muss ein Irrtum vorliegen und wandten uns an den Betroffenenbeirat“, sagt Bernhard Meuser,

„Aber dort fanden wir keine offenen Ohren. Wir liefen gegen eine Wand. Es wurde gemauert, abgewiegelt und totgeschwiegen, und zwar auf allen Ebenen der Deutschen Bischofskonferenz, den Vorsitzenden der DBK nicht ausgenommen.“

Das „heilige“ Verfahren

Die traurige Wahrheit: Weiten und Meuser blitzten mit ihren Protesten ab. Der Tenor war: Das Berufungsverfahren für den Betroffenenbeirat sei ordnungsgemäß abgelaufen, es habe keine andere Handlungsmöglichkeit gegeben.

Dem gegenüber steht eine Aussage des DBK-Vorsitzenden:

„Alles muss auf den Tisch“,

so Bischof Georg Bätzing vor der Herbstvollversammlung der Bischöfe im Jahr 2023.

„Nur so werden die Betroffenen zu ihrem Recht kommen.“

Was sind aber diese markigen Worte wert, wenn die Deutsche Bischofskonferenz es nicht einmal schafft, dass ihre „Verfahren“ als Täter beschuldigte Personen vom Betroffenenbeirat ausschließen? Hätte der Vorsitzende am Ende des „Verfahrens“ nicht die moralische Pflicht gehabt, zu intervenieren und einen offensichtlichen Systemfehler des „Verfahrens“ zu korrigieren?

Hintergrund: Das Verfahren zur Besetzung des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz verläuft mehrstufig. Die letzte Ausschreibung erfolgte am 20.12.2023. Interessensbekundungen zur Mitarbeit im Betroffenenbeirat konnten bis zum 31. Januar 2024 abgegeben werden. Die Meldefristen wurden bis zum 15. Februar 2024 verlängert. Interessensbekundungen wurden an das Büro für Fragen des sexuellen Missbrauchs (Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz) gerichtet. Gemäß der damals gültigen Richtlinien („Grundlagen“, Nr. 5.5) bestand nun die Aufgabe dieses bei der Deutschen Bischofskonferenz angesiedelten Büros darin, die eingegangenen Interessensbekundungen zu „sichten“ und „geeignete Bewerberinnen und Bewerber“ zu Gesprächen mit den Mitgliedern des Auswahlgremiums einzuladen. Daraufhin hatte das Auswahlgremium die Mitglieder des Betroffenenbeirates zu wählen.

Wie war nun das weitere Verfahren geregelt? Darüber gibt Nr. 5.6 der damals gültigen Richtlinien („Grundlagen“) eindeutig Auskunft:

„Das Auswahlgremium schlägt dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz die ausgewählten Mitglieder vor. Der Vorsitzende beruft die Mitglieder des Betroffenenbeirates für einen Zeitraum von drei Jahren.“

Warum Aktion einer Autoritätsperson?

Welche Funktion kam nun der „Berufung“ durch den DBK-Vorsitzenden zu? Nun, da für die Wirksamkeit nicht die Wahl durch die Mitglieder des Auswahlgremiums allein ausreichte, sondern eine Berufung erfolgen muss, handelte es sich um mehr als einen bloß technischen Vorgang. Vielmehr bürgt er als Autoritätsperson für ein ordnungsgemäßes und seriöses Verfahren.

In diesem Fall schlug das Auswahlgremium die gewählten Personen dem DBK-Vorsitzenden nur vor. Er kann sich also nicht hinter die Position zurückziehen, er habe nur ausgeführt, was unabwendbar gewesen sei. Aber genau das behauptete sein Sekretariat in Bonn. In einer Antwortmail des DBK-Sprechers vom 31. Dezember 2024 an die Initiative „Neuer Anfang“ ist – wörtlich – von einer „Bindung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz an die Beschlüsse der Auswahlkommission“ die Rede. Und die DBK-Generalsekretärin schrieb an die Initiative „Neuer Anfang“ mit Datum vom 28.2.25:

„Nur die Auswahlkommission trägt die Informationen über die Personen zusammen, die ihre Bereitschaft zur Mitarbeit bekundet haben.“

Damit setzte sie sich in Widerspruch zu den damals gültigen Richtlinien (s.o.), die eine Sichtung der Bewerbungen im Büro mit Sitz in Bonn bei der DBK vorsah. Der neu berufene Betroffenenbeirat tagte erstmals am 13. und 14. Dezember 2024 in Frankfurt.

Danach – mit Datum vom 30.12.2024 – trat allerdings ein neues „Statut“ des Betroffenenbeirats in Kraft. Die DBK-Generalsekretärin und der DBK-Pressesprecher könnten diese Änderung in ihren Antworten verwechselt haben. Dem DBK-Vorsitzenden Bischof Georg Bätzing kann eine solche Verwechslung allerdings nicht unterstellt werden, denn er war unmittelbar mit dem Geschehen vertraut.

Ein Betroffenenbeirat ohne Betroffenheit

Die Missbrauchs-Betroffenen liefen allerdings nicht nur beim DBK-Vorsitzenden und seinem Sekretariat vor eine Wand, sondern auch beim Betroffenenbeirat selbst. Gabriel Weiten und Bernhard Meuser schrieben direkt an den Betroffenenbeirat, zu Händen des damaligen Sprechers Johannes Norpoth. Mit Schreiben vom 13. Februar 2025 berichteten sie über die mehrfach gerichtlich bestätigten Vorwürfe gegenüber Dr. Wolfgang Rothe und schilderten ihre Betroffenheit über dessen Berufung. Dabei erwähnten sie auch die Zweifel an seiner „Opfergeschichte“. Ihre Schlussfolgerung: „Wir halten die Berufung für eine fatale Fehlentscheidung, gegen die Sie schleunigst vorgehen sollten. Diese Entscheidung ist gleich in mehrfacher Hinsicht unerträglich.“ Sie sei ein Schlag ins Gesicht aller wirklichen Opfer.

„Sie konterkarieren die bedeutenden Anstrengungen, die in der katholischen Kirche bisher unternommen wurden, Missbrauch aufzuarbeiten. … Nehmen Sie bitte unseren entschiedenen Protest zur Kenntnis …“

Um weiteren Schaden abzuwenden, verlangten sie eine Rücknahme der Berufung.

Wann werden Täter als Täter erkannt?

Nachdem eine Antwort des Betroffenenbeirats ausblieb, erinnerten beide nach fast einem Monat an ihren Protest und wiesen auf das Ausbleiben einer Antwort hin. „Stattdessen erhielt einer von uns am 20. Februar 2025 ein Schreiben in mehr oder weniger bedrohlichem Ton (Fristsetzung bis 3. März!) von Dr. Dr. Wolfgang F. Rothe, an den Sie unseren Protest offenkundig weitergeleitet haben.“ Sie hätten als junge Menschen am eigenen Leib erlebt, was es heißt, an einem entwürdigenden Abhängigkeitsverhältnis zu einem triebgetriebenen Kleriker seelisch zu ersticken.

„Beide sind wir auf unterschiedliche Weise an die Grenzen des menschlich Erträglichen gekommen. Deshalb kämpfen wir dafür, dass dieses tödliche Muster aus der Kirche verschwindet und Täter als Täter erkannt werden. … Solange Sie Dr. Dr. Rothe die Stange halten, stehen Sie in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzender dieses Gremiums am Scheideweg. Entweder Sie vertreten die Opfer oder Sie machen sich gemein mit der anderen Seite.“

Kurz nach dieser mahnenden Erinnerung kam endlich eine Antwort. Darin teilte Johannes Norpoth mit, dass „keinerlei Anlass besteht, Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung des in der Ordnung definierten Verfahrens zu erheben. Die Auswahl oblag ausschließlich der unabhängig handelnden Auswahlkommission. … Die individuellen Opferbiographien einzelner Beiratsmitglieder waren und sind grundsätzlich nicht Gegenstand der Beratungen des Beirats. Insofern wird der Beirat die in Ihren Schreiben dargelegten Ausführungen zur Person von Dr. Dr. Wolfgang F. Rothe ebenfalls nicht kommentieren.“

Nicht bereit, Auswahlentscheidung zu hinterfragen

Nachdem nach dem DBK-Vorsitzenden auch der Betroffenenbeirat keine Verantwortung übernehmen wollte, sondern die Verantwortung gänzlich beim Auswahlgremium verortete, wandten sich die beiden Missbrauchs-Betroffenen an die Vorsitzenden der bischöflichen Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Helmut Dieser und Erzbischof Stephan Burger, mit der Bitte, ihr Anliegen an das Auswahlgremium weiterzugeben. Das geschah am 25. März 2025. Die Antwort vom 16. Mai 2025 ist nichtssagend:

„Nach sorgfältiger Abwägung lässt aus unserer Sicht das Verfahren nicht zu, die Auswahlentscheidung zu hinterfragen oder zu revidieren – auch nicht im Lichte des Statuts des Betroffenenbeirates. Das Berufungsverfahren ist abgeschlossen. … Wir haben die ehemaligen Mitglieder der Auswahlkommission jetzt über Ihre Forderung informiert …“

Niemand zeigt sich alarmiert

Niemand zeigt sich alarmiert oder äußert wenigstens ein Bedauern, niemand sieht sich verantwortlich für die Entsendung und den Verbleib einer Person im Betroffenenbeirat, bei dem gerichtlich in den höchsten Instanzen (OHG, EGMR) Sex mit Untergebenen festgestellt wurde – weder der amtierende Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, noch die DBK-Kommission mit Auswahlgremium, noch der Betroffenenbeirat. Welcher Institution ist nun eine redliche Aufarbeitung des Missbrauchs-Skandals zuzutrauen? Bei wem dürfen Missbrauchs-Betroffene Vertrauen schöpfen für eine aufrichtige, unabhängige Aufklärung?


Martin Grünewald
Der Journalist war 36 Jahre lang Chefredakteur des Kolpingblattes/Kolpingmagazins in Köln und schreibt heute für die internationale Nachrichtenagentur CNA. Weitere Infos unter: www.freundschaftmitgott.de
Martin Grünewald ist Mitautor des Buches „Urworte des Evangeliums“.


Beitragsbild: Imago Images /epd

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